Hygienisches Arbeiten in der Pflege ist für Pflegefachpersonen ein Muss. Die vielen Facetten, welche solche Maßnahmen umfassen, finden sich in Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Sie sind maßgebend für den Patienten- und Selbstschutz.
Wer sich für einen Beruf im Pflegebereich entscheidet, muss sich auf ein ausgeprägtes Hygienemanagement einstellen. Nicht erst seit Corona sind Pflegestandards ein Muss und dürfen keinesfalls missachtet werden. Pflegekräfte setzen sich täglich mit verschiedenen Risikofaktoren auseinander – für die zu pflegenden Menschen, aber auch für sich selbst.
Egal ob im Krankenhaus, in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen, das Ziel aller Hygienemaßnahmen ist es, die Übertragung von Krankheitserregern und Infektionen zu vermeiden. Das selbstverantwortliche hygienische Arbeiten von Pfleger:innen gegenüber sich selbst und ihren Patient:innen muss von Beginn der Pflegeausbildung an mit höchster Priorität geschult werden.
Hygienemaßnahmen gehören zur Alltagsroutine einer jeden Pflegefachperson. Nur so können unter anderem nosokomiale Infektionen (Infektionen, die im Rahmen einer medizinischen oder pflegerischen Maßnahme erworben wurden) verhindert werden. Was das im Klartext für dich als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau bedeutet und wie du dich, deine Patient:innen und Mitmenschen schützt, darüber klärt dich dieser Artikel auf.

Hygiene in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen – was bedeutet das eigentlich?
Der Begriff „Hygiene“ leitet sich von der griechischen Göttin „Hygieia“ ab. Übersetzt bedeutet er „gesund“ und „wohlbehalten“. Dabei definiert sich Hygiene als die Lehre der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung der Gesundheit.
Das oberste Ziel hygienischer Maßnahmen ist es, die körperliche, aber auch seelische Gesundheit zu bewahren. Für die Pflege sind Hygienemaßnahmen unerlässlich und müssen als fester Bestandteil in den Arbeitsalltag integriert werden.
Jede medizinisch-pflegerische Handlung weist spezifische Hygieneaspekte auf. Der Umgang hiermit bedeutet große Verantwortung. Die Hygiene in Krankenhäusern und pflegerischen Einrichtungen (Krankenhaushygiene) beschäftigt sich größtenteils mit der Kontrolle und Prävention nosokomialer Infektionen.
Warum ist ein hygienisches Arbeiten für Pflegekräfte so wichtig?
Mangelnde Hygiene kann gerade in der Pflege schwerwiegende Folgen haben. Im Pflegebereich besteht eine besonders hohe Infektionsgefahr. Täglich kreuzen sich die Wege zahlloser Pflegefachpersonen, Patient:innen und Pflegebedürftiger, Besucher:innen und vieler anderer Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken tätig sind.
Bei unsachgemäßem Verhalten besteht die Gefahr, die eigene Gesundheit und die der zu pflegenden Menschen drastisch zu gefährden. So können unterlassene Hygienemaßnahmen zu einer Übertragung von Krankheitserregern und Infektionen führen. Für die meist schon gesundheitlich angeschlagenen Patient:innen oder Bewohner:innen ein sehr großes Risiko, das im schlimmsten Fall sogar tödliche Folgen haben kann. Denn pflegebedürftige Menschen sind in der Regel anfälliger für Infektionen. Faktoren wie ein höheres Alter, Krankheiten, Multimorbidität, Mangelernährung und diverse Medikamente und Therapien (wie zum Beispiel eine Chemotherapie) begünstigen ein Infektionsrisiko.

Hygieneregeln in der Pflege: Schutz von anderen und sich selbst
Personen, die sich nicht an die hygienischen Vorgaben halten und dadurch das Leben der zu pflegenden Menschen gefährden, haben mit ernsten Konsequenzen zu rechnen. So bestehen mehrere Fälle, in denen Gerichte eine unterlassene Händedesinfektion als „grob fahrlässig“ werteten.
Auch aus Sicht des Selbstschutzes muss ein hygienisches Arbeiten in der Pflege oberste Priorität haben. Grundlegend wird hier vor allem ein häufiges Händewaschen, Kontaktvermeidung mit möglichen Erregern, regelmäßige Körperpflege und die Händedesinfektion angesprochen.
MRSA – Multiresistente Erreger
Die zahlreichen Krankheitserreger warten quasi nur auf eine Chance, sich in Windeseile zu verbreiten. Besonders das sogenannte Methicillin-resistente Bakterium Staphylococcus aureus, besser bekannt als MRSA, ist sehr hartnäckig und gefährlich. Es gehört zu den multiresistenten Erregern. Diese sind hauptsächlich in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen zu finden.
MRSA befindet sich auf der Haut und den Schleimhäuten vieler Menschen. Es überträgt sich leicht und stellt für gesunde Personen grundsätzlich keine Gefahr dar. Das Problem ist, dass diese Bakterien nicht nur gegen Methicillin, sondern auch gegen weitere Antibiotika resistent werden können (Mehrfachresistenz). Eine solche Unempfindlichkeit stellt sich schnell da ein, wo viele Antibiotika genommen werden. Für das Auftreten von MRSA bestehen Risikofaktoren, wie zum Beispiel:
- längere Krankenhausaufenthalte
- Intensivpflegerische Behandlungen
- Antibiotikabehandlungen
Mittlerweile ist nicht nur eine Infektion im Zusammenhang mit Krankenhäusern zu verzeichnen. Auch im ambulanten Bereich bestehen hierdurch große Gefahren. Krankenhausassoziierte MRSA können stationär erworben werden und erst nach Entlassung als Infektionserreger in Erscheinung treten. Glücklicherweise gibt es laut Bundesministerium für Gesundheit einen Rückgang von MRSA-Infektionen. Dennoch sollte hygienisches Arbeiten weiterhin für in allen Bereichen des Gesundheitswesens gefördert werden.
Hygienemanagement: Richtlinien und Hygienepläne der Krankenhaushygiene
Der gesetzliche Auftrag, Richtlinien zur Krankenhaushygiene zu erstellen, ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert. Dieser Auftrag wird von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut (KRINKO) wahrgenommen.
Die dort jeweils aktuell veröffentlichten Richtlinien dürfen nicht nur als Empfehlungen gesehen werden. Vielmehr geben sie den jeweiligen Wissensstand wieder und haben gesetzlichen Charakter. Praxis-, Einrichtungs- oder Klinikbetreiber tragen die Verantwortung für das Hygienemanagement. Es umfasst zum Beispiel:
- Arbeitsschutz
- Personal- und Patientenhygiene
- Desinfektionsmittel
- Umgebungshygiene
- Medizinprodukte
- Umgang mit infektiösen Patienten
Die Vorgaben der KRINKO sind Vorlagen für Hygienepläne, die das Hygienemanagement festlegen. In solchen werden die Hygienemaßnahmen für jede Einrichtung verbindlich vorgegeben. Auszüge aus dem Hygieneplan können an sinnvoller Stelle in den jeweiligen Einrichtungen ausgehängt werden. In der Regel sind solche Auszüge tabellarisch aufgebaut und geben den Leser:innen zu verstehen was, wann, wie, womit und durch wen etwas anzuwenden ist. Ein Beispiel hierzu:
- Was ist zu reinigen/desinfizieren? Arbeitsflächen
- Wann? Vor hygienerelevanten Tätigkeiten (zum Beispiel Infusionsvorbereitung), nach Kontamination, mindestens einmal täglich
- Wie? Fläche mit desinfektionsmittelgetränktem Tuch abwischen, nicht nachwischen; bei der laufenden Desinfektion darf die Fläche nach Abtrocknung sofort benutzt werden
- Womit? Zum Beispiel: Incidin® pro, 0,5 %, Einwirkzeit 30 Minuten
- Wer? Zum Beispiel Pflegefachpersonen

Die Hygieneverordnungen in der Pflege und Hygienekommissionen
In den Hygieneverordnungen der Bundesländer ist unter anderem die Einrichtung einer Hygienekommission gesetzlich geregelt. Hygienekommissionen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie sind beispielsweise für Krankenhäuser, sowie Pflege- und Rehaeinrichtungen zuständig. Nach § 23 IfSG ist die Leitung einer solchen Einrichtung verantwortlich für die Vermeidung nosokomialer Infektionen und der Weiterverbreitung von Krankheitserregern.
Eine Hygienekommission kann sich aus folgenden Beauftragten bzw. Mitarbeiter:innen zusammensetzen:
- Krankenhaushygieniker:innen (fest angestellt oder extern)
- Fachpersonal für Hygiene und Infektionsprävention (fest angestellt oder extern)
- Ärztliche Leitungen
- Geschäftsführungen einer Einrichtung
- Bereichsleitungen
- Hygienefachkräfte
- Hygienebeauftragte in der Pflege
- Hygienebeauftragte Ärzt:innen
- Apotheke
- Technische Leitungen
- Leitungen der Hauswirtschaft
Zu den Aufgaben der Krankenhaushygiene, welche vom Robert-Koch-Institut beschrieben werden, zählen:
- Erstellen von Hygieneplänen
- Organisation Hygienemanagement
- Bereitstellung von Ressourcen
- Festlegung der Mittel
- Hygieneschulungen und -fortbildungen
- Überwachung (Surveillance) des Auftretens von Infektionskrankheiten und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen nach dem IfSG
In den Hygieneverordnungen sind außerdem Regeln für das Pflegepersonal für das Hygienemanagement und Abfallentsorgung festgelegt. Die zuständigen Gesundheitsämter können bei Unsicherheiten weiterhelfen.
Hygieneanforderungen für Pflegekräfte sind zum Beispiel:
- Basishygiene
- Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten
- Händehygiene und Hautdesinfektion
- Schutzimpfungen
- Reinigung von Flächen, Böden, Gegenständen
- Wäschehygiene
- Hygienische Kleidung
- Umgang mit Lebensmitteln und Trinkwasser
- Abfallbeseitigung
Standardhygienemaßnahmen und -regeln in der Pflege
Zu den Standardhygienemaßnahmen in der Pflege zählen alle alltäglichen Maßnahmen im Berufsalltag. Also alle hygienischen Tätigkeiten, die in die Arbeitsroutine mit einbezogen werden müssen. Eine Unterlassung ist nur in wenigen Fällen entschuldbar und kann, wie schon erwähnt, zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Mitarbeiter:innen führen. Nicht möglich können Standardhygienemaßnahmen beispielsweise in Notfallsituationen sein.
Ansonsten müssen Pflegefachpersonen Standards in Bezug auf die folgenden Bereiche bei ihrer täglichen Arbeit erfüllen:
- persönliche Hygiene
- Berufskleidung/Dienstkleidung
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Händehygiene
- Schutzhandschuhe
Weiterhin zählen noch diese allgemeinen Maßnahmen zur Hygiene in der Pflege:
- kein Patientenkontakt mit Gegenständen, die Kontakt mit dem Boden hatten
- keine Topfpflanzen in den Patientenzimmern
- das Patientenbett darf nie als Ablagefläche für Pflegeutensilien verwendet werden
- Ablageflächen für Pflegematerialien müssen vor und nach der Benutzung desinfiziert werden
- Katheter- und Sekretbeutel dürfen keinen Bodenkontakt haben
- potenziell kontaminiertes Material muss sofort in spezielle Abfallbehälter entsorgt werden

Richtig reinigen: Spezialgebiet Händehygiene
An vorderster Stelle bei den Risiken zur Keimübertragungen steht der Kontakt durch Hände. Insbesondere Pflegende laufen Gefahr durch den ständigen Körperkontakt mit unzähligen Menschen, Überträger zu sein. Eine korrekt durchgeführte Händehygiene ist also eine der wichtigsten Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten. Die Evidenz der Händedesinfektion wurde bereits 1847/1848 von Ignaz Semmelweis bewiesen. Somit ist die Händehygiene eine der ältesten Hygienemaßnahmen.
Zur Händehygiene gehört:
- Händewaschung
- hygienische Händedesinfektion
- chirurgische Händedesinfektion
- Haut- und Nagelpflege
- Tragen von Schutzhandschuhen
- Tragen von sterilen Handschuhen
Wichtig ist, dass die Händewaschung keine Alternative zur hygienischen Händedesinfektion darstellt! Sie gewährleistet, im Gegensatz zur Desinfektion, nur eine sehr begrenzte Keimreduktion. Das Ziel der Händewaschung ist daher primär die Entfernung von Schmutz und Verunreinigungen.
Die Hygienische Händedesinfektion steht hingegen bei der Händehygiene an oberster Stelle. Das Robert-Koch-Institut beschreibt die Bedeutung wie folgt: „Die Hände des Personals werden bei Maßnahmen am Patienten sowie bei Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung mit potentiell pathogenen Erregern kontaminiert und sind die wichtigsten Überträger von Krankheitserregern. Die hygienische Händedesinfektion gilt weltweit als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten.“ Dabei ist zu beachten, dass die Desinfektionsmittel, die meist auf Alkoholbasis wirken, mindestens 30 Sekunden Einwirkzeit benötigen.
Die fünf Indikationen der Händedesinfektion nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Grundsätzlich muss bei jeder möglichen oder tatsächlichen Kontamination eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für eine korrekte Durchführung das Konzept der „Five Moments Of Hand Hygiene“, also „Die 5 Indikationen der Händedesinfektion“ entwickelt. Es setzt sich wie folgt zusammen:
Indikationsgruppe 1: Vor Patientenkontakt
- Begründung: Patientenkontakt steht immer in Verbindung mit Kontakt der Haut, der Schleimhäute oder Wunden. Ziel ist der Schutz der zu pflegenden Menschen durch die temporär besiedelten Hände der Pflegefachpersonen.
Indikationsgruppe 2: Vor aseptischen Tätigkeiten
- Vor jedem Kontakt mit Wunden oder nicht intakter Haut.
- Zwischen dem Entfernen von alten und dem Anlegen von neuen Verbänden.
- Bei der Konnektion/Diskonnektion von geschlossenen Systemen (z. B. Drainagen).
- Bei der Vorbereitung von Infusionen und Injektionen.
- Bei Kontakt mit Schleimhäuten (z.B. Mund- und Zahnpflege).
- Beim Richten von Medikamenten oder Punktionen.
Indikationsgruppe 3: Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
- Nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen.
- Nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten, Wundverbänden, besiedelten Körperbereichen.
- Ziel ist der Schutz des Pflegepersonals und der Patientenumgebung.
Indikationsgruppe 4: Nach Patientenkontakt
- Sofort nach jedem Patientenkontakt.
- Nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe.
- Ziel ist der Schutz des Pflegepersonals und der Patientenumgebung.
Indikationsgruppe 5: Nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung
- Patientenbett, Nachttisch und persönliche Gegenstände.
- Patientenbett mit Infusionspumpen/Perfusoren, Beatmungseinheiten, Überwachungsmonitoren und weiteren zugeordneten Geräten.
- Nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe.
- Ziel ist der Schutz des Pflegepersonals und der Patientenumgebung.
Persönliche Hygiene und Dienstkleidung – Tipps und Hinweise für Pflegekräfte
Mit der persönlichen Hygiene des Pflegepersonals und der Gesundheitsfachkräfte steht und fällt die Hygiene in Krankenhäusern oder weiteren Einrichtungen. Die folgenden Punkte gehören hierzu:
- Händehygiene: Die Fingernägel sollten kurz getragen werden, damit sich keine Verschmutzungen festsetzen können. Nagellack und künstliche Fingernägel sind nicht zulässig. Es dürfen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings getragen werden.
- Haare: Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Bei bestimmten Tätigkeiten, beziehungsweise Arbeitsfeldern muss eine OP-Haube getragen werden.
- Körperpflege: Ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild gehört zum Beruf einer Pflegefachperson dazu. Saubere Hände, Fingernägel sowie das Achten auf Mundhygiene sind hierbei eingeschlossen.
Die Dienst- oder Berufskleidung von Pfleger:innen wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt. Sie sollte die private Kleidung vollständig bedecken. Das bedeutet, dass zum Beispiel Longsleeves unter den Kasacks an den Armen nicht zu sehen sein dürfen. Allgemein gilt, dass Pflegende keine langärmelige Kleidung tragen dürfen. Denn dies erschwert eine korrekte Händedesinfektion. Ausnahme ist das Tragen von Kitteln bei der persönlichen Schutzausrüstung, zum Beispiel bei isolierten Patient:innen.
Die Dienstkleidung darf ausschließlich am Arbeitsplatz getragen werden. Sie wird also vor Arbeitsbeginn am jeweiligen Arbeitsplatz angezogen und vor dem Verlassen der Einrichtung wieder ausgezogen. Der Kleidungswechsel sollte täglich, spätestens aber nach zwei Tagen stattfinden. Verschmutzte oder kontaminierte Dienstkleidung ist sofort zu wechseln. Die Reinigung Zuhause ist nicht erlaubt, da nach einem desinfizierenden Verfahren gewaschen wird.
Auf die Dienstschuhe der Pflegefachpersonen wird ebenfalls ein besonderes Augenmerk gelegt. Sie sollten zum Beispiel wasserabweisend, vorne geschlossen und gut zu reinigen bzw. zu desinfizieren sein.
Maßnahmen zur Keimreduktion in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Für eine Reduktion von Keimen, bestehen drei Möglichkeiten:
- Reinigung
- Desinfektion
- Sterilisation
Vorgaben zur Reinigung und Desinfektion sind in den RKI-Richtlinien „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ nachzulesen.
Die Reinigung beschreibt die Entfernung von Verschmutzungen. Hierzu werden Wasser und Reinigungszusätze verwendet. Es findet keine Abtötung von Mikroorganismen statt. Ganz im Gegenteil: Putzwasser ist oft mit infektiösen Erregern kontaminiert.
Bei einer Desinfektion geht es um die gezielte Keimreduktion von Gegenständen, Flächen, Haut und Wunden. Eine Infektionsgefahr soll hierdurch ausgeschlossen werden. Die komplette Keimfreiheit wird durch die Desinfektion jedoch nicht erreicht.Bei der Sterilisation hingegen erfolgt ein Abtöten aller Mikroorganismen, was zu einer völligen Keimfreiheit führt. Die Rede ist dann von sterilen, bzw. aseptischen Gegenständen.
Wer Verantwortung für zu pflegende Menschen übernimmt, muss sich bewusst sein, dass dies mit einer hygienischen Arbeitsweise einhergeht. Hygienemaßnahmen in der Pflege dürfen dem weiteren Pflegefachwissen in keinem Fall nachstehen. Indem ein hygienisches Arbeiten in die Routine des Arbeitsalltags einfließt, stellen Pflegekräfte sicher, dass sie auf bestmögliche Weise die Patient:innen, sich selbst und ihre Kolleg:innen vor Krankheitsübertragungen schützen. Dabei beinhalten Hygieneregeln und -richtlinien viele Vorgaben. Sich an diese zu halten, ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern sollte für Pflegepersonal eine Selbstverständlichkeit sein. So ist es möglich, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung multiresistenter Keime einzudämmen.
Sarah Micucci