Arbeitssicherheit trotz Corona – 7 wichtige Infos für Pflegekräfte

Inspiriert von der faszinierenden Welt der Medizin und Pflege, möchte unser Redaktionsteam sich mit Fachkräften austauschen, Perspektiven aufzeigen mit Interviews und Reportagen, um die Vielfalt des Pflegealltags zum Ausdruck bringen.

Aufgrund der aktuellen Situation haben uns in den letzten Wochen viele Anfragen erreicht zum Thema Gesundheit und Sicherheit auf der Arbeit. Für einen guten Überblick haben wir für euch die wichtigsten Informationen nochmals zusammengefasst.

1. Ich habe Patienten in meiner Fachabteilung bzw. in meinem Arbeitsbereich mit Symptomen und Verdacht auf COVID-19. Wie gehe ich mit den Patienten um?

Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.

Lass dir mit Beendigung deines Dienstes eine Telefonnummer geben, unter der du dir spätestens zwei Tage nach Dienstende den Status des bzw. der Patienten geben lassen kannst.Sollte man dir vor Ort keine Aussage dazu geben, melde dich bitte dringend bei deinem oder deiner Ansprechpartner/in von MEDWING oder unter booking@medwing.com oder telefonisch unter 030 549 099 866.

2. Ich hatte ungeschützten Kontakt zu Corona-infizierten Patienten oder Personen in meinem privaten Umfeld, aber noch keine Symptome. Wie verhalte ich mich und wie kann mich MEDWING unterstützen?

Bei Kontakt zu Corona-infizierten Personen im privaten Umfeld gilt: Falls das Gesundheitsamt bisher keinen Kontakt zu dir aufgenommen hat: Ruf an und schildere ihnen deine Lage. Sollte dich niemanden erreichen, warte ab und versuche es später erneut. Ob du in häusliche Quarantäne musst, wird dir das Gesundheitsamt sagen. Bis dahin solltest du deine Wohnung so wenig wie möglich verlassen.

Melde dich bitte auch dringend und umgehend bei deiner oder deinem MEDWING Ansprechpartner/in oder unter booking@medwing.com oder telefonisch unter 030 549 099 866. Wir können helfen, das jeweilige Gesundheitsamt zu identifizieren und gegebenenfalls nach Testzentren zu suchen. Vor allem können wir dann auch gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und, ob du weiter eingesetzt werden kannst.

**Hier gilt: **

Einsatz im Krankenhaus: Die Richtlinien können hier je Krankenhaus variieren. In vielen Krankenhäusern wird trotz eines Kontakts weitergearbeitet. Getestet werden auch hier nur Personen, die Symptome zeigen und Kontakt zu Infizierten hatten oder in einem Risikogebiet waren. Bitte informiere uns über deinen jeweiligen Fall, damit wir gemeinsam das Vorgehen in deinem Fall festlegen können.

Einsatz im Altenheim: In Altenheimen gilt besondere Vorsicht. In diesen Einrichtungen gelten momentan meist besonders strenge Richtlinien. Sollte hier ein Verdacht vorliegen, melde dich bitte umgehend sowohl bei deinem jeweiligen Gesundheitsamt als auch bei uns. Ältere Menschen sind von COVID-19 besonders gefährdet und müssen in höchstem Maße geschützt werden. Daher sollte bei einem Verdacht nicht in einem Altenheim gearbeitet werden.

3. Ich habe Symptome, die einen Corona Verdacht begründen. Wie verhalte ich mich? Kann ich weiter arbeiten?

Solltest du Husten, Atemnot oder leichtes Fieber haben, musst du dich umgehend beim Gesundheitsamt melden. Du solltest die Kontakte zu anderen Personen reduzieren und generell im Haushalt nach Möglichkeit eine räumliche Trennung vornehmen. Rät dir das Gesundheitsamt, dich testen zu lassen, solltest du diese Quarantäne bis zum Erhalt des Ergebnisses auch wirklich ernst nehmen.

Für die Überbrückungszeit solltest du dich von deinem Hausarzt krankschreiben lassen. Bei leichten Erkrankungen kann dein Arzt dich bis zu 14 Tage krankschreiben. Du musst dafür die Praxis nicht mehr persönlich aufsuchen. Ein einfaches Telefonat reicht aus. Die Krankenkassenkarte kannst du in den meisten Fällen später bei deinem Hausarzt nachreichen.

Melde dich bitte auch umgehend nach Feststellung bei uns. Wir können helfen, das jeweilige Gesundheitsamt zu identifizieren und gegebenenfalls nach Testzentren für dich zu suchen. Vor allem können wir dann auch gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.

Auch hier gilt:

Einsatz im Krankenhaus: Bitte informiere uns umgehend, wenn du Symptome zeigst. Wir können gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.

Einsatz im Altenheim: Solltest du Symptome zeigen, darfst du in keinem Fall in einem Altenheim weiterarbeiten. Bitte kontaktiere uns in diesem Fall direkt. Ältere Menschen sind von dem Coronavirus besonders bedroht und müssen daher in hohem Maße geschützt werden.

4. Wenn ich in häusliche Quarantäne muss, erhalte ich dann ganz normal mein Gehalt? Was ist der richtige Prozess bei MEDWING?

Wird für einen Mitarbeiter Quarantäne angeordnet, zahlt sein Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter. Und zwar unabhängig davon, ob die Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort angeordnet wird.

MEDWING zahlt für dich selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen Regelung für die ersten sechs Wochen dein Gehalt weiter. Ab der siebten Woche erhalten die Betroffenen eine Entschädigung in Höhe des entsprechenden Krankengeldes direkt von der zuständigen Krankenkasse. Keine Sorge, du hast einen vollumfänglichen, regulären Versicherungsschutz.

Auch hier gilt:

Bitte informiere deine Kontaktperson von MEDWING umgehend, nachdem du erfahren hast, dass du in Quarantäne gehen musst, bzw. krank geschrieben bist. Sende uns das ärztliche Attest zu und halte uns stets auf dem Laufenden, insbesondere am letzten Tag der Krankschreibung, sodass wir für dich planen können.

5. Ich werde in einem Altenheim eingesetzt. Wie stellt MEDWING sicher, dass die Bewohner dort geschützt werden und was kann ich dafür tun?

Eine COVID-19 Erkrankung ist für ältere Menschen besonders gefährlich.In folgenden Fällen kann daher NICHT in einem Altenheim gearbeitet werden:

  • Wenn du aktuell oder innerhalb der letzten 14 Tage COVID-19 Symptome hattest (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit/ Atemnot, Reizungen der Atemwege, Schnupfen oder grippeähnliche Symptome, Durchfall.)
  • Wenn du bereits als Verdachtsfall eingestuft bist (z.B. durch deinen Arzt)
  • Wenn du dich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hast.
  • Wenn du direkte Kontakte mit einer infizierten Person hattest.
  • Wenn du oder eine Person, mit der du in direktem Kontakt stehst (z.B. Partner), sich in einer ärztlich / vom Gesundheitsamt verhängten häuslichen Isolation o.ä. befindet
  • Wenn dein Arzt dir von einem Einsatz abgeraten hat.

Bitte informiere uns umgehend, wenn einer der oben genannten Umstände auf dich zutrifft. Wir besprechen dann gemeinsam das weitere Vorgehen. Kontaktiere dafür deinen MEDWING Ansprechpartner/in oder kontaktiere uns unter booking@medwing.com oder telefonisch unter 030 549 099 866.

Insgesamt gilt:

Bitte halte in dieser schwierigen Zeit sowohl im Altenheim aber auch außerhalb des Altenheims die empfohlenen Hygieneregeln ein. Dazu gehören insbesondere:

  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen und desinfizieren
  • Berühren der Augen vermeiden
  • Reduzieren von sozialen Kontakten außerhalb der Arbeit auf ein absolutes Minimum
  • Entsprechend der Regeln in deinem jeweiligen Altenheim: Tragen von Schutzmaterial wie Schutzmasken und Handschuhe

Wir achten in der jetzigen Zeit besonders darauf, dass Mitarbeiter möglichst wenig zwischen Einrichtungen wechseln und nicht sowohl in Krankenhäusern als auch in Altenheimen eingesetzt werden. So möchten wir die Infektionsgefahr für dich und die Patienten/Betreuten so gering wie möglich halten.

6. Ich arbeite in einem Krankenhaus, in dem Corona-infizierte Patienten behandelt werden. Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Zum Schutz ist die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen und dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3) sehr wichtig. Hierbei ist zu beachten, dass du die persönliche Schutzausrüstung vor Betreten des Patientenzimmers anlegst und erst nach Verlassen des Zimmers wieder ablegst.Die Händedesinfektion spielt außerdem eine wichtige Rolle. Jedes Mal, bevor du ein Patientenzimmer betrittst, nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe im Patientenzimmer sowie nach jeder Pause sollte diese besonders gründlich erfolgen.

Wir wissen, dass in einigen Einrichtungen Material in der aktuellen Situation zum Teil nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht. Falls das bei deinem auf einem Einsatz der Fall sein sollte, frage bitte unbedingt bei deinem Ansprechpartner/in im Krankenhaus nach, ob nicht doch noch Material verfügbar ist. Melde dich notfalls bei deiner oder deinem Ansprechpartner/in bei MEDWING oder bei dem unten genannten Kontakt.

Parallel arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran als MEDWING selbst eine Lösung zu finden und dich nach Möglichkeit mit Schutzmaterial unterstützen zu können.

7. Ich bin nicht in den Umgang mit Beatmungsgeräten eingewiesen. Kann ich dennoch verpflichtet werden, diese zu bedienen?

Nein, du musst kein Beatmungsgeräte bedienen, ohne entsprechend eingewiesen zu werden oder dafür qualifiziert zu sein. Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gilt, dass medizinische Geräte nur von Personen angewendet werden dürfen, die in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurden. Nur solche Personen dürfen einweisen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für die Einweisung geeignet sind.


Pflegekräfte waschen sich die Hände


So schützt du als Pflegekraft dein Umfeld vor einer Corona-Infektion

Wer in der Pflege tätig ist, geht jeden Tag zur Arbeit. Ins Krankenhaus, in den ambulanten Pflegedienst, ins Seniorenheim. Schutzausrüstung ist nicht überall in ausreichendem Maß vorhanden. Eine Situation, die Angst macht. Wie können Pflegekräfte ihre Angehörigen vor der Ansteckung mit Sars-CoV-2 schützen?Normalerweise erlaubt die persönliche Schutzkleidung Sicherheit. Allerdings gibt es Lieferengpässe von Mund-Nasen-Schutz- (OP-Masken) und Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3).

Selbst wenn infizierte Pflegende keine Symptome zeigen: Die Angst ist groß, das Virus womöglich zu übertragen. Unseren Angehörigen wie dem Lebenspartner beziehungsweise der Lebenspartnerin und unseren Kindern gegenüber, halten wir für gewöhnlich keinen großen Abstand. Wir stehen ihnen im wahrsten Sinne nah. Oft leben sogar noch die Großeltern oder ein pflegebedürftiger Großelternteil im selben Haus.

Manche Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte schlafen aus Sicherheitsgründen vorübergehend im Krankenhaus. Andere übernachten im Hotel. Bei Alleinerziehenden oder in Familien, in denen beide Eltern pflegerisch oder medizinisch tätig sind, ist das keine Option. Irgendjemand muss sich schließlich um die Kinder, um die pflegebedürftigen Eltern oder um die Haustiere kümmern. Wer soll einkaufen gehen, den Kühlschrank füllen, kochen und putzen? Das Wichtigste muss im Alltag weiterlaufen. Trotz allem.

Wenn sich Symptome zeigen, ist es bereits zu spät

Das Sicherste wäre ein Abstrich. Wenn sich bei Pflegenden, Ärztinnen und Ärzten Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber zeigen, bringt ein Abstrich zwar Gewissheit, für die Angehörigen ist es aber schlimmstenfalls schon zu spät. Auch Kolleginnen und Kollegen könnten sich längst angesteckt haben. Darum sollte eine Abstrich zumindest nach jedem längeren Kontakt mit infizierten Patientinnen und Patienten erfolgen und eine selbstverständliche Maßnahme sein.

Vorsichtsmaßnahmen treffen

Sabine M. (42 Jahre) arbeitet für einen ambulanten Pflegedienst. Sie pflegt Menschen, die zur Risikogruppe gehören. Dabei hat sie auch Kontakt zu Angehörigen. Zu Hause warten ihre beiden Kinder. Die Zwei sind 12 und 14 Jahre alt. „Wenn ich von der Arbeit komme, ziehe ich mich in der Garage um und gehe sofort duschen. Die Kleidung kommt bei 60 Grad in die Waschmaschine.“Trotzdem bleibt eine gewisse Unsicherheit: „Bei meiner Arbeit kann ich keinen Abstand von zwei Metern zu meinen Patienten einhalten. Wie soll das gehen?“Die grundsätzlichen Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts beachtet sie auch zu Hause:

  1. Abstand halten: Kinder nicht umarmen, küssen oder streicheln.
  2. Händehygiene: Sie wäscht ihre Hände häufig mit Wasser und Seife und desinfiziert sie zusätzlich.
  3. Hustenetikette: Geniest und gehustet wird in die Ellenbeuge.

Obst und Gemüse wäscht sie gründlich ab. „Früher habe ich das nicht so eng gesehen. Heute denke ich: Wer weiß, wer den Apfel vorher alles angefasst hat.“ Handtücher, etwa zum Abtrocknen nach dem Händewaschen, werden nicht mehr gemeinsam genutzt. Jeder hat sein eigenes.Statistisch gesehen zählen gesunde Kinder nicht zur Risikogruppe. Wirklich beruhigend findet die Altenpflegerin das nicht: „Wer weiß, ob das Virus sich für die Statistik interessiert.“

Angesteckt? Isolation zu Hause

Sich anzustecken ist realistisch. Viele bereiten sich darauf vor. Sie richten zu Hause ein separates Zimmer ein und stellen alles Notwendige vorab bereit. Ein frisch bezogenes Bett, ein Fieberthermometer, Desinfektionsmittel und Taschentücher gehören zur Grundausstattung - sofern es davon noch welche gibt. Auch ein Radio, ein Fernsehgerät, ein Tablet, ein Laptop oder Buch sind sinnvoll, damit man beschäftigt ist. Das Robert-Koch-Institut stellt seit dem 10. März ein Merkblatt für die häusliche Quarantäne zur Verfügung.

Wer sich angesteckt hat und bei milden Symptomen zu Hause bleiben kann, zieht sich zurück. Körperliche Nähe zu den Familienmitgliedern gilt es zu vermeiden. Das heißt: keine Umarmungen, Gute-Nacht-Küsse und keinen Sex.Es ist wichtig, die eigene Krankheitsentwicklung im Auge zu behalten. Bei Atemproblemen sollte die Hausärztin/der Hausarzt beziehungsweise die Fachärztin/der Facharzt per Telefon kontaktiert werden.

Weitere Sicherheitshinweise für die häusliche Quarantäne

Bei Labortests überlebte das Virus auf unterschiedlichen Oberflächen bis zu drei Tage lang. Es ist allerdings nicht sicher, ob darüber eine Ansteckung erfolgen kann. Daher bleibt erstmal sinnvoll, berührte Flächen gründlich zu reinigen.

Infizierte Menschen sollten

  • sich Mahlzeiten/Lebensmittel, Desinfektionsmittel und Medikamente vor die Tür stellen lassen und allein im Zimmer essen
  • benötigte Dinge online bestellen und liefern lassen
  • Geschirr wie Gläser, Tassen und Besteck sowie andere Gegenstände sollten keinesfalls gemeinsam benutzt werden
  • nach der Verwendung am besten das Geschirr im Geschirrspüler reinigen lassen oder gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen
  • berührte Oberflächen (Lichtschalter, Bettrand, Nachttisch, Tablet) regelmäßig reinigen
  • Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen nicht mit anderen gemeinsam nutzen und nach der Verwendung bei 60 Grad in der Waschmaschine waschen
  • regelmäßig das Zimmer gut durchlüften
  • das Zimmer möglichst nicht verlassen. Lässt sich das nicht vermeiden, sind eineinhalb bis zwei Meter Abstand zu anderen Familienmitgliedern einzuhalten
  • bei Verlassen des Zimmers zusätzlich eine Maske tragen, um ihre Angehörigen vor einer Ansteckung zu schützen
  • Papiertaschentücher nach dem Naseputzen oder Husten sofort entsorgen und keinesfalls auf dem Nachtschrank ablegen oder mehrfach verwenden. Praktisch ist ein Mülleimer mit Deckel
  • Kontakt mit Haustieren vermeiden
  • möglichst die Gästetoilette benutzen und nicht das Familienbadezimmer. Sollte es nur eine Toilette geben, die Türklinke und die sanitären Anlagen (Badewanne, Dusche, Bidet, Toilette, Waschbecken) nach der Benutzung mit Haushaltsreinigern säubern

Sollte ein Familienmitglied das Einräumen des Geschirrspülers für die erkrankte Pflegekraft übernehmen, sollten dabei Handschuhe getragen werden. Auch hier sind wieder sicherheitshalber alle Oberflächen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel hinterher zu reinigen. Ähnliche Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für das Wäschewaschen.

Kinder bei Verwandten oder Freundinnen und Freunden unterbringenDie Großeltern kommen im Notfall als mögliche Betreuer nicht in Frage. Sie gelten als Hauptrisikogruppe. Wer in Quarantäne bleiben muss, kann sich allerdings nicht um kleine Kinder kümmern. Es entlastet die Situation, wenn vorübergehend Verwandte einspringen können oder die Kleinen bei einer befreundeten Familie übernachten.

Mit der psychosozialen Belastung umgehen

Via Internet bleibt die erkrankte Pflegekraft auf dem Laufenden und kann Kolleginnen und Kollegen zumindest emotional unterstützen. Kontakte zum Freundeskreis und zur Familie sind ebenfalls wichtig. In Frage kommen Telefonate, Mails, Facebook- und Whats App-Nachrichten oder Gespräche über Skype. Es hilft, die eigenen Kinder wenigstens auf dem Bildschirm sehen und ihre Stimmen hören zu können. So hat man weniger das Gefühl, völlig abgekapselt zu sein.

Wer sich fit genug fühlt, kann Stress auch über sportliche Betätigung abbauen. Gymnastikübungen sind ebenso in kleinen Räumen möglich. Vielleicht passt auch ein Heimtrainer mit in das Zimmer.

Michaela Hoevermann & MEDWING

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