Das Medizinstudium dauert zwölf Semester bzw. sechs Jahre. Daran schließen sich weitere fünf Jahre Facharztausbildung in der Ophthalmologie an. Erst danach kannst du als Augenärztin bzw. Augenarzt praktizieren. Warum die Augenheilkunde als Spezialisierung eine hervorragende Wahl ist und wie das Gehalt für Augenärzt:innen im Einzelnen aussieht, erfährst du hier.
Als Fachärztin bzw. Facharzt für Augenheilkunde arbeitest du in Universitätskliniken, Augenkliniken und Augenarztpraxen. Neben der Untersuchung, Beratung und Betreuung von Patient:innen leistest du Präventionsarbeit. Du berätst Patient:innen, verschreibst bei Bedarf Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, behandelst Krankheiten des Auges und führst Operationen durch. Auch dokumentarische Pflichten, die Ausbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten für Augenheilkunde sowie Supervision gehören – abhängig von deiner Position – zu deinem Aufgabenspektrum.
Mit wachsender Berufserfahrung steigst du in Kliniken von der Fachärztin bzw. dem Facharzt für Augenheilkunde zur Oberärztin bzw. zum Oberarzt und vielleicht sogar bis zur Chefarztposition auf. Falls du von einer eigenen Praxis träumst, hast du mit der Ophthalmologie ebenfalls eine gute Wahl getroffen: Nur niedergelassene Radiolog:innen verdienen noch mehr.
Während deines Studiums verdienst du kein Geld: Du studierst nach dem Abitur zunächst zwölf Semester (sechs Jahre) Medizin und beantragst im Anschluss die Approbation. Da du in dieser Zeit kein Gehalt beziehst, kannst du dich um BAföG oder ein Stipendium bewerben. Falls das für dich nicht infrage kommt, bleibt nur ein Nebenjob. Beliebt sind Stellen als Hilfskräfte an der Universität.
Anschließend spezialisierst du dich in deiner Facharztausbildung auf die Augenheilkunde und verbringst weitere fünf Jahre als Augenärztin bzw. Augenarzt in Weiterbildung.
Als Augenärztin bzw. Augenarzt in Weiterbildung verdienst du dein erstes Gehalt in deinem eigentlichen Beruf. Die Höhe deines monatlichen Einkommens hängt davon ab, nach welchem Tarifvertrag du bezahlt wirst. Falls du in einer Uniklinik oder Augenklinik tätig bist, gelten unterschiedliche Tarifverträge:
Dein Gehalt steigt in einem Haus mit Tarifbindung automatisch mit jedem Berufsjahr. Da Augenärztinnen und Augenärzte deutschlandweit gesucht werden, fallen die Löhne oft übertariflich aus. Darauf weisen Kliniken und Praxen, die händeringend Unterstützung suchen, häufig schon in den Stellenanzeigen für Augenärzt:innen hin.
Dazu kommen oft zusätzliche Benefits wie eine betriebliche Altersversorgung, umfangreiche interne Fortbildungsprogramme oder betriebseigene Kindertagesstätten. Falls die Vereinbarkeit von Job und Familie für dich ein Thema ist, könnte das ein Extra-Anreiz für dich sein.
Wenn du deine Assistenzzeit in einem kommunalen Krankenhaus verbringst, verdienst du seit dem 01.01.2021 folgendermaßen:
Entgeltgruppe I (Assistenzärzt:innen)
Der Tarifvertrag für Unikliniken gilt bis zum 30.09.2021. Als Assistenzärztin bzw. Assistenzarzt für Augenheilkunde verdienst du ein Einstiegsgehalt von 4.841 Euro brutto pro Monat. Im fünften Jahr steigert sich dein Gehalt auf über 6.000 Euro brutto monatlich.
Entgeltgruppe Ä1 (Assistenzärzt:innen)
Nach deiner Assistenzzeit kannst du als Fachärztin bzw. Facharzt für Augenheilkunde mit einem Einstiegsgehalt von etwa 68.000 Euro rechnen. Je mehr Berufserfahrung du sammelst, desto mehr Gehalt kannst du für dich aushandeln. Verhandlungsspielraum gibt es auch bei bestehenden Tarifverträgen. Oft bieten Augenkliniken und Gemeinschaftspraxen von sich aus eine übertarifliche Bezahlung und weitere Extras an. Eine Gehaltsverhandlung lohnt sich in jedem Fall. Wenn während des Jobinterviews das Thema Gehalt zur Sprache kommt, kannst du mit Verhandlungsgeschick oft noch mehr für dich herausholen.
Als angestellte:r Augenärztin/Augenarzt liegt dein durchschnittliches Gehalt in Deutschland bei etwa 8.000 Euro brutto monatlich beziehungsweise 96.263 Euro brutto jährlich.
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch dein Gehalt als Fachärztin bzw. Facharzt, Oberärztin bzw. Oberarzt und leitende Oberärztin bzw. leitender Oberarzt ausfällt:
Entgeltgruppe II (Fachärzt:innen)
Entgeltgruppe III (Oberärzt:innen)
Entgeltgruppe IV (Ltd. Oberärzt:innen)
Etwas höher fällt dein Gehalt an einer Uniklinik aus:
Entgeltgruppe Ä2 (Fachärzt:innen)
Entgeltgruppe Ä3 (Oberärzt:innen)
Entgeltgruppe Ä4 (Ltd. Oberärzt:innen)
Dein tatsächlicher Verdienst als Augenärztin bzw. Augenarzt kann darüber oder darunter liegen. Dein Lohn hängt von deiner Entgeltgruppe ab. Wenn du nach einigen Jahren Berufserfahrung als Fachärztin bzw. Facharzt für Augenheilkunde bereit bist, Führungsverantwortung zu übernehmen, kannst du zur Oberärztin bzw. zum Oberarzt aufsteigen. Dadurch erhöht sich auch dein Gehalt.
In Deutschland gibt es rund 120.000 niedergelassene Ärzt:innen. Augenärzt:innen mit eigener Praxis gehören zu den Top-Verdiener:innen. Du möchtest dein Gehalt weiter steigern? Dann lohnt sich die Gründung einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis. Vielleicht gibt auch ein:e praktizierende:r Augenärzt:in eine bestehende Praxis aus Altersgründen auf. In dem Fall sucht sie/er möglicherweise eine:n Nachfolger:in.
Jede der drei Varianten bedeutet eine finanzielle Investition:
Der finanzielle Einsatz rentiert sich in der Regel schnell. Da das wirtschaftliche Risiko insgesamt gering ausfällt – Augenärzt:innen werden dringend gebraucht –, ist die Finanzierung über eine Bank in den meisten Fällen unkompliziert.
Als Augenärztin bzw. Augenarzt erzielst du Einnahmen von etwa 477.000 Euro mit einer eigenen Praxis. Davon bleiben dir ca. 249.000 Euro jährlich als Gewinn übrig. Das ergibt umgerechnet ein monatliches Gehalt von rund 20.750 Euro brutto. Teilst du dir eine Praxis mit einer Kolleg:in, steigen die Einnahmen auf etwa 1.430.000 Euro, was einen Gewinn von ca. 263.000 Euro pro Inhaber:in im Jahr ausmacht.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) entscheiden in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, wo eine Neugründung möglich ist. Ihr Ziel besteht darin, eine flächendeckende ambulante medizinische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Von der sogenannten Bedarfsplanung hängt ab, ob du in deiner Wunschregion als Augenärztin bzw. Augenarzt eine eigene Praxis eröffnen darfst.
Eine Niederlassung kommt möglicherweise nur für dich infrage, wenn du den Kassensitz einer/eines Kolleg:in übernimmst. Das kann bei der Übernahme einer Einzelpraxis, beim Einstieg in eine Praxisgemeinschaft oder in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der Fall sein.
Wenn du eine Facharztausbildung mit hervorragenden Verdienstmöglichkeiten suchst, ist die Augenheilkunde eine sehr gute Wahl. In Augenkliniken und Universitätskliniken, aber auch in Gemeinschaftspraxen gibt es zahlreiche offene Stellen. Die Bezahlung fällt im Angestelltenverhältnis überdurchschnittlich bzw. übertariflich aus. Falls du mehr Gehalt als Augenärztin bzw. Augenarzt verdienen möchtest, ist die Selbstständigkeit eine lukrative Alternative. Entweder du entscheidest dich für eine Neugründung oder du tust dich mit einer/einem Kolleg:in zusammen und gründest eine Gemeinschaftspraxis. Besonders interessant ist die Praxisübernahme: Du übernimmst dabei sowohl den Kassensitz als auch den Patient:innenstamm deiner Vorgängerin bzw. deines Vorgängers.