Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2020 ersetzt eine generalisierte Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann die bisherigen Ausbildungsgänge in den drei Pflegebereichen Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege. Was das in der Praxis bedeutet und wie die neue Ausbildung konkret aussieht, erfährst du hier.
In der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft laufen die fachlichen Schwerpunkte der drei bisherigen Pflegeberufe in den Bereichen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen.
Die drei Fachdisziplinen gelten als gleichwertig. Alle Auszubildenden lernen gemeinsam. Im Mittelpunkt steht die Pflege am Menschen beziehungsweise die Pflege als Profession. Daraus entwickeln sich dann einzelne Fachdisziplinen. Im Rahmen der Ausbildung bekommst du Einblicke in alle Versorgungsbereiche. Du bist also breit aufgestellt.
Nach deiner Ausbildung bist du dazu qualifiziert, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Der generalistische Abschluss ist in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Dadurch ergeben sich für dich vielfältige Berufs-, Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Als Versorgungsbereiche gelten unter anderem:
Als Fachkraft bist du mit diesem Abschluss flexibel in allen Versorgungsbereichen der Pflege einsetzbar. Das verbessert deine Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Du kannst dir mit deiner Qualifikation den Job aussuchen, der dir gefällt.Dabei hast du die Möglichkeit, flexibel zwischen der pflegerischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und (hoch)betagten Erwachsenen zu wechseln.
Weitere Vorteile:
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Schulabschluss (mittlere Reife). Diesen erhältst du in der Regel nach 10 absolvierten Schuljahren auf der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium beziehungsweise einer Gesamtschule.Falls du die Hauptschule besuchst und diese nach der neunten Klasse mit einem Hauptschulabschluss verlässt, kannst du zunächst eine Ausbildung zum Pflegehelfer absolvieren. Dadurch bekommst du einen Zugang zum Berufsfeld der Pflege. Möchtest du danach eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anschließen? Dann wird dir diese erste Ausbildung angerechnet. Dadurch verkürzt sich deine Ausbildungszeit.
Du interessierst dich für ein Pflegestudium? Der Zugang dazu ist landesrechtlich geregelt. Ein Abitur oder Fachabitur ist nicht zwingend notwendig. Hast du deine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann bestanden, verkürzt sich dieStudiendauer um die Hälfte der Zeit. Statt nach drei Jahren Studiendauer schließt du dein Studium nach nur eineinhalb Jahren mit dem Bachelor of Science (BSc.) ab. Das Studium ist generalistisch angelegt. Eine Möglichkeit zur Spezialisierung gibt es nicht.
Die generalistische Pflegeausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Duale Ausbildung
Die Ausbildung ist dual angelegt. Sie findet in der Pflegeschule und beim Träger der praktischen Ausbildung statt. Dementsprechend halten sich Theorie und Praxis in etwa die Waage:
Praktische Ausbildung
Die Stunden, die du beim Träger deiner praktischen Ausbildung verbringst, sind genau festgelegt:
Unterricht an der Pflegeschule
Zwischenprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr
Nach zwei Ausbildungsjahren absolvierst du in der Berufsschule eine Zwischenprüfung. Diese dient zur Überprüfung deines Lernstandes. Selbst wenn du durchfällst, darfst du deine Ausbildung fortsetzen. In manchen Bundesländern kannst du dich zu diesem Zeitpunkt alternativ für eine Ausbildung zum Pflegeassistenten entscheiden.
Als ausgebildete Pflegefachkraft bist du später in sämtlichen Pflegebereichen in Deutschland und Europa einsetzbar. Deine Ausbildung ist bewusst generell ausgerichtet und international anerkannt. Trotzdem setzt du bereits während deiner Ausbildung Schwerpunkte. Und zwar von Anfang an.
Eine gewisse Schwerpunktsetzung nimmst du durch deine Entscheidung, wo du deine praktische Ausbildung absolvieren möchtest, vor. Durch diese Wahl erwirbst du vertiefende Kenntnisse in dem von dir gewählten Bereich.
Wichtig: Mit der Wahl deines Praxisbetriebes schließt du Tätigkeiten in anderenVersorgungsbereichen nicht aus. Du kannst deine Ausbildung in einem Seniorenheim machen, als ausgebildete Fachkraft aber in der Kinderkrankenpflege oder in der Krankenpflege tätig sein. In deiner „Stammeinrichtung“ verbringst du während deiner Ausbildungszeit mehr als 50% deiner Praxiseinsätze. Aber du lernst auch andere Einrichtungen kennen. Das geschieht über Praktika in der ambulanten Pflege, in der Klinik, in der Psychiatrie, in der Kinderkrankenpflege sowie bei zwei kurzen Extraeinsätzen.
Im dritten Ausbildungsjahr stehst du vor der Entscheidung, wie und mit welchem Abschluss du deine Ausbildung beenden möchtest:
Diese Wahlfreiheit hast du, unabhängig von dem gewählten Betrieb, der als Träger deiner praktischen Ausbildung fungiert.
Berufsabschlüsse
Vom dritten Lehrjahr hängt dein Berufsabschluss – und seine Gültigkeit – ab:
Der generalistische Abschluss zur Pflegefachkraft ist deutschland- und EU-weit anerkannt. Damit kannst du überall arbeiten. Ob die Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege im Ausland akzeptiert werden, hängt dagegen von der Einzelfallprüfung ab. Falls du dich mit Auswanderungsgedanken trägst, ist derAbschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann die sichere Alternative.
Ab sofort ist es in Deutschland möglich, Pflege an der Hochschule zu studieren. Mit Abschluss des Hochschulstudiums erwirbst du einen Berufsabschluss als Pflegefachkraft mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (BSc). Wenn du die generalistische Ausbildung bis zum Ende durchziehst und die Abschlussprüfungbestehst, verkürzt sich das Pflegestudium um die Hälfte der Zeit. Es ist – genau wie der neue Ausbildungsweg – in der EU anerkannt.
Sechs Jahre nach Einführung des neuen Ausbildungsweges, das heißt im Jahr 2026, entscheidet der Deutsche Bundestag darüber, ob ein allgemeiner Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ausreicht oder ob weiterhin eine Notwendigkeit für die Berufsabschlüsse als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin besteht.
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) räumt professionell Pflegenden in § 4 PflBG vorbehaltene Tätigkeiten ein. Darfst du später den Pflegeprozess für Erwachsene organisieren, gestalten und steuern, wenn du deinen Schwerpunkt im dritten Ausbildungsjahr auf die Altenpflege oder Kinderpflege gelegt hast?
Der Gesetzgeber hat noch nichts Konkretes dazu festgelegt. Aber Pflege- und Rechtswissenschaftler haben zu dieser Frage Stellung genommen. Die Experten weisen darauf hin, dass Berufserfahrung und Qualifikation eventuell vorhandene fachliche Lücken schließen.
Bist du beispielsweise mindestens ein Jahr lang als ausgebildeter Altenpfleger in Vollzeit in der Gesundheits- und Krankenpflege tätig, hast du die notwendigen Kenntnisse vermutlich „on the Job“ erworben. Fehlt dir die Mindestberufserfahrung, könnte dein Arbeitgeber die bestehenden Lücken durch eine Nachqualifizierungsmaßnahme schließen.
Träger der praktischen Ausbildung ist der Betrieb, der den Ausbildungsvertrag unterzeichnet und die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt.
Mögliche Träger sind unter anderem:
Arbeitsverträge werden zwischen den Trägern der praktischen Ausbildung und den Auszubildenden geschlossen. Darin werden der Vertiefungseinsatz und der Verlauf der Ausbildung festgelegt. Der Träger der praktischen Ausbildung ist für die Gestaltung und Durchführung der praktischen Ausbildung zuständig. Die Pflegeschulen schließen Kooperationsverträge mit den Trägern.
Die generalisierte Pflegeausbildung bietet dir die Möglichkeit, dir in Ruhe zu überlegen, auf welches Pflegegebiet du dich spezialisieren möchtest. Darüber hinaus bietet sie Vorteile wie eine Ausbildungsvergütung und europaweite Anerkennung. Zudem hast du als Fachkraft für Pflege ausgezeichnete Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Michaela Hövermann