Mehr Geld für Altenpfleger – ver.di und BVAP vereinbaren Tarifvertrag

Ziel ist eine bundesweite Tarifvereinbarung für die Pflegebranche, doch nicht alle ziehen mit.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich im September auf einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Zu der BVAP gehören unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen und die Volkssolidarität.

Das Mindestentgelt in der Altenpflege soll angehoben werden

Für deren Arbeitnehmer soll das Mindestentgelt ab Juli 2021 in drei Schritten angehoben werden, sodass examinierte Pflegekräfte ab Januar 2023 mindestens 18,50 Euro Stundenlohn erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche würde eine Pflegefachkraft dann einen Bruttolohn von 3.137 Euro verdienen. Ausgebildete Krankenpflegehelfer sollen 15 Euro pro Stunde bekommen, Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung mindestens 14,15 Euro. Anders als beim Pflegemindestlohn soll es keine Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland geben. Wo es schon bessere Tarifverträge gibt, bleiben diese natürlich unberührt, betont Sylvia Bühler, Leiterin des Fachbereiches „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ im ver.di-Bundesvorstand.

Die BVAP und ver.di haben sich außerdem auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro und mindestens 28 Urlaubstage für Pflegerinnen und Pfleger geeinigt.

Widerstand gegen bundesweiten Tarifvertrag

Die Übereinkunft ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege. Das Ergebnis könnte durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden.

Doch das Vorhaben des Arbeitsministers, die Regelungen bundesweit als verbindlich zu erklären, ist verfassungsrechtlich umstritten. Von Seiten der privaten Träger und anderer Verbände, wie dem Arbeitgeberverband Pflege und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gibt es erheblichen Widerstand. Sie argumentieren, dass die BVAP mit ca. 50 000 Pflegekräften nur einen sehr kleinen Teil der Arbeitnehmer repräsentiere und nicht über die Tarifautonomie von Mehrheiten bestimmen könne. Bei den privaten Anbietern ist dagegen fast die Hälfte aller Pflegekräfte angestellt. Weiterhin ist nicht geklärt, wie die flächendeckende tarifliche Lohnerhöhung finanziert werden soll – es wird eine Erhöhung der Eigenbeiträge der Heimbewohner oder der Sozialbeiträge befürchtet. In den letzten zwei Jahren sind die Eigenbeiträge bereits um 14 Prozent auf durchschnittlich 2015 Euro pro Monat gestiegen.

Laut Heil liegt es nun „in der Hand der anderen Träger in der Pflegebranche, den Weg frei zu machen für den Abschluss des Tarifvertrages und damit mittelbar auch für einen Antrag auf Erstreckung der Tarifverträge für alle Beschäftigten.“

Bis dahin ist es noch ein steiniger Weg, doch fest steht: Ohne attraktive Löhne und Arbeitsbedingungen wird sich der Pflegenotstand in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen.

Friederike Bloch

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