Benefits im Pflege-Job: Welche gibt es, welche lohnen sich?

Begeistert von der Vielfältigkeit des Pflegeberufs möchte Friederike wissen, was Pflegekräfte bewegt. Dazu tauscht sie sich gern persönlich mit ihnen aus und lässt das Pflegepersonal in Interviews und Reportagen selbst zu Wort kommen.

Welche möglichen Zusatzleistungen und Benefits gibt es? Welche lohnen sich für Pflegekräfte und welche eher nicht? Wir verraten es dir.

Du weißt sicher ganz genau, wie viel Grundgehalt du im Monat bekommst und wie Zulagen und Zuschläge die Zahl auf deinem Konto beeinflussen. Doch auch Benefits deines Arbeitgebers verschaffen dir finanzielle Vorteile. Gerade, wenn du keinen großen Verhandlungsspielraum bei deinem Gehalt hast, sind Benefits eine gute Möglichkeit, am Ende des Monats ein bisschen mehr Geld für dich zu behalten. Und das meist sogar steuerfrei.

Wir geben dir einen Überblick über übliche und besondere Benefits in der Pflege und erklären, welche sich lohnen. Unsere Tipps sind nicht nur für Arbeitnehmer:innen, sondern auch für Arbeitgeber interessant, denn die richtigen Zusatzleistungen tragen zur Attraktivität des Arbeitsplatzes bei.

Was sind Benefits?

Benefits, auch Fringe Benefits genannt, sind berufliche Zusatzleistungen. Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden so über das Gehalt hinaus Vorteile. Diese wirken sich meistens positiv auf den Geldbeutel aus.

Benefits nutzen nicht nur den Pflegekräften, sondern auch den Einrichtungen. Denn sie sind ein wirksames Instrument, um Personal zu gewinnen und zu binden. Sie können bei Bewerber:innen den entscheidenden Unterschied machen und die Beliebtheit von Arbeitgebern allgemein steigern.

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Zusatzleistungen in der Pflege: Welche gibt es, welche lohnen sich?

Um herauszufinden, welche Zusatzleistungen die richtigen für dich sind und sich besonders lohnen, ist es wichtig, ein paar Unterschiede zu kennen. So gibt es:

  • Geldwerte Vorteile bzw. Sachbezüge z. B. in Form von Waren oder Dienstleistungen (bereichern dich, bestehen aber nicht in Geld),
  • monetäre Zusatzleistungen (zusätzliche Zahlungen) und
  • soziale, inhaltliche oder gesundheitsfördernde Benefits.

In jedem Fall erhältst du diese Leistungen ergänzend zum Gehalt. Sachbezüge sind bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, zählen geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn und müssen versteuert werden. Sonderzahlungen dagegen müssen immer versteuert werden.

Manche Benefits sind in der Pflege relativ üblich, andere kaum verbreitet. Wir stellen dir die interessantesten vor und verraten dir, welche einen echten Mehrwert bieten und welche eher ein „Nice-to-have“ sind.

MONETÄRE ZUWENDUNGEN DES ARBEITGEBERS:

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

In einer Umfrage unter 51 Sozial- und Pflegeeinrichtungen, die die Recruitment-Expertin Maja Roedenbeck Schäfer zum Thema Zusatzleistungen durchführte, gaben fast alle Betriebe an, ihren Mitarbeitenden Jahressonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zu bieten. Diese Arbeitgeberleistungen sind in den meisten Betrieben Standard und ein willkommener Zuverdienst. Allerdings: Da Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu den „sonstigen Bezügen“ zählen, wird Lohnsteuer fällig.

Wie hoch die Extrazahlungen ausfallen, legt das Unternehmen selbst fest. Es sei denn, es ist an einen Tarifvertrag gebunden, der beispielsweise ein Weihnachtsgeld vorschreibt. Dann hängt die Höhe der Sonderzahlung meist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. In diesem Fall handelt es sich natürlich nicht um ein richtiges Benefit, denn die Einrichtung hat ja keine Wahl.

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Erholungsbeihilfe

Eine andere Form des Urlaubsgeldes ist die Erholungsbeihilfe. Während du frei entscheiden kannst, wann und wofür du dein Urlaubsgeld nutzt, ist die Erholungsbeihilfe zweckgebunden. Das heißt, dein Arbeitgeber gewährt sie dir im zeitlichen Zusammenhang mit deinem Urlaub. Diesen darfst du auch zu Hause verbringen.

Pro Jahr darf dein Arbeitgeber dir 156 Euro Erholungsbeihilfe zukommen lassen. Hast du einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin und Kinder, können diese zusätzlich 104 Euro und 52 Euro pro Kind von deinem Betrieb erhalten. Das Beste: Die Erholungsbeihilfe ist anders als das Urlaubsgeld steuerfrei. Ein attraktiver Benefit in Zeiten, in denen viele vielleicht gerade beim Urlaub sparen müssen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Betriebsrente

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente und läuft, wie der Name schon sagt, über deinen Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Beiträge entweder allein oder bezuschusst die sogenannte Entgeltumwandlung. Bei dieser wird dir monatlich ein Betrag von deinem Bruttoeinkommen abgezogen und für die Betriebsrente angelegt.

Durch diese Modelle baust du dir zusätzlich zur staatlichen Rente einen finanziellen Puffer auf. Das Geld erhältst du monatlich oder als Einmalzahlung, sobald du in Rente gehst.

Wie hoch die Beträge bzw. der Prozentsatz ausfallen, mit denen dich dein Chef unterstützt, ist individuell. Allerdings ist gesetzlich festgelegt, dass Arbeitgeber die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 Prozent bezuschussen müssen.

Die bAV bringt Steuervorteile für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber mit sich. Weiterhin gilt: Je großzügiger sich dein Arbeitgeber zeigt, desto besser. Bieten Einrichtungen also beispielsweise 20 Prozent Zuschuss an, wird aus der staatlich festgelegten Zusatzleistung ein freiwilliger Benefit. Ob sich eine Altersvorsorge über deine Firma für dich lohnt, findest du am besten durch eine persönliche Beratung durch den entsprechenden Ansprechpartner deines Betriebes heraus.

Betriebliche Versicherungen

Hierbei handelt es sich meistens um Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie sorgen dafür, dass du im Krankheitsfall besser versorgt wirst bzw. vergünstigte Konditionen bei dem Versicherungspartner deines Betriebes erhältst.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Pflegekräfte sehr sinnvoll, da sie hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, die die Ausübung des Berufs möglicherweise irgendwann verhindern. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nicht günstig. Daher kann die Unterstützung durch deinen Arbeitgeber ein sinnvoller Benefit sein.

Auch eine betriebliche Krankenversicherung kann sich aus den oben genannten Gründen lohnen. Sie ist lohnsteuer- und sozialabgabenfrei und du erhältst durch sie beispielsweise schneller Arzttermine sowie Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer. Wie angenehm solche Vorteile sind, siehst du in deinem Arbeitsalltag selbst.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten 42 von 51 der befragten Unternehmen an. Es handelt sich dabei um zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten anbieten können, um diese zu unterstützen, Vermögen aufzubauen. Du kannst sie in bestimmte Formen von Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Aktien, Fonds oder Bausparverträge, investieren und sie sind in der Regel steuerfrei. Die Höhe des Zuschusses ist dabei auf maximal 40 Euro und minimal 6,65 Euro begrenzt.

Bonuszahlungen für Empfehlungen oder Startprämien

Die Konkurrenz um Pflegepersonal ist groß. Immer häufiger hört man von „Kopfgeld“ von mehreren tausend Euro, mit dem Kliniken Pflegekräfte anwerben. Ein solcher Benefit, sowohl für den Angeworbenen als auch den Anwerbenden, sollte man mit Vorsicht genießen. Die hohe Geldsumme klingt erstmal verlockend. Doch sollte sie bei der Stellensuche nicht ausschlaggebend sein. Die höchste Prämie nützt nichts, wenn die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb dich nicht glücklich machen.

GELDWERTE VORTEILE:

Jobticket

Du nutzt den öffentlichen Nahverkehr, um zur Arbeit zu fahren? Dann kann dein Arbeitgeber dir ein Jobticket finanzieren oder bezuschussen, beispielsweise in Form eines Monatstickets. Dieses ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bietet dein Betrieb diese Möglichkeit nicht, kannst du deine Fahrtkosten aber auch in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Somit ist ein Jobticket eine nette Ergänzung, aber kein besonders imposanter Benefit

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Dienstwagen oder Dienstfahrrad

Ein Dienstwagen, den du privat nutzen darfst, klingt erstmal nach einem guten Angebot. Doch Vorsicht, es könnte kompliziert werden. Denn den Anteil, den du den Dienstwagen privat nutzt, musst du versteuern. Hierbei hast du die Wahl zwischen der 1-Prozent-Regelung und einem Fahrtenbuch. Bei ersterer versteuerst du pauschal monatlich ein Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises. Dies lohnt sich, wenn du viel privat mit dem Dienstauto unterwegs bist. Ist dies nicht der Fall, könnte ein Fahrtenbuch, in dem du die tatsächlichen Aufwendungen deiner privaten Nutzung festhältst, besser sein.

Eine umwelt- und gesundheitsfreundliche Alternative zum Auto sind Fahrräder. Auch diese kann deine Einrichtung finanzieren. Ein Fahrrad lohnt sich natürlich nur für dich, wenn dein Arbeitsort nicht zu weit von deiner Wohnung entfernt ist und es eine sichere Radstrecke gibt. Das Leasing eines E-Bikes ist ebenso eine Option. Der Arbeitgeber kann die Leasingkosten und die Versicherungsgebühren übernehmen und diese sogar größtenteils von der Steuer absetzen.

Gutscheine und Corporate Benefits

Corporate Benefits bzw. Mitarbeiterrabatte sind ein kleiner, willkommener Zusatz zu deinem Gehalt. Vorausgesetzt, die Angebote lohnen sich für dich. Besitzt du kein Auto, brauchst du keinen Tankgutschein. Am besten ist es, wenn sich die Guthaben vielfältig einlösen lassen. Für den Arbeitgeber sind solche Vorteile relativ einfach und teilweise über Drittanbieter umzusetzen. Gibt es so etwas in deiner Einrichtung noch nicht, lohnt es sich zu beraten, was die einzelnen Teammitglieder gebrauchen könnten und nachzufragen.

Diensthandy zur privaten Nutzung

Diensthandys sind in Pflegeberufen weit verbreitet. Die damit verbundene Erreichbarkeit wirkt sich jedoch eher nachteilig aus und macht es schwerer, sich von der Arbeit abzugrenzen. Kein wirklicher Benefit.

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WEITERE BENEFITS:

Fort- und Weiterbildungen

Es gibt Fortbildungen in der Pflege, die der Arbeitgeber anordnet. In diesem Fall finanziert er sie selbstverständlich. Doch auch freiwillige Fort- und Weiterbildungen sind bei Pflegekräften sehr beliebt, schließlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sein Fachwissen zu erweitern und neue Aufgabenfelder zu erschließen. Unterstützt deine Einrichtung dich dabei finanziell, entsteht im besten Fall eine Win-Win-Situation. Du qualifiziert dich weiter und dein Arbeitgeber profitiert von deiner Expertise. 46 der 51 Sozial- und Pflegeeinrichtungen in der oben genannten Umfrage sehen das anscheinend genauso und bieten diesen Benefit an.

Die Teilnahme an Messen, Konferenzen oder anderen Veranstaltungen rund um die Pflege sorgt ebenfalls für neue Perspektiven und sollte als Mitarbeiter-Benefit aktiv gefördert werden. Nicht zuletzt sind auch kostenlose Zugänge zu Fachliteratur und -bibliotheken ein schöner Bonus.

Gesundheitsförderung

33 Umfrage-Teilnehmende bieten betriebliches Gesundheitsmanagement, Gesundheitsprogramme, Betriebssport oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften an. Auch wenn diese Maßnahmen zur Gesundheitsförderung nicht direkt deinen Geldbeutel aufbessern, profitierst du von ihnen.

Gerade in der Pflege ist sportlicher Ausgleich für Körper und Seele äußerst wichtig. Die Voraussetzung ist, dass deine Arbeitsbedingungen dies hergeben. Ist deine Sportmotivation vor lauter Überstunden und Stress im Keller, werden Fitness- oder Präventionsangebote wohl eher nicht zu deiner Zufriedenheit beitragen.

Zur Gesundheit zählt auch die Psyche. In der Pflege und im Gesundheitswesen befindest du dich oft in emotionalen Ausnahmesituationen. Diesen Aspekt vernachlässigen viele Einrichtungen leider. Supervisionen oder ein fester Ansprechpartner, der dem Personal zur psychologischen Beratung zur Verfügung steht, sind viel wert.

Gut zu wissen: Zuschüsse des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Solche betriebliche Gesundheitsmaßnahmen sind zum Beispiel Yoga, Rückenschule, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung.

Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Pflege nicht immer einfach. Berücksichtigt dein Arbeitgeber dies in seinen Benefits, kann er Eltern entlasten. Die finanzielle Bezuschussung der Betreuung spielt dabei eher nur in Bundesländern mit Kita-Gebühren eine Rolle. Viel hilfreicher ist meist, wenn es einen Betriebskindergarten gibt oder Mitarbeitende Vorrang bei der Vergabe von Kita- oder Hortplätzen bekommen. Ferienbetreuung kann ebenfalls ein attraktives Angebot sein. Besonders Alleinerziehende profitieren von diesen Maßnahmen, die lange Wege zum Kindergarten und Planungsstress ersparen.

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Haushaltnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können den Alltag erheblich erleichtern und Freiräume für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen. In der Regel werden haushaltsnahe Tätigkeiten privat finanziert. Arbeitgeber können jedoch ihren Beschäftigten helfen, indem sie den Zugang zu professionellen Dienstleistern erleichtern und sie mit steuerfreien Zuschüssen unterstützen.

Arbeitgeber können Vermittlungsgebühren und Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen (§ 4 Abs. 4 EStG). Zu beachten ist, dass die Beschäftigten die Zuschüsse versteuern müssen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem Putzen, Waschen, Bügeln, Einkaufen, Kochen, Versorgung von Haustieren, Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, Hausmeisterdienste, kleinere Reparaturarbeiten, Gartenpflege sowie Kehr- und Winterdienst.

Flexible Arbeitsmodelle und Entlastung

Eine gesunde Work-Life-Balance ist eine wichtige Voraussetzung für Mitarbeiterzufriedenheit. In der Pflege ist dies häufig nicht gewährleistet, was teilweise damit zusammenhängt, dass sich Arbeitgeber unflexibler zeigen, als sie müssten.

Einige Einrichtungen beschreiten hier innovative Wege und bieten neben Teilzeitmöglichkeiten (z. B. Vier-Tage-Woche) noch verschiedene andere Arbeits- und Schichtmodelle. Immer mehr richten außerdem eigene Springerpools ein, um Pflegekräfte nicht aus dem Frei holen zu müssen. Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist, sich bis zu einem gewissen Grad auch in der Pflege- und Gesundheitsbranche auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einzustellen. Bis dies zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kann man diesen Umstand als Benefit werten.

Sabbatical

Eine längere Auszeit vom Pflegejob? Warum nicht? Das Sabbatical gewinnt in der Arbeitswelt an Beliebtheit. Man erhält zum Beispiel für sechs Monate die Hälfte seines Gehalts, hat dann sechs Monate frei und erhält währenddessen die andere Hälfte des Geldes.

Es muss kein ganzes Sabbatjahr sein. Vielleicht möchtest du nur ein paar Wochen oder Monate in den unbezahlten bzw. vorfinanzierten Urlaub. Die Jobpause scheint angesichts des Personalmangels zunächst unlogisch. Ein Arbeitgeber, der diesen Benefit bietet, hat jedoch wahrscheinlich erkannt: Eine Pflegekraft, die während eines Sabbaticals neue Energie schöpft, statt irgendwann wegen Burnout auszusteigen, ist die Suche nach vorübergehendem Ersatz hundertmal wert.

Events

Betriebsfeste oder -ausflüge, Firmenfeiern oder ein Miniweihnachtsmarkt auf dem Krankenhausgelände. Die einen freuen sich über solche Veranstaltungen, die anderen sind froh, wenn sie ihre Einrichtung nach Feierabend so schnell wie möglich verlassen können. Gehörst du zur letzteren Gruppe, solltest du dich allerdings fragen, ob dein Arbeitsplatz allgemein der richtige für dich ist. Denn eigentlich sind Firmenevents eine schöne Möglichkeit, Teams zu stärken, Wertschätzung zu zeigen und die Mitarbeitenden kennenzulernen. Dann muss der Arbeitgeber jedoch auch mit vollem Herzen dabei sein und sich ein Konzept überlegen, das den Interessen der Belegschaft entspricht.

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Unterstützung bei der Wohnungssuche

Hilfe bei der Wohnungssuche kann Pflegekräften, die offen für die Arbeit in einer anderen Stadt sind, Zeit und Nerven sparen. So machen Gesundheitseinrichtungen Bewerber:innen aus anderen Regionen auf sich aufmerksam und punkten im besten Fall noch mit einer günstigen Wohnung in Arbeitsplatznähe. Manche Kliniken in großen Städten haben sogar Belegungsrechte für mehrere hundert Wohnungen vereinbart – angesichts des angespannten Wohnungsmarktes durchaus ein nennenswerter Vorteil.

Wertschätzung zeigen, Personal gewinnen, Pflegekräfte binden: Benefits haben für Arbeitgeber viele Vorteile

In der Pflege ist Kreativität gefragt, wenn es um die Personalgewinnung geht. Arbeitgeber, die sich nicht ernsthaft um attraktive Konditionen bemühen, haben es schwer. Freiwillige Zusatzleistungen sind eine Chance, sich abzuheben. Ihre Wirkung darf nicht unterschätzt werden.

Daher sollten sich nicht nur Arbeitnehmer mit den Benefits ihrer Einrichtung auseinandersetzen, sondern auch das Unternehmen selbst. Dies schließt neben der Geschäftsführung auch Pflegedirektor:innen und Stationsleitungen ein. Diese sind nah am Team und wissen oft genauer, was sich Pflege- und Gesundheitsfachkräfte wünschen.

Mit ein bisschen Fantasie lassen sich zudem mit ungewöhnlichen oder sehr individuellen Mitarbeitervorteilen Punkte sammeln. Von Massageangeboten vor Ort über spezielle Ferienwohnungen für Mitarbeitende bis hin zu Zeitgutschriften für Vorsorgeuntersuchungen – außergewöhnliche Zusatzleistungen wecken vielleicht das entscheidende Interesse. Selbstverständlich müssen sie dazu in den Stellenanzeigen oder dem Karrierebereich der Website kommuniziert werden.

Kostenlose Getränke oder ein, zwei Urlaubstage mehr reichen in der Pflege nicht aus. Nimm deinen aktuellen oder potenziellen Arbeitgeber unter die Lupe und schau dir an, was dir die Einrichtung zusätzlich zum Gehalt bietet. Deine Zufriedenheit steht im Mittelpunkt und sollte deinem Betrieb viel wert sein. Benefits haben manchmal sogar einen größeren finanziellen bzw. steuerlichen Vorteil als eine Lohnerhöhung um wenige Prozent. Dessen sollten sich Pflegekräfte und Arbeitgeber bewusst sein und bestmögliche Lösungen für beide Seiten verhandeln.

Friederike Bloch

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