Alles zur Pflege – die wichtigsten Begriffe im Überblick

Inspiriert von der faszinierenden Welt der Medizin und Pflege, möchte unser Redaktionsteam sich mit Fachkräften austauschen, Perspektiven aufzeigen mit Interviews und Reportagen, um die Vielfalt des Pflegealltags zum Ausdruck bringen.

In diesem Artikel wollen wir eine Übersicht zu allen wichtigen Begriffen aus der Pflege gewähren und was sie genau bedeuten. Denn oft können zwei Begriffe sehr ähnliche Dinge meinen. Ein Glossar von A bis Z.

Aktivierende Pflege

Die Aktivierende Pflege ist ein generelles Muss in der Pflege - egal ob im Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulant zu Hause. Es geht darum, den Pflegebedürftigen entsprechend seiner vorhandenen Fähigkeiten zu pflegen. Das heißt, er wird nur dort unterstützt, wo er unbedingt Hilfe braucht und lernt, kleine Defizite selbst auszugleichen. Dabei soll der Pflegebedürftige soviel Unabhängigkeit von der Pflegekraft wie möglich entwickeln. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist allerdings deutlich zeitaufwendiger als die kompensatorische Pflege, bei der dem Kranken alles abgenommen wird.

Altenpflege

Alles zum Thema Altenpflege findest du hier

Ambulante Pflege

Eine ambulante Pflege findet in der häuslichen Umgebung des Patienten oder in gewissen Zeitfenstern in der ambulanten Abteilung einer Klinik statt. Sie schließt die kontinuierliche Unterbringung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim aus.

Behandlungspflege

Diese geht über die Maßnahmen der Grundpflege hinaus. Sie umfasst ärztliche Tätigkeiten, die an Pflegekräfte oder Pflegefachkräfte delegiert werden und Beschwerden oder Krankheiten lindern sowie deren Verschlimmern verhindern sollen. Dazu gehören etwa das Wechseln von Verbänden, das Messen von Blutdruck und Blutzucker, das Verabreichen von Medikamenten (wie Insulinspritzen) und das Versorgen eines künstlichen Darmausgangs. Die einzelnen Elemente der Behandlungspflege müssen vom behandelnden Arzt ausdrücklich verordnet werden.

Bericht zur Pflegeversicherung

Im Abstand von drei Jahren muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im „Bericht zur Pflegeversicherung” laut Gesetz Auskunft über den Stand der pflegerischen Versorgung erteilen. Dabei wird gleichzeitig über aktuelle Entwicklungen in der Pflegeversicherung und Reformprojekte zum Thema informiert.

Brückenpflege

Die Brückenpflege ist ein Bestandteil der Krebsnachsorge. Sie regelt Organisation und Koordination der häuslichen Versorgung von Patienten, die aus dem stationären Bereich entlassen werden. Tätigkeitsschwerpunkte der Brückenpflege sind die Kontaktaufnahme zu ambulanten Diensten (noch vom Krankenhaus aus) sowie die häusliche Versorgung inklusive der Finanzierung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV)

Der DV setzt sich aus zahlreichen öffentlichen und freien Trägern zusammen. Er fungiert u. a. als Koordinationsstelle für alle Bestrebungen und Entwicklungen rund um die Bereiche Sozial- und Familienpolitik, Alten- und Krankenpflege, Rehabilitation und Behindertenhilfe. Der DV trifft oft „vorbereitend” gesetzlich relevante Entscheidungen rund um das Thema Pflege und Fürsorge.

Examinierte Pflegefachkraft

Alles zu Ausbildung, Gehalt und Stellenangeboten findest du hier.

Grundpflege

Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen nicht medizinischer Natur. Diese umfassen die Bereiche Körperhygiene, Ernährung, Mobilität und andere Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Durchführung medizinischer Pflegeleistungen wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen oder Verbandwechsel wird im Gegenzug als Behandlungspflege bezeichnet.

Intensivpflege

Intensivpflege ist Teil der Kranken- und Behandlungspflege und umfasst sowohl die Krankenpflege auf einer Intensivstation als auch die professionelle Betreuung von schwerstkranken Erwachsenen und Kindern in einem wohnlichen Umfeld. Sind die Körperfunktionen der Patienten gestört oder eingeschränkt, wird die Intensivpflege nötig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Menschen beatmet werden müssen oder wenn ihre Nieren- und Herzfunktionen überwacht und unterstützt werden müssen. Die Betroffenen sind oft rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Mehr zu Intensivpflege erfährst du hier.

Krankenpflege

Die Krankenpflege soll erkrankten, gebrechlichen und verunfallten Menschen eine möglichst selbständige Alltagsbewältigung ermöglichen. Sie umfasst die Förderung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten sowie die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege (max. vier Wochen pro Kalenderjahr) soll Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereiten oder pflegende Angehörige zeitweise entlasten. Als Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers ist sie gesetzlich geregelt. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden bei erfolgreicher Beantragung von der Pflegekasse übernommen.

Nachtpflege

Die Nachtpflege gehört, zusammen mit der Tagespflege, zu den teilstationären Pflegeformen. Das bedeutet, dass tagsüber die Angehörigen den Pflegebedürftigen selbst zu Hause pflegen. Nachts wird er jedoch in einem Pflegeheim betreut. Die teilstationäre Pflege übernimmt auch die notwendige Beförderung eines Pflegebedürftigen von seiner Wohnung zum Pflegeheim und zurück.

Pflegebedürftigkeit

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert und legt fest, wer Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die wegen einer körperlichen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) nicht mehr alleine ausführen können und für mindestens sechs Monate in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen.

Pflegebegleiter

Um den wachsenden Anforderungen in der Pflege besser gerecht zu werden, soll das soziale Engagement in diesem Bereich gefördert werden. Pflegebegleiter sind auf lokaler und kommunaler Ebene in Selbsthilfegruppen organisiert. Sie sollen vermehrt durch Schulungen qualifiziert und in die Pflegepraxis eingebunden werden.

Pflegedienstleitung (PDL)

In diesem Job leitest den Pflegedienst in ambulanten und stationären Einrichtungen und übernimmst dabei verwaltende und organisatorische Aufgaben. Alles zu Ausbildung, Gehalt und Stellenangeboten für den Job der Pflegedienstletung findest du hier.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist heute eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind und noch zu Hause leben, also nicht in einer Pflegeeinrichtung. Es wird gewährt, wenn die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.

Pflegeheim

Während in Wohnheimen die soziale Integration des Bewohners im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt in Pflegeheimen auf der pflegerischen Betreuung. Hier versorgen professionelle Pflegekräfte bedürftige Menschen rund um die Uhr. Man unterscheidet zwischen Altenpflegeheimen und Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Pflegehilfsmittel

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese vom Gutachter des medizinischen Dienstes befürwortet wurde und es sich um ein zugelassenes Pflegehilfsmittel handelt. Pflegehilfsmittel können z. B. Toilettenstühle, Rollatoren, Hausnotrufsysteme oder Rollstühle sein.

Pflegekassen

Die Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und in den Krankenkassen eingegliedert. Jeder Mensch, der krankenversichert ist – ob gesetzlich oder privat – ist in Deutschland gleichzeitig pflegeversichert und hat somit ein Anrecht auf die Leistungen der Pflegekassen.

Pflegekurse

Pflegekurse sind ein Dienstleistungsangebot der Pflegekassen für ehrenamtlich Pflegende oder pflegende Angehörige. Ziel ist es, dass Pflegeleistungen professioneller, zeitsparender und effektiver erbracht werden können. Pflegekurse werden zumeist in Kooperation mit Pflegediensten, Sozialstationen, der Volkshochschule oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angeboten. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Pflegeplanung

Die Pflegeplanung soll eine systematische und effiziente Pflege ermöglichen. Durch Erstellung eines individuellen Pflegeplans für jeden Patienten soll die Qualität der Pflege verbessert werden.

Pflegegrad

Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf verschiedene Grade (von 1 – 5) eingeteilt, wobei Patienten mit dem fünften Grad die größtmögliche Versorgung gewährt wird. Die Pflegegrade werden anhand verschiedener Kategorien definiert und von der (gesetzlichen) Pflegeversicherung verwaltet. Anhand bestimmter Begutachtungsrichtlinien wird festgestellt, welcher Pflegebedürftigkeitsgrad einem Patienten zusteht.

Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen und Hilfe bei der Pflege reduzieren. Die Einrichtung von immer mehr Pflegestützpunkten ist im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verankert und geschieht auf Landesebene.

(Gesetzliche) Pflegeversicherung

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet sind. Deren Leistungen sind jedoch begrenzt. Werden die Pauschalbeträge überschritten, müssen pflegebedürftige Personen bzw. deren Angehörige die Zusatzkosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb empfiehlt sich immer der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.

Stationäre Pflege

Verbringt ein Patient mehr als 24 Stunden am Stück in einer medizinischen Versorgungseinrichtung (ob Krankenhaus oder Pflegeheim), spricht man von stationärer Behandlung bzw. stationärer Pflege. Sie steht damit im Gegensatz zur ambulanten Pflege.

Tagespflege

Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden. Häufig handelt es sich um Demenzkranke, die ansonsten von berufstätigen und damit tagsüber nicht verfügbaren Familienmitgliedern gepflegt werden. Die Tagespflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine stundenweise Entlastung. Die Kosten werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen.Alles zu Tagespflege erfährst du hier.

Verhinderungspflege

Wenn die ambulant pflegenden Angehörigen selbst erkranken, einen Urlaub oder eine Kur planen, kann eine ambulante Ersatzpflegekraft einspringen. Da die Hauptpflegepersonen vorübergehend verhindert sind, spricht man von Verhinderungspflege. Die Kosten für diese übernimmt die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr und nur wenn der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Weiters muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate zuhause gepflegt haben.

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