Qualifizierung als Pflegeberater:in – eine Alternative zum Pflexit

Inspiriert von der faszinierenden Welt der Medizin und Pflege, möchte unser Redaktionsteam sich mit Fachkräften austauschen, Perspektiven aufzeigen mit Interviews und Reportagen, um die Vielfalt des Pflegealltags zum Ausdruck bringen.

Es passiert oft unerwartet: Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit – und plötzlich ist es nicht mehr möglich, das Leben allein zu bewältigen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fühlen sich mit der neuen Situation überfordert. Wo gibt es finanzielle Hilfe? Welche Pflegehilfsmittel stehen bei häuslicher Pflege zur Verfügung? Wie gestalte ich das Badezimmer behindertengerecht? Der Informationsbedarf ist groß. An dieser Stelle kommst du als Pflegeberater:in ins Spiel. Welche Aufgaben dich erwarten und wie deine Verdienstmöglichkeiten aussehen, erfährst du hier.

Vielleicht bist du als ausgebildete Pflegefachkraft auf der Suche nach einer Alternative zum Schichtdienst, zu Wochenend- und Feiertagseinsätzen. Oder du möchtest dich wegen eines (drohenden) Burnouts beruflich verändern. Als Pflegeberater:in bleibst du im Pflegebereich tätig. Allerdings übernimmst du die pflegerischen Handlungen nicht mehr selbst. Wenn du die Pflege nicht komplett verlassen möchtest, kann diese Weiterbildung möglicherweise eine ideale Lösung für dich sein.

Was ist eine Pflegeberatung?

Für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige gibt es zwei Arten von Pflegeberatung:

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Diese Beratung ist freiwillig. Versicherte, die pflegebedürftig werden und zum ersten Mal Pflegedienstleistungen benötigen, bekommen hier Informationen zu möglichen Leistungen.

Pflegeberatung nach § 37.3

Ab Pflegegrad 2 ist diese Beratung verpflichtend, wenn Angehörige die Pflege komplett in Eigenregie übernehmen und ausschließlich Pflegegeld beziehen. Hier geht es darum, die Qualität der häuslichen Pflege zu überprüfen. Bei Pflegegrad 2 und 3 bekommt ein pflegebedürftiger Mensch alle sechs Monate Besuch von einer/einem Pflegeberater:in. Liegt ein Pflegegrad 4 oder 5 vor, finden die Beratungseinsätze alle drei Monate statt. Das soll Missstände und eventuelle Schwierigkeiten aufdecken und lösen.

Überprüfung der Pflegesituation:

  • Kommt dem Versicherten das Pflegegeld tatsächlich zugute?
  • Wird der pflegebedürftige Mensch korrekt versorgt?
  • Gibt es eventuell doch Bedarf an einem häuslichen Pflegedienst, einer Tages- oder Kurzzeitpflege?

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhält, hat Anspruch auf eine regelmäßige Beratung. Diese ist freiwillig. In dem Fall trägt der Pflegedienst Verantwortung dafür, dass die Pflege sachgerecht stattfindet.

Hinweis: Bei privat Versicherten ist die Compass Pflegeberatung die zuständige Instanz. Diese berät persönlich bei Pflegebedürftigen vor Ort oder telefonisch. Auch dort kannst du dich als Pflegeberater:in bewerben.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Jede:r Versicherte in Deutschland hat das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung. Das Recht auf Pflegeberatung wurde im Januar 2009 durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgelegt (§7a SBG XI). Mit einer unabhängigen Beratung sollen Pflegeberater:innen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige über Sozialleistungen und Hilfsmöglichkeiten informieren. Ziel ist, die Betroffenen und ihre Familien zu entlasten.

Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt ein:e Pflegeberater:in?

Deine Haupttätigkeit besteht in der Beratung. Häusliche Pflege, Tagespflege, Pflegeheim? Du informierst Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darüber, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Du erklärst ihnen, welche Anträge zu stellen sind und arbeitest einen individuellen Versorgungsplan mit deinen Klient:innen aus.

Als Pflegeberater:in bist du auf dem neuesten Stand der Pflege. Du weißt Bescheid über die gesetzlichen Regelungen, Sozialleistungen und Hilfsangebote. Dadurch bist du in der Lage, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen passgenau zu beraten.

Du bist viel unterwegs. Darum brauchst du eine Fahrerlaubnis Klasse B. Nicht immer wird ein Dienstwagen gestellt. Manchmal wird erwartet, dass du deinen eigenen PKW – gegen Entschädigung – zu dienstlichen Zwecken einsetzt. Meistens findest du deinen entsprechenden Hinweis dazu in den jeweiligen Stellenanzeigen.

Deine wichtigsten Aufgaben als Pflegeberater:in (gem. § 7 a SGB XI):

  • Du analysierst und erfasst den aktuellen Hilfsbedarf. Dabei berücksichtigst du die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
  • Vielleicht muss das Wohnumfeld angepasst werden. Auch dazu berätst du deine Klient:innen.
  • Welche Pflegehilfsmittel es gibt und wo Angehörige Pflegekurse absolvieren können, erfahren sie ebenfalls von dir.
  • Anschließend erstellst du einen passgenauen Versorgungsplan. Dabei beziehst du die nötigen Sozialleistungen ebenso mit ein wie medizinische und pflegerische Hilfen. Das können gesundheitsfördernde, präventive, kurative und/oder rehabilitative Maßnahmen sein.
  • Du sorgst dafür, dass der Versorgungsplan umgesetzt wird. Falls sich der Bedarf der/des Pflegebedürftigen verändert, passt du den ursprünglichen Plan an.
  • Im Anschluss an die Beratung dokumentierst du das Besprochene.



Wo arbeiten Pflegeberater:innen?

Als Pflegeberater:in bist du in teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Pflegestützpunkten, bei ambulanten Pflegediensten, in Hospizen, bei Krankenkassen und Seniorenbüros sowie in Kliniken tätig. Deine Klient:innen besuchst du in der Regel in ihrem häuslichen Umfeld.

In der Regel bist du fest in Vollzeit oder Teilzeit angestellt. Eine freiberufliche Tätigkeit als Pflegeberater:in ist ebenfalls möglich.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeberater:innen mitbringen?

Wenn du den Beruf der Pflegeberaterin bzw. des Pflegeberaters ergreifen möchtest, brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich. Infrage kommt die Weiterbildung für Altenpfleger:innen, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen oder Sozialversicherungsfachangestellte. Mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung solltest du im Idealfall in der Pflege vorweisen können. Fehlende praktische Erfahrung kannst du aber auch durch Praktika im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme wettmachen.

Einfühlungsvermögen, Freude am Umgang mit Menschen und gute kommunikative Fähigkeiten sind in diesem Beruf unverzichtbar. Du wirst immer wieder mit schweren Schicksalen konfrontiert. Die Pflegebedürftigen und ihre Familien begegnen dir meistens, wenn sie sich noch in die veränderte Lebenssituation einfinden müssen. Das macht dich zu einer wichtigen Stütze. Für dich ist die psychische Belastung allerdings hoch. Damit solltest du umgehen können.

Wenn du diese fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllst, steht einer Weiterbildung zur/zum Pflegeberater:in nichts im Weg.

Wie werde ich Pflegeberater:in?

Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt. Auch ein Fernstudium ist möglich. Als ausgebildete Pflegefachkraft oder studierte:r Sozialarbeiter:in absolvierst du eine mindestens 400 Stunden umfassende Weiterbildungsmaßnahme zur/zum zertifizierten Pflegeberater:in. Die Inhalte folgen den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.

Es handelt sich um eine theoretische Weiterbildung. Du hast die Wahl, ob du lieber einen Präsenzkurs belegen oder ein Fernstudium absolvieren möchtest. Ein Fernstudium gibt dir die Möglichkeit, in deinem eigenen Tempo ortsunabhängig zu lernen.

Pflegeerfahrung ist für die Tätigkeit als Pflegeberater:in ein Muss. Falls du ein Studium im Bereich Soziale Arbeit oder Pflege absolviert hast und noch keine praktische Pflegeerfahrung mitbringst, kommen Praktika bei ambulanten Pflegediensten, in der (teil)stationären Pflege oder bei Hospizen auf dich zu.

Folgende Themen werden im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermittelt:

  • Pflegefachwissen (Fachbegriffe, Medizin)
  • Case Management (Gesundheitsökonomie, Bedarfsermittlung)
  • Rechtliche Grundlagen (Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Sozial- und Verwaltungsrecht)
  • Grundkompetenzen (Beratungs- und Kommunikationstechniken)

Wie viel verdienen Pflegeberater:innen?

Das Einstiegsgehalt für Pflegeberater:innen liegt bei rund 2.750 Euro brutto monatlich beziehungsweise 33.000 Euro brutto jährlich. Mit wachsender Berufserfahrung kannst du dein Gehalt als Pflegeberater:in auf durchschnittlich 4.170 Euro brutto monatlich bzw. rund 50.000 Euro brutto pro Jahr steigern.

Bei der Compass Pflegeberatung für Privatversicherte liegt dein Jahreseinkommen durchschnittlich bei 55.500 Euro brutto.

In den kommenden Jahren wird sich der Bedarf an Pflegeberatung erhöhen. Das hängt mit dem demografischen Wandel zusammen: Die Menschen werden dank medizinischer Fortschritte und einem gesundheitsbewussteren Leben älter. Laut Themenreport Pflege wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um die Hälfte steigen. Wenn du dich für eine Weiterbildung zur/zum Pflegeberater:in entscheidest, legst du damit den Grundstein für eine vielversprechende berufliche Zukunft – ohne Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste.

Michaela Hövermann

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