Neben der stationären Betreuung in einem Altenheim und dem teilstationären Aufenthalt in der Tagespflege können Pflegebedürftige auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut und versorgt werden. Hier bekommst du einen Einblick, was ambulante Pflege beinhaltet. In diesem Artikel erfährst du:
Ambulante oder häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Sie wird durch ambulante bzw. mobile Pflegedienste erbracht und ermöglicht Pflegeempfänger:innen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Je nach Bedarf wird der pflegebedürftige Mensch mehrmals täglich oder wöchentlich von dem ambulanten Pflegedienst besucht. Auf diese Weise werden pflegende Angehörige entlastet.
Pflegefachkräfte, die in der ambulanten Pflege arbeiten, erbringen folgende Leistungen:
Einige ambulante Pflegedienste bieten zusätzliche Betreuungsleistungen an, dazu zählen unter anderem Palliativpflege für schwerkranke und sterbende Menschen oder die außerklinische Intensivpflege Schwerstpflegebedürftiger.
Im Normalfall ist mindestens Pflegegrad 2 notwendig, um Anspruch auf häusliche Pflege zu haben. Allerdings können auch eine schwere Krankheit oder die Rückkehr aus dem Krankenhaus, zum Beispiel nach einer Operation, zu einem zeitweisen Anspruch auf häusliche Pflege führen.
Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen können die ambulante Pflege beantragen und den Pflegedienst frei wählen. Vorab werden die notwendigen Leistungen und die Finanzierung geklärt. Eine Übersicht über Leistungen und Preise findet man im Internet oder man kann sie bei den Pflegekassen kostenlos anfordern.
Die Kosten des ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem Umfang und der Häufigkeit der Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil davon als Pflegesachleistung, in manche Leistungen rechnen die Pflegedienste auch mit den Krankenkassen oder Sozialämtern ab. Alle zusätzlichen Kosten müssen privat getragen werden.
Die Pflegesachleistungen hängen vom Pflegegrad ab:
Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe in Anspruch, erhält er anteilig Pflegegeld. Mit diesem kann zusätzliche Hilfe durch Angehörige finanziert werden.
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen und auch kein Pflegegeld für ambulante Pflege. Ihnen steht jedoch, wie allen anderen Pflegegraden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser wird zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt oder zur Entlastung der Angehörigen, zum Beispiel durch Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Allerdings dürfen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 dieses Geld nur für pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung einsetzen. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung, zum Beispiel Hilfe beim Duschen, verwendet werden.
Der größte Vorteil der ambulanten Pflege ist, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Die Versorgung zu Hause spart Kapazitäten der stationären Einrichtungen und sowohl staatliche als auch private finanzielle Ressourcen.
Eine Analyse von Medwing ergab zudem, dass sich Pflegekräfte insbesondere in ambulanten Diensten von Patient:innen wertgeschätzt fühlen, was wahrscheinlich auch mit einer höheren Zufriedenheit der Pflegeempfänger zusammenhängt.
Auch Angehörige fühlen sich mit dem Gedanken einer häuslichen Pflege oft wohler, als damit, ihre Verwandten in die Obhut von Pflegeheimen geben zu müssen. Gleichzeitig werden sie maßgeblich entlastet und können weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Oft könnten sie die Pflegeleistungen auch gar nicht so professionell erbringen wie eine Pflegefachkraft. Durch die Dokumentation der Leistungen ist die Kostenrechnung übersichtlich und nachvollziehbar.
Friederike Bloch