Bekomme ich meinen Pflegebonus trotz Kurzarbeit?

Auch wer in Kurzarbeit ist, hat Anspruch auf die Corona-Prämie. Doch es gibt ein paar Details, die du wissen musst.

Die Corona-Pandemie hat die Altenpflege und die ambulante Pflege vor große Herausforderungen gestellt. Um die enorme Belastung und die tolle Arbeit der Beschäftigten aus der Altenpflege zu würdigen, wurde für sie vom Bundestag ein Bonus beschlossen. Die Aufregung war groß, denn anderen Beschäftigten aus der Pflegebranche wurde keinerlei Beachtung zuteil. Laut Bundesgesundheitsminsiterium sollen nur Mitarbeiter in Altenheimen und ambulanten Diensten je nach Art und Umfang ihrer Arbeit bis zu 1.500 Euro Corona-Bonus erhalten.

Doch was ist mit Kollegen aus der Kurzarbeit? Haben die auch Anspruch auf die Bonus-Zahlung? Die gute Nachricht lautet: Ja. Die Schlechte: leider nur anteilig an den gearbeiteten Gesamtstunden.

Die wichtigsten Fragen rund um den Pflege-Bonus während der Kurzarbeit hat uns Isabell Halletz vom Arbeitgeberverband Pflege e.V. beantwortet.

Warum Kurzarbeit?

Klingt unglaublich, aber auch im Pflegesektor gibt es Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken mussten. Im Zuge der Infektionsschutz-Verordnungen wurde beschlossen, dass Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen geschlossen werden müssen, damit die Möglichkeit von Infektionen minimiert werden kann. Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen durften in der stationären und ambulanten Pflege aushelfen, damit die Kurzarbeit vermieden werden kann. Leider konnten viele Fachkräfte nicht in anderen Einrichtungen eingesetzt werden, weil nicht jedes Unternehmen stationäre und ambulante Langzeitpflege betreibt. Isabell Halletz erklärt: „Um Kündigungen zu vermeiden, haben die Arbeitgeber der Tages- und Kurzzeitpflege Kurzarbeit für die Pflegekräfte angemeldet, die aufgrund der gesetzlich angeordneten Schließungen nicht tätig werden konnten.”

Wie hoch ist der anteilige Pflege-Bonus?

Mussten die Altenpflegefachkräfte in Kurzarbeit geschickt werden, dann wird der Pflegebonus anhand der wöchentlich durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet und ausgezahlt. Wenn eine Vollzeitkraft in Folge der Kurzarbeit nur 50 Prozent ihrer vertraglich festgelegten Stunden arbeitet, bekommt sie laut Bundesgeheitsministerium auch nur einen anteiligen Bonus. Hier ein Rechenbeispiel:

Im Pflegeheim „Am Tierpark” arbeiten alle Vollzeitangestellten 38,5 Stunden die Woche. In der Kurzarbeit arbeiten alle nur 18 Stunden.

  • 38,5 Stunden entsprechen 100 Prozent
  • 18 Stunden entsprechen 46,7 Prozent

Da mittlerweile alle Bundesländer beschlossen haben, den Bonus der Pflegekassen aufzustocken, beträgt dieser in ganz Deutschland 1.500 Euro für Pflegefachkräfte. Die Angestellten haben in diesem Beispiel einen Anspruch von 46,7 Prozent auf die 1.500 Euro Bonus-Zahlung - also 700,50 Euro.

Die gleiche Regelung lässt sich auch auf Teilzeitmodelle übertragen.

Wann wird der Corona-Bonus ausgezahlt?

Um den Pflegebonus zu erhalten, müssen Arbeitnehmer nichts tun. Finanziert wird er vom Bund und der sozialen Pflegeversicherung. Die Corona-Prämie wurde bis zum 15. Juli an die Einrichtungen ausgezahlt. Spätestens mit der nächsten Gehaltsüberweisung erhalten Fachkräfte dann ihren Bonus. Einige dürften sich also schon über die zusätzliche Zahlung aufs Konto gefreut haben.

Gute Nachricht aber auch für jene, die im August ihre Kurzarbeit beenden können oder einen neuen Job starten. Die Höhe des Corona-Bonus ergibt sich nämlich aus der gesamten Arbeitszeit im Bemessungszeitraum. Der Pflegebonus wird dann voll ausgezahlt, wenn man im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober in einer Pflegeeinrichtung tätig war. Halletz bestätigt: „Wird im weiteren Verlauf des Bemessungszeitraums die Arbeitszeit wieder aufgestockt, beispielsweise auf die eigentlich vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, erhalten die MitarbeiterInnen eine Nachzahlung mit dem zweiten Auszahlungszeitraum.” Bei den Pflegefachkräften, die also die Kurzarbeit jetzt beenden können, wird der Pflegebonus dann erneut berechnet und zum 15. Dezember hin ausgezahlt.

Warum gibt es den Pflege-Bonus nur in der Altenpflege?

Über den Pflege-Bonus wurde viel diskutiert. Immer wieder kam unter anderem die Frage auf: Ist die Prämie wirklich gerecht? Schließlich wird sie nur für Beschäftigte in der Altenpflege ausgezahlt, alle anderen Fachkräfte gehen leer aus.Dabei wurde berücksichtigt, dass die Entlohnung in der Altenpflege aktuell noch nicht so hoch ist wie beispielsweise in Krankenhäusern. Weiterer Aspekt: Krankenhäuser können ihrem Personal einen Bonus zahlen, indem sie diesen über das Pflegebudget mit den Krankenkassen abrechnen. Dies trat durch das „Personal-Stärkungsgesetz” in Kraft, weshalb man für die Angestellten in Krankenhäusern keinen extra Pflege-Bonus verabschieden musste. Einrichtungen wie Altenheime oder Tagespflegehäuser können auf dieses Budget aber nicht zugreifen. Um die Arbeit ihres Fachpersonals mit einer Sonderzahlung würdigen zu können, fehlen ihnen schlichtweg die finanziellen Mittel. „Die Pflegeeinrichtungen haben keine anderweitige Möglichkeit, einen entsprechenden Bonus aus betriebseigenen, finanziellen Mitteln zu zahlen, da die Rücklagen dafür nicht ausreichen würden. Vor allem aber die MitarbeiterInnen in der Altenpflege waren aufgrund des Lockdowns, der Schließungen von Kurzzeitpflege und Tagespflegeeinrichtungen besonders gefordert. Sie haben nicht nur rund um die Uhr die BewohnerInnen fachpflegerisch versorgt, sondern mussten auch verstärkt Zuwendung geben und mentale Pflege ermöglichen, um den Lockdown mit Besuchsverboten bewältigen zu können”, erklärt Isabell Halletz vom Arbeitgeberverband Pflege e.V..

Maja Lietzau

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