Pflege im Altenheim – alle wichtigen Begriffe im Überblick

Was ist der Altenpflege-Monitor? Was ist das Heimgesetz? Wir erklären euch die wichtigsten Grundlagen.

Pflegebedürftige Senioren sind meist in Altenpflegeheimen untergebracht. Dabei muss die Pflegebedürftigkeit nicht nachgewiesen sein. Im Gegensatz dazu wäre das für ein Pflegeheim aber eine Voraussetzung, bei der die Bewertung staatlichen Richtlinien unterliegt. Alte Menschen, die ihr Leben im Grunde also auch noch ganz gut selbst organsisieren könnten, können trotzdem, im Gegensatz zu einem Pflegeheim, hier aufgenommen werden.

Das ist der wichtigste Unterschied zu einer Pflegeeinrichtung. Weitere wichtige Begriffe zu Altenheim und Altenpflege erklären wir hier im Überblick:

Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)

Die Aktivitäten des täglichen Lebens sind eine Modellvorstellung in der Kranken- und Altenpflege, nach der es immer wiederkehrende Aktivitäten gibt, die der Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse dienen. Da deren Ausübung im Alter oder im Krankheitsfall erschwert sein können, sind die Aktivitäten des täglichen Lebens Bestandteil eines ganzheitlichen Pflegemodells in der Alten- und Krankenpflege geworden (zurückzuführen auf Virginia Henderson und Nancy Roper). Es werden insgesamt 12 Aktivitäten unterschieden – darunter atmen, sich bewegen, essen und trinken, ruhen und schlafen, aber auch kommunizieren, Sicherheit erlangen oder Sinn finden.

Altenheime

Altenheime bieten älteren Menschen Wohnraum, Verpflegung und Betreuung, wenn diese keinen eigenen Haushalt mehr führen können oder wollen. Altenheime können staatlich, gewerblich, privat oder gemeinnützig geführt werden. Im Gegensatz zu Pflegeheimen oder Altenpflegeheimen muss eine pflegerische Versorgung nicht gewährleistet sein.

Altenhilfe

Der Begriff Altenhilfe umfasst sämtliche gesetzlichen Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen in Deutschland. Die Altenhilfe wird kommunal verwaltet und in §75 BSHG gesetzlich verankert.

Altenpflege

Altenpflege beinhaltet die professionelle Betreuung, Begleitung und Versorgung alter Menschen, die ihren Alltag nicht mehr allein bewerkstelligen können. Es gibt viele Berührungspunkte zur Krankenpflege, jedoch schließt die Altenpflege stärker psychosoziale Komponenten mit ein. Ziel ist es, die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich zu erhalten.

Altenpflegeheime

Altenpflegeheime sind Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, die zuhause nicht (mehr) gepflegt werden können oder wollen. In Altenpflegeheimen werden derzeit bundesweit ca. 675.000 Personen rund um die Uhr betreut. Sie unterliegen dem Heimgesetz bzw. dessen Nachfolgebestimmungen auf Landesebene.

Altenpflege-Monitor

Der Altenpflege-Monitor ist eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Personen der „Generation 50 plus“, die seit 2004 jährlich durchgeführt wird. Die Studie beschäftigt sich mit den Einstellungen und Erwartungen älterer Menschen rund um das Thema Altenpflege und ist ein Gemeinschaftsprojekt der Evangelischen Heimstiftung e. V., Konzept & Markt in Wiesbaden und dem Vincentz Network.

Altentagesstätte

Altentagesstätten sollen älteren Menschen helfen, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Sie werden durch Kirchengemeinden und freie Wohlfahrtsverbände finanziert und dienen vor allem der Förderung sozialen Miteinanders. Pflegerische Hilfe ist hier nicht vorgesehen.

Altenwohnung

Altenwohnungen sind in Anlage, Ausstattung und Inneneinrichtung auf die besonderen Bedürfnisse alter Menschen ausgelegt (z. B. ebenerdig oder barrierefrei). Eine betreuerische oder pflegerische Versorgung ist meist nicht inbegriffen.

Alterskrankheit

Als Alterskrankheit bezeichnet man eine Erkrankung, die überwiegend im Alter auftritt, da sie aufgrund des biologischen Alterungsprozesses gefördert oder begünstigt wird. Viele Alterskrankheiten bedingen sich gegenseitig und können zu Multimorbidität führen.

Betreutes Wohnen

Ziel des betreuten Wohnens ist es, alten und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Dies kann in den eigenen vier Wänden geschehen, aber auch z. B. innerhalb einer therapeutischen Wohngemeinschaft oder in einem Seniorenzentrum. Betreutes Wohnen wird oft von gewerblichen Anbietern angeboten, die gegen Entgelt besondere Services (Notruf-, Reinigungs-, Einkaufservice etc.) zur Verfügung stellen.



DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e.V.)

Die „Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e.V." ist eine Vereinigung von Sozialwissenschaftlern, Biologen, Praktikern und Medizinern, die in der Alterskunde und Altersheilkunde tätig sind. Sie fördert die Forschung und Lehre über das Altern in unterschiedlichen Fachdisziplinen.

Familienhelfer für Altersverwirrte (FfA)

Familienhelfer/in für Altersverwirrte ist eine im Jahr 2003 neu eingeführte Berufsbezeichnung in der Altenpflege. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. FfA sollen vor allem pflegende Angehörige entlasten, wobei Art und Umfang des Einsatzes flexibel und individuell vereinbar sind.

Geriatrie

Die Geriatrie ist eine medizinisch geprägte Teildisziplin sowohl der Gerontologie als auch der Medizin. Im Deutschen wird sie auch als Altersheilkunde bezeichnet. Sie beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung und (Nach-)Behandlung von typischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen alter Menschen.

Gerontologie

Die Gerontologie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Alter und dem Altern beschäftigt. Interdisziplinär werden dabei Probleme und Phänomene untersucht, die mit dem Älterwerden in Zusammenhang stehen. In der Gerontologie sind Natur-, Human-, Sozial- und Geisteswissenschaftler tätig.

Heimbeirat

Das Heimgesetz (HeimG) spricht den Bewohnern eines Alten- und Pflegeheims ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs zu. Dieses Mitwirkungsrecht wird durch den Heimbeirat wahrgenommen und ausgeübt. Dieser wird von den Bewohnern des Heims gewählt. Zu den Aufgaben eines Heimbeirats zählt u.a. Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden, Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen bezüglich: Unterkunft, Betreuung und Pflege, Alltags- und Freizeitgestaltung u.v.a.

Heimgesetz

Das Heimgesetz (HeimG) regelt die Rechtsstellung von Heimbewohnern, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung auf die Heimpflege angewiesen sind. Es soll vor allem die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Heimbewohner stärken.

KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe)

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V. (KDA) wurde 1962 von Bundespräsident Heinrich Lübke und seiner Frau Wilhelmine ins Leben gerufen. Es steht heute unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Das KDA entwickelt und fördert Konzepte und Modelle für die Altenhilfe.

Seniorenberatungsstelle

Seniorenberatungsstellen geben älteren Menschen Rat und Auskunft zu allen seniorenrelevanten Themen. Einige Institutionen bieten auch einen mobilen Beratungsservice an.

Seniorenheim (Seniorenresidenz)

Ein Seniorenheim bzw. Seniorenresidenz ist eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege älterer Menschen. Im Gegensatz zum Pflegeheim muss nicht notwendigerweise eine Pflegebedürftigkeit angezeigt sein. Meist steht soziale Integration der Bewohner im Vordergrund sowie die Entlastung von zunehmend beschwerlichen Alltagsaufgaben.

Wohngruppen

In einer Wohngruppe leben mehrere alte, psychisch labile, kranke und/oder pflegebedürftige Menschen zusammen. Wie in einer Wohngemeinschaft werden Bad, Küche und Wohnzimmer zumeist geteilt, während jeder Bewohner sein eigenes Schlafzimmer hat. Die Betreuung einer Wohngruppe erfolgt in der Regel durch Sozialpädagogen oder anderem Fachpersonal. Träger einer Wohngruppe ist in den meisten Fällen der Staat oder einer der großen Wohlfahrtsverbände wie beispielsweise das Rote Kreuz oder die Caritas.

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