Der neue Corona-Bonus – wer hat darauf Anspruch?

Inspiriert von der faszinierenden Welt der Medizin und Pflege, möchte unser Redaktionsteam sich mit Fachkräften austauschen, Perspektiven aufzeigen mit Interviews und Reportagen, um die Vielfalt des Pflegealltags zum Ausdruck bringen.

Die Corona-Krise zeigt uns derzeit sehr deutlich, wer besonders systemrelevant ist. Gerade die Bedeutung von Pflegekräften ist präsenter denn je. Die gute Nachricht: Diese besondere Belastung wird anerkannt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf eine Sonderprämie für Pflegekräfte geeinigt und auch Bundesländer können einen Bonus auszahlen, wie z.B. Bayern.

Fakt ist: Am 6. April bereits teilte ver.di mit, dass Vollzeit-Beschäftigte angesichts der besonderen Belastung in der Corona-Krise mit dem Juli-Gehalt eine Einmalzahlung von 1.500 Euro erhalten. Teilzeitbeschäftigte bekämen eine Prämie entsprechend ihrer tatsächlich geleisteten Stunden. Aber gilt das wirklich für alle, wie z.B. Altenpfleger? Wir haben bei verdi direkt nachgefragt:

Wer genau hat jetzt Anspruch auf Bonuszahlungen?

„Ver.di hat ja Ende März gefordert, dass alle Beschäftigten eine Zulage von 500 Euro pro Monat bekommen, den die Krise andauert. Und zwar alle, die gerade dafür sorgen, dass die Versorgung nicht zusammen bricht. Also nicht nur Pflegekräfte, sondern auch alle anderen Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, die KollegInnen im Handel, aber auch in der Ver- und Entsorgung”, so eine Sprecherin von ver.di zu Medwing. Und weiter: „Alle Arbeitgeber sind nun aufgefordert, die Zulagen zu zahlen, die Politik muss sich um die Refinanzierung kümmern. Einige Kliniken haben bereits gezahlt oder Zahlungen angekündigt (Anm. der Redaktion z.B. Charité, Vivantes oder das Klinikum Mittelbaden). In der Altenpflege und im Rettungsdienst gab es zunächst keine Bewegung, deshalb haben wir dort Arbeitgeber aufgefordert, mit uns Tarifverträge über Bonuszahlungen abzuschließen”, so Sauermann.

Haben auch Teilzeitkräfte Anspruch auf den Bonus?

Ja, der steuerfreie Bonus gilt auch für KollegInnen, die mindestens 25 Prozent arbeiten. Bei Ver.di heißt es im Detail: „Der Bonus gilt auch für alle, soweit sie in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit gemeinsam mit Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig werden, insbesondere als Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte oder Präsenzkräfte. Das heißt zum Beispiel auch: Wenn eine Köchin mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern auf der Station kocht, erhält sie den Bonus.Weiter kann natürlich jeder Arbeitgeber, über den Tarifvertrag hinaus, den Bonus an alle Beschäftigte auszahlen.

Wieviel bekommen Auszubildende?

Auszubildenden bekommen ebenfalls eine Prämie, allerdings von 900 Euro. Den geringere Betrag wurde damit begründet, dass Auszubildende einen Sonderstatus haben und daher nicht voll eingesetzt werden können.

Erhalten auch bei Pflegediensten eingesetzte Leasingkräfte einen Bonus?

In den meisten Fällen wohl nicht. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt für LeiharbeitnehmeInnen zwar grundsätzlich der Gleichstellungsgrundsatz, sprich, sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Stammbelegschaft. Doch davon kann aufgrund eines für den Entleiher geltenden Tarifvertrags abgewichen werden.

Was bedeutet es, dass Bayern seinen Pflegekräften auch Boni auszahlt?

Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Bundesländer können einen Bonus auszahlen. Bayern macht es hier vor, es gehört zu jenen Bundesländern, die am stärksten vom Coronavirus betroffen sind. Nach derzeitigem Stand sind mehr als 5.600 Anträge beim Landesamt für Pflege bereits eingereicht worden. Die rund 265.000 anspruchsberechtigten Pflegekräfte haben noch bis Ende Mai Zeit, ihre Anträge einzureichen. Die Finanzierung der Corona-Prämie erfolgt aus dem Sonderfonds der Corona-Pandemie. Wer anspruchsberechtigt ist, der kann seinen Antrag online auf den Seiten des Corona Pflegebonus Bayern stellen. Eingereicht werden müssen lediglich eine Bestätigung des Arbeitsgebers und eine Kopie des Personalausweises. Dabei kann der Antrag auf den Corona-Bonus auch einfach via Smartphone abfotografiert und hochgeladen werden. Von Seiten der Gewerkschaft ver.di meint Astrid Sauermann dazu „Die Beantragung ist laut Rückmeldung von Beschäftigten aufwändig und offenbar gibt es auch nur einmalig 500 Euro”.

Weitere Infos findet ihr auch direkt hier.

Sabrina Lieb, Julia Wagner

Das könnte Dich auch interessieren:

Alle Artikel ansehen
Eine Krankenschwester mit roten Haaren

Du möchtest etwas bewegen?

Finde einen Job, der perfekt zu deinen Vorstellungen passt: Flexibel im Leasing oder festangestellt bei einer unserer 5.500+ Partnereinrichtungen.