Tarifabschluss TVöD 2025: Gehaltsanstieg für Pflegekräfte

Luisa Möhring
June 5, 2025

Der neue Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bringt deutliche Verbesserungen – besonders für Pflegekräfte. Nach zähen Verhandlungen, mehreren Streikrunden und einer Schlichtung haben sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Kompromiss geeinigt, der sowohl höhere Gehälter als auch bessere Arbeitsbedingungen verspricht.

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    Das Thema kurz und kompakt

    Gehaltsplus in zwei Stufen für Pflegekräfte: Der TVöD-Tarifabschluss 2025 bringt Pflegefachkräften seit April 2025 eine Erhöhung von 3 % (mindestens 110 €)und ab Mai 2026 nochmals 2,8 % mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Die Wechselschichtzulage steigt von 155 € auf 250 € monatlich, die Zulage für ständige Schichtarbeit von 40 € auf 100 € – ein spürbares Plus für viele Pflegekräfte.

    Bessere Work-Life-Balance: Ab 2027 erhalten alle Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag, zudem können Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden.

    Höhere Jahressonderzahlung für Pflegekräfte: In Pflegeeinrichtungen steigt die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 auf 90 % eines Monatsgehalts.

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    Tarifabschluss TVöD: Die Details der Gehaltserhöhung im Pflegebereich

    Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen den Tarifparteien steht der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften haben sich auf eine Tarifeinigung verständigt. Das Tarifergebnis im Rahmen des TVöD VKA umfasst eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten – darunter zahlreiche Pflegefachkräfte.

    Die erste Erhöhung um 3 % erfolgt zum 1. April 2025, wobei ein Mindestbetrag von 110 € garantiert wird. Dieser Mindestbetrag sorgt dafür, dass besonders Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen prozentual stärker profitieren. Die zweite Erhöhung um 2,8 % folgt zum 1. Mai 2026. Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kam nach mehreren Runden der Tarifverhandlungen zustande.

    Grafik der Tarifentwicklung seit 2019 im Vergleich

    Dieser Abschluss bedeutet für viele Pflegekräfte eine spürbare Gehaltsverbesserung. Besonders erfreulich: Der Tarifabschluss TVöD liegt mit insgesamt 5,8 % über der derzeit erwarteten Inflationsrate für diesen Zeitraum. Das bedeutet einen realen Zuwachs der Kaufkraft – ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der anspruchsvollen Tätigkeit in der Pflege.

    Die neuen Entgelttabellen für Pflegekräfte

    Pflegefachkräfte im öffentlichen Dienst bringt der Tarifabschluss konkrete finanzielle Verbesserungen. Im Folgenden haben wir eine Prognose der neuen Gehaltstabellen zusammengestellt, die ab April 2025 gelten sollen. Diese Tabellen basieren auf den offiziellen Tarifverhandlungsergebnissen, könnten aber noch geringfügigen Anpassungen unterliegen.

    Besonders relevant für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern ist die TVöD-P Tabelle:

    TVöD
    (VKA) EG
    Entgeldtabelle
    Monatlich in EUR
    Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
    P 16 5097,32 5268,39 5820,78 6464,70 6748,74
    P 15 4992,50 5149,06 5540,47 6008,91 6187,80
    P 14 4876,97 5029,76 5411,69 5930,62 6025,31
    P 13 4761,46 4910,45 5282,90 5551,83 5621,28
    P 12 4530,37 4671,80 5025,33 5242,50 5343,51
    P 11 4299,33 4433,17 4767,77 4989,97 5090,99
    P 10 4070,43 4194,92 4548,07 4718,51 4825,84
    P 9 3883,65 4070,43 4194,92 4434,43 4535,43
    P 8 3600,40 3757,59 3964,57 4132,22 4366,71
    P 7 3414,69 3600,40 3889,43 4036,57 4188,13
    P 6 2930,44 3100,59 3271,86 3636,14 3729,00 3904,10
    P 5 2828,00 3060,63 3129,01 3243,28 3329,01 3530,40

    Für Pflegekräfte in kommunalen Pflegeheimen gilt in der Regel der TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst). Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe S 8a, Stufe 3 erhält durch die Erhöhungen eine langfristige Gehaltssteigerung um etwa 221 € monatlich. Die Zuordnung erfolgt hier meist in den Entgeltgruppen S 7 bis S 9, je nach Qualifikation und Verantwortungsbereich.

    TVöD
    (VKA) EG
    Entgeldtabelle
    Monatlich in EUR
    Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
    S 18 4591,95 4708,94 5288,55 5723,21 6375,22 6773,65
    S 17 4233,84 4527,84 4998,73 5288,55 5868,09 6208,58
    S 16 4147,17 4433,68 4752,42 5143,62 5578,29 5839,11
    S 15 4000,66 4274,25 4564,08 4897,32 5433,43 5665,23
    S 14 3962,44 4232,66 4554,71 4882,30 5244,56 5498,11
    S 13 3869,68 4132,98 4491,62 4781,38 5143,62 5324,74
    S 12 3859,50 4122,07 4465,71 4769,97 5146,70 5306,08
    S 11b 3808,48 4067,31 4249,15 4712,82 5075,04 5292,38
    S 11a 3741,49 3994,28 4174,59 4636,51 4998,73 5216,07
    S 9 3549,30 3781,54 4053,20 4455,27 4835,59 5128,99
    S 8b 3481,39 3708,79 3980,49 4380,82 4759,33 5049,51
    S 8a 3413,85 3636,31 3868,50 4092,49 4311,44 4541,67
    S 7 3333,59 3550,19 3765,70 3987,31 4153,80 4404,69
    S 4 3201,81 3408,76 3597,33 3725,30 3848,61 4043,12
    S 3 3034,89 3229,62 3410,78 3577,12 3653,23 3744,14
    S 2 2829,14 2948,41 3036,64 3132,45 3240,19 3347,95

    Der garantierte Mindestbetrag von 110 € im ersten Schritt sorgt dafür, dass besonders die unteren und mittleren Entgeltgruppen überproportional profitieren. In einigen Fällen bedeutet das eine prozentuale Steigerung von bis zu 4,67 % – deutlich mehr als die nominalen 3 %.

    Besondere Vorteile für Pflegekräfte im Schichtdienst

    Der neue Tarifabschluss TVöD bringt speziell für Pflegekräfte im Schichtdienst erhebliche Verbesserungen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die deutliche Erhöhung der Zulagen:

    • Die Wechselschichtzulage steigt zum 1. Juli 2025 von bisher 155 € auf künftig 250 € monatlich – ein Plus von fast 61 %.
    • Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird mehr als verdoppelt: von aktuell 40 € auf 100 € monatlich.

    Diese erhebliche Aufstockung der Zulagen ist ein wichtiges Signal für die Wertschätzung der besonderen Belastungen im Schichtdienst. Für viele Pflegekräfte, die regelmäßig in wechselnden Schichten arbeiten, bedeutet dies ein spürbares finanzielles Plus.

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    Ein weiterer Vorteil: Ab 2027 werden diese Zulagen auch dynamisiert. Das heißt, sie steigen bei künftigen tabellenwerksamen Entgelterhöhungen automatisch mit. Bisher mussten diese Zulagen in jeder Tarifrunde neu verhandelt werden – künftig sind sie direkt an die allgemeine Gehaltsentwicklung gekoppelt.

    Diese Verbesserungen machen den Schichtdienst finanziell attraktiver und tragen dazu bei, die besonderen Belastungen, die mit wechselnden Arbeitszeiten verbunden sind, besser zu honorieren. Für den Pflegealltag bedeutet dies eine wichtige Aufwertung, die langfristig auch die Attraktivität des Pflegeberufs steigern kann.

    Weitere Verbesserungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen

    Der Tarifabschluss bringt neben den reinen Gehaltserhöhungen weitere wichtige Verbesserungen für Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen zur Verbesserung von Work-Life-Balance und Flexibilität.

    Ein zentraler Punkt ist der zusätzliche Urlaubstag, den alle Beschäftigten ab 2027 erhalten. Damit erhöht sich der Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche auf insgesamt 31 Tage. Diese Verbesserung kommt gerade im anspruchsvollen Pflegeberuf der dringend benötigten Erholung zugute.

    Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst

    Besonders interessant ist auch die Erhöhung der Jahressonderzahlung, die umgangssprachlich oft als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird. In den kommunalen Einrichtungen wird diese ab 2026 einheitlich auf 85 % eines Monatsgehalts angehoben. Für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt sogar eine Sonderregelung: In den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 steigt die Jahressonderzahlung auf 90 % eines Monatsgehalts.

    Verbesserungen für Auszubildende in Pflegeberufen

    Auch für die nächste Generation von Pflegefachkräften bringt der Tarifabschluss wichtige Verbesserungen. Die Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Schritten deutlich an:

    • Zum 1. April 2025: Erhöhung um 75 €
    • Zum 1. Mai 2026: Weitere Erhöhung um 75 €

    Darüber hinaus sieht der Tarifabschluss eine unbefristete Übernahme für Auszubildende vor – sofern sie ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ abschließen und ein betrieblicher Bedarf besteht. Diese Regelung gibt angehenden Pflegefachkräften mehr Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft. Auch die jungen Kolleg:innen profitieren vom zusätzlichen Urlaubstag ab 2027. Damit erhalten Auszubildende, dual Studierende und Praktikant:innen mehr Zeit zur Erholung und für private Aktivitäten – ein wichtiger Beitrag zur Work-Life-Balance bereits in der Ausbildungsphase.

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    Der aktuelle Tarifabschluss TVöD zeigt deutlich: Der Pflegeberuf wird finanziell attraktiver. Die Gehaltserhöhungen, verbesserten Zulagen und zusätzlichen Urlaubstage sind wichtige Schritte, um die Arbeit in der Pflege angemessen zu vergüten und die Work-Life-Balance zu verbessern.

    Tarifabschluss TVöD - Beispielbild eines Tarifvertrages

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    FAQ

    Wie viel Lohnerhöhung bringt der TVöD 2025?

    Der TVöD 2025 bringt eine Lohnerhöhung in zwei Stufen: Zum 1. April 2025 steigen die Gehälter um 3 % (mindestens jedoch um 110 €), zum 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 %. Insgesamt bedeutet das eine Steigerung von 5,8 % über die gesamte Laufzeit.

    Wie hoch ist die Tariferhöhung im TVöD für 2025?

    Die Tariferhöhung im TVöD beträgt zum 1. April 2025 zunächst 3 %, wobei ein Mindestbetrag von 110 € garantiert wird. Dieser Mindestbetrag führt in den unteren Entgeltgruppen zu prozentualen Steigerungen von bis zu 4,67 %.

    Für wen gilt der neue Tarifabschluss öffentlicher Dienst?

    Der neue Tarifabschluss gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, darunter viele Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Nicht enthalten sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder – für sie wird im Winter 2025/26 separat verhandelt.

    Wann gibt es die Gehaltserhöhung für TVöD?

    Die erste Gehaltserhöhung um 3 % (mindestens 110 €) erfolgt zum 1. April 2025. Die zweite Stufe mit einer Erhöhung um 2,8 % folgt zum 1. Mai 2026. In vielen Kommunen kann die administrative Umsetzung einige Monate dauern, die Erhöhung wird dann aber rückwirkend ausgezahlt.

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