Das neue Jahr hält zahlreiche Neuerungen im Bereich Pflege und Gesundheitswesen bereit. Was sich für Pflegekräfte verbessert und wo Pflegeempfänger:innen finanziell entlastet werden, erfährst du hier.
Die ursprünglich geplante große Pflegereform hat die Regierung im letzten Jahr nicht verwirklicht. Nun sollen mit der Pflegereform 2022 die geplanten Maßnahmen im Pflege- und Gesundheitsbereich umgesetzt werden. Weiterhin steigen die Löhne in der Pflege. Wir erklären, was du dazu wissen musst und geben dir einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Jahr 2022.
Ab April erhalten Pflegehilfskräfte bundesweit einen Mindestlohn von 12,55 Euro pro Stunde und qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung 13,20 Euro. Der Pflegemindestlohn für Fachkräfte erhöht sich im April auf 15,40 Euro.
Pflegekräfte im öffentlichen Dienst erhalten nach einer kürzlichen Einigung von Verdi und den Ländern ab dem 1. Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent. Zudem gibt es in diesem Jahr erneut eine Corona-Prämie für die Pflegekräfte.Schon im Sommer letzten Jahres wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter:innen ab September 2022 nach Tarif bezahlen müssen. Ein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft bzw. die Anpassung der Löhne an geltende Tarifverträge ist dann Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung und die Abrechnung mit der Pflegeversicherung. Durch diese Änderung soll sich vor allem die Bezahlung von Altenpfleger:innen verbessern.
Die Pflegereform 2022 verändert die Befugnisse von Fachkräften in der Pflege. So dürfen sie in der häuslichen Pflege künftig mehr Entscheidungen selbstständig treffen. Weiterhin können Pflegefachkräfte Hilfsmittel wie Pflegebetten ohne ärztliche Konsultation eigenständig verordnen.
Die Koalitionsparteien wollen den Pflegeberuf aufwerten, beispielsweise durch die Stärkung der akademischen Pflegeausbildung, die ausnahmslose Vergütung aller Pflegeausbildungen und die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten unter anderem durch „Community Health Nurses“. Berufsabschlüsse ausländischer Pflegekräfte sollen schneller anerkannt werden. Auch im Jahr 2022 ist mit einer Verschärfung des Fachkräftemangels zu rechnen, der das Pflegepersonal erheblich belastet. Daher müssen diese Veränderungen, vor allem aber die geplante verbindliche Personalbemessung durch die PPR 2.0, schnellstmöglich umgesetzt werden.
Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) und zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) gelten erstmals bundesweit einheitliche Regelungen. Damit wird den komplexen Aufgabenstellungen und dem breiten Tätigkeitsspektrum der Berufe Rechnung getragen.
Wegen der gestiegenen Kosten in der Pflege wird in diesem Jahr erstmals ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung eingeführt. Der Zuschuss wird aus Steuergeldern finanziert. Zusätzliche Mittel erhält die Pflegeversicherung durch den Beitragszuschlag für Kinderlose, der ab 1. Januar 2022 von 3,3 Prozent auf 3,4 Prozent steigt.
Ab diesem Jahr zahlt die Pflegeversicherung für Patient:innen in stationärer Pflege einen Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser steigt jährlich. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Die Eigenanteile, die Pflegeheimbewohner:innen zahlen müssen, liegen momentan im Bundesschnitt bei 2.125 Euro. 2019 waren es noch 1.830 Euro. Immer mehr Pflegebedürftige benötigen aufgrund der steigenden Kosten Sozialhilfe. Dieser Entwicklung soll der Zuschuss entgegenwirken.
In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeiträge um fünf Prozent erhöht. Folgende Steigerungen gelten ab dem 1.Januar:
Patient:innen in Kurzzeitpflege erhalten von der Pflegeversicherung einen um zehn Prozent höheren Leistungsbetrag von 1.774 Euro. Die Kurzzeitpflege wird 2022 ausgebaut. Dazu sollen starke gesetzliche Anreize geschaffen werden.
Ab 1. Januar können Ärzt:innen und Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen besitzen, das E-Rezept nutzen. Sollte kein elektronisches Rezept erstellt werden können, erhalten Versicherte das Papierrezept. Außerdem können Patient:innen künftig entscheiden, welche Ärztin und welcher Arzt auf welche Datensätze ihrer elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen darf.
Die pandemiebedingte Sonderregelung für das Kinderkrankengeld wird verlängert und kann weiterhin pro versichertem Kind für 30 statt 10 Tage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt 20 Tage.
Auch der coronabedingte Schutzschirm wird 2022 verlängert. Flexibilisierungen bei Pflegezeit und Familienpflegezeit bleiben befristet bestehen. Der Anspruch auf pandemiebedingtes Pflegeunterstützungsgeld verlängert sich für maximal 20 Arbeitstage bis Ende März 2022. Medizinische Dienste können in Einzelfällen bis Ende März Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen. Ebenfalls bis Ende März besteht für Pflegegeldempfänger:innen die Möglichkeit, Beratungsbesuche telefonisch, digital oder per Videokonferenz in Anspruch zu nehmen.
Pflege und Gesundheitsversorgung werden im Jahr 2022 digitaler. Es fließen deutlich mehr Steuergelder in die Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem werden Pflegebedürftige in der stationären und ambulanten Pflege finanziell entlastet. Kritiker:innen geht die Pflegereform jedoch nicht weit genug. So befürchten Gewerkschaften und Pflegeverbände, dass sich die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal nicht deutlich genug verbessern. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt zudem davor, dass die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in ambulanter und stationärer Pflege sich nicht weitreichend verbessern wird.
Judith Marlies Barth