„24-Stunden-Betreuung“: rechtliche Unsicherheit auch nach BAG-Urteil

MEDWING
August 20, 2024

Es braucht mehr, als ein Gerichtsurteil, um ausländischen Betreuungskräften Rechtssicherheit zu verschaffen.

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    Sie stammen aus Bulgarien, Polen, Rumänien oder der Ukraine: Die sogenannten „Live-Ins“ aus dem Ausland übernehmen in Deutschland häufig die 24-Stunden-Betreuung von betagten Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Sie helfen bei der Körperpflege und dem Toilettengang, kaufen ein, kochen und leisten den Senior:innen Gesellschaft. Nachts bleiben sie in Rufbereitschaft. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) steht ihnen – genau wie deutschen Arbeitnehmer:innen der Mindestlohn zu. Das gilt auch für Bereitschaftszeiten. Doch lässt sich eine 24-Stunden-Pflege zu Hause legal organisieren und finanzieren?

    Die meisten pflegebedürftigen Senior:innen möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Ihre Kinder stehen allerdings oft im Berufsleben. Sie haben eigene Familien und Verpflichtungen. Teilweise wohnen sie an anderen Orten. Wenn ein Pflegeheim nicht infrage kommt, gibt es als Alternative die sogenannte 24-Stunden-Betreuung: Eine Arbeitskraft, häufig aus dem osteuropäischen Raum, zieht bei der pflegebedürftigen Person ein und erledigt die Aufgaben, die sonst ein Familienmitglied übernehmen würde.

    Ausländische Betreuungskräfte: Ausbeutung zu Dumping-Löhnen

    Schätzungen zufolge gibt es zwischen 300.000 bis 800.000 dieser vorwiegend weiblichen Betreuungskräfte beziehungsweise Haushaltshilfen aus Ost- und Mitteleuropa in der Bundesrepublik. Sie pflegen die Senior:innen für zwei bis drei Monate. Danach kehren sie in ihre Heimat zurück. Während ihrer Abwesenheit kommt eine andere Hilfskraft in die deutsche Familie und setzt die Versorgung fort. Diesen Wechsel regeln in den meisten Fällen Agenturen – knapp 700 soll es davon geben. Oft arbeiten die Frauen in arbeitsrechtlichen Grauzonen oder werden sogar illegal beschäftigt.Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte handelt es sich bei diesem System um schwerste Arbeitsausbeutung: Die Frauen sind teilweise Tag und Nacht im Einsatz. Vielen ausländischen Pflegerinnen fehlt es an Deutschkenntnissen. Sie sind mit langen Arbeitszeiten, einem niedrigen Lohn, mangelnder Integration und Angst vor den Behörden konfrontiert. Das führt dazu, dass sie in Deutschland sozial isoliert bleiben. Die Vermittlungsagenturen ziehen ihren Vorteil aus der riesigen Nachfrage an Betreuungskräften und aus der Abhängigkeit der Frauen von einem Job in Deutschland.

    Fehlende Qualifikation: Haushaltshilfen statt Pflegekräfte

    In der Regel handelt es sich bei den helfenden Händen aus dem Ausland nicht um ausgebildete Pflegekräfte. Darauf weisen die Vermittlungsagenturen sogar selbst hin, um sich rechtlich abzusichern. Auf diese Weise benötigen sie auch keine besondere Zulassung. Die Betreuungskräfte dürfen keine medizinische Behandlungspflege übernehmen, also keine Tabletten verabreichen, Spritzen setzen oder Infusionen geben. Dementsprechend übernimmt die eigentliche Pflege bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst.

    Grundsatzurteil des BAG: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt fällte im Juni 2021 ein Grundsatzurteil: Wenn 24 Stunden Betreuung geleistet werden, fällt demnach auch für 24 Stunden der Mindestlohn an. Geklagt hatte eine Bulgarin, die als 24-Stunden-Kraft eine Seniorin in ihrer häuslichen Umgebung versorgte, aber nur für sechs Stunden pro Tag bezahlt wurde. Nachts blieb die Zimmertür der Pflegerin offen, sodass sie der hochbetagten Dame beim Toilettengang helfen konnte.Das Gericht entschied, dass ihr auch für die nächtliche Bereitschaft der Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde zustehe. Insgesamt wurden ihr pro Tag 21 Arbeitsstunden zugestanden. Das heißt: Würde eine Betreuungskraft aus dem Ausland tatsächlich einen 24-Stunden-Dienst leisten, ergäbe das pro Tag einen Verdienst von 230,40 Euro. Bei 30 Tagen sind das 6.912 Euro. Eine Summe, die wohl kaum eine Familie für die Betreuung aufbringen kann. Abgesehen davon kann eine Einzelperson legal keine 24-Stunden-Betreuung gewährleisten. Das verstößt gegen die in Deutschland geltenden Ruhe- und Höchstarbeitszeiten. Nötig wären also mehrere Betreuungshilfen, die täglich im Wechsel tätig sind.


    ausländische pflegekraft kocht


    Auswirkungen des Urteils

    Welche Auswirkungen hat das BAG-Urteil? Osteuropäische Pflegerinnen erhalten für ihre Dienste in der Regel zwischen 800 und 3.000 Euro. Das entspricht bei einer 24-Stunden-Pflege einem Stundenlohn von höchstens 4,16 Euro. Legal ist das nicht. Aber wie sollen Familien die tatsächlich entstehenden Kosten stemmen?Aranka Vanessa Benazha forscht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Arbeitsvermittlung der Betreuungskräfte aus dem Ausland. Laut einem Beitrag des SWR unter dem Titel „Häusliche 24-Stunden-Pflege. Ausbeutung in der Rundum-Betreuung“ wirft sie in ihrer Studie der Bundesregierung „eine tolerierende Mitwisserschaft“ vor. Die schlechten Arbeitsbedingungen der 24-Stunden-Kräfte in der häuslichen Pflege seien bekannt, so Benazha. Sie würden allerdings stillschweigend geduldet. Das liegt vermutlich daran, dass die Live-Ins ein bestehendes Problem lösen.

    Der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, ist nicht immer durch die Familie erfüllbar. Das Pflegegeld, das an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, genügt nicht, um die Kosten für eine Betreuung zu Hause zu decken. Wer sich für eine Unterbringung im Heim entscheidet, bekommt deutlich höhere Zuschüsse von der Pflegekasse. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, genau das zu verändern. Aber auch andere Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der häuslichen Pflege sollten überdacht werden.

    Wenige politische Ideen zur 24-Stunden-Pflege

    Es ist keine Lösung, sämtlichen Pflegebedürftigen den Umzug ins Pflegeheim nahezulegen, wenn die Familie eine häusliche Pflege nicht ermöglichen kann. Dafür reichen die vorhandenen Pflegeplätze nicht aus. Die neue Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Rechtssicherheit für ausländische Betreuungskräfte zu schaffen. Konkrete Vorschläge fehlen aber bislang.Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts lässt sich zurzeit in der Realität vermutlich kaum flächendeckend umsetzen. Die meisten Pflegebedürftigen möchten im Alter und bei bestehender Pflegebedürftigkeit in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Die 24-Stunden-Betreuungskräfte schließen eine bestehende Versorgungslücke. Solange diese Art der Betreuung nicht als reguläres Arbeitsmodell anerkannt wird, ist die rechtliche ist Verunsicherung groß und viele der Frauen nehmen die prekären Arbeitsbedingungen hin, aus Angst, sonst ihren Job zu verlieren.

    Doch es gibt durchaus legale Wege, eine Betreuungskraft zu beschäftigen. Beispielsweise das Entsendemodell, bei dem eine ausländische Firma ihre Mitarbeiterin in den deutschen Haushalt schickt, nach Mindestlohn bezahlt und im eigenen Land die entsprechenden Beiträge zahlt. Familien, die eine Betreuerin engagieren, sollten sich eine A1-Bescheinigung vorlegen lassen, die beweist, dass sie in ihrem Herkunftsland versichert ist. Ein neuer DIN-Standard soll zudem dafür sorgen, dass rechtlich festgesetzte Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden, denn eine Pflege rund um die Uhr ist mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen schlichtweg nicht zu vereinbaren.

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