In vielen pflegerischen und medizinischen Bereichen müssen im Rahmen des Gesundheitsschutzes Einmalhandschuhe getragen werden. Der häufige Wechsel ist jedoch kostspielig und unterbricht den Arbeitsfluss am Patienten. Lieber desinfizieren statt wechseln? Grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Robert-Koch-Institut hat Ausnahmefälle definiert.
Das erfährst du in diesem Artikel:
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Einmalhandschuhe sind im Pflegealltag unverzichtbar. Zum Beispiel, wenn bei Patientenkontakt mit potenziell infektiösem Material gerechnet werden muss. Bei vielen Routineabläufen ist dabei festgelegt, dass zwischen sogenannten unreinen und reinen Tätigkeiten am Menschen eine Händedesinfektion zu erfolgen hat. Dabei muss die Betreuungsperson die Handschuhe ablegen, eine Händedesinfektion durchführen und darf erst nach vollständiger Trocknung der Hände wieder frische, keimfreie Handschuhe anlegen. Dies führt allerdings zu einer Unterbrechung des Arbeitsflusses, was gerade in Arbeitsbereichen mit erhöhtem Personalmangel und in solchen mit ohnehin schon großem Zeitdruck ein weiteres Hemmnis ist. Rasch werden die Handschuhe wieder angezogen, die Hände sind dabei manchmal noch feucht. Ein Teufelskreis beginnt, denn das Anziehen von Einmalhandschuhen auf nicht vollständig getrockneten Händen schädigt die Haut. Weiteres Manko: Gerade in Einrichtungen, die auf den Einsatz von besonders hochwertigen und teuren Einmalhandschuhe setzen, kann der häufige Wechsel massive Kosten verursachen. Um dies zu vermeiden, kommen in medizinischen Einrichtungen häufig auch Nitril- statt Latexhandschuhe zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch eine höhere Chemikalienbeständigkeit aus, können desinfiziert werden und unter bestimmten Umständen den häufigen Handschuhwechsel vermeiden helfen. Zwar ist in den meisten Fällen, sowohl im medizinischen als auch im pflegerischen Bereich, die Desinfektion von Handschuhen grundsätzlich verboten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat jedoch Ausnahmefälle definiert. Wir haben sie für dich zusammengefasst.
Es gibt Ausnahmesituationen in der Pflege oder in medizinischen Einrichtungen, in denen eine ausreichende Hygiene auch dann gewährleistet ist, wenn du deine Handschuhe desinfizierst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du bei einem Patienten Routinetätigkeiten vornimmst, bei denen zunächst eine reine und dann eine unreine Tätigkeit durchgeführt wird.
Bei Blutabnahmen an unterschiedlichen Patienten, die unmittelbar aufeinanderfolgend durchgeführt werden, dürfen Einweghandschuhe ausnahmsweise desinfiziert anstelle gewechselt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass dazwischen keine anderen Tätigkeiten durchgeführt wurden, die das Risiko einer Kontamination mit sich bringen. Damit auch in den oben genannten Ausnahmefällen eine umfängliche Hygiene in der Pflege und in medizinischen Bereichen sichergestellt werden kann, dürfen auch desinfizierte Handschuhe nicht länger als 30 Minuten getragen. Dabei solltest du ebenfalls beachten, dass du sie nur maximal fünfmal desinfizieren darfst. Danach musst du die genutzten Handschuhe gegen frische tauschen. Insbesondere in Intensivbereichen empfiehlt das Robert-Koch-Institut einen noch strengeren Wechsel, der bereits nach 15 Minuten Arbeit stattfinden sollte. Darüber hinaus sollen nach Angaben des Instituts die Handschuhe auch gewechselt werden, nachdem ein Patient gewaschen wurde. Weitere Voraussetzungen für die Handschuhdesinfektion sind:
Im Hygieneplan ist klar definiert, ob ein Einweghandschuh desinfiziert statt ausgewechselt werden darf. Mitarbeiter müssen hierbei regelmäßig informiert werden, was zulässig ist und was nicht, vor allem aber auch genauestens darüber unterrichtet werden, wenn es diesbezüglich Änderungen gibt.
Zum Schutz vor Kontamination darf der Einweghandschuh keine Perforation aufweisen.
Damit ein Einweghandschuh bei der Arbeit am Patienten desinfiziert werden darf, muss er laut der Europäischen Norm EN 374 chemikalienbeständig sein: Der vollwertige Schutzhandschuh schützt vor mindestens drei von zwölf Prüfchemikalien (darunter Alkohol) für mindestens 30 Minuten (Klasse 2).
Um einen Einweghandschuh anstelle eines Wechsels zu desinfizieren, darf er unter keinen Umständen mit Blut, Exkreten oder Sekreten in Berührung gekommen sein. Bei jeglicher Kontamination mit den genannten Bereichen, selbst bei kleinsten Mengen, ist der Handschuh unverzüglich zu wechseln.
Wenn du deine Einmalhandschuhe desinfizierst, achte unbedingt darauf, dass du ein passendes Desinfektionsmittel verwendest, das in der Lage ist, den möglicherweise vorliegenden Infektionserreger abzutöten.
Achte stets auf die Herstellerangaben der Einmalhandschuhe und des Händedesinfektionsmittels. Finden sich dort Informationen, die von der Handschuhdesinfektion abraten, ist die Desinfektion nicht zulässig.
Der richtige Gebrauch von Einmalhandschuhen sorgt für die so wichtige Hygiene zum Schutz des Patienten und sorgt gleichzeitig dafür, dass das Pflegepersonal gesund bleibt und nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommt. Doch gerade hier überschneiden sich oft die Aspekte der Infektionshygiene und des Arbeitsschutzes. Wer sich bei der Handschuhdesinfektion unsicher ist, hakt hier lieber noch einmal genauer bei den zuständigen Hygienebeauftragten nach. Grundsätzlich jedoch gilt: Das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen – ob nun desinfiziert oder nicht – ersetzt nicht die hygienische Händedesinfektion!
Quelle: Robert Koch-Institut