Neuerungen in der Pflege: Das bringt 2023 für Pflegekräfte

Begeistert von der Vielfältigkeit des Pflegeberufs möchte Friederike wissen, was Pflegekräfte bewegt. Dazu tauscht sie sich gern persönlich mit ihnen aus und lässt das Pflegepersonal in Interviews und Reportagen selbst zu Wort kommen.

2023 wird es einige Änderungen in der Pflege geben. Wir geben dir einen Überblick.

In den vergangenen Monaten waren die Neuigkeiten für die Pflege vor allem durch die Pflegereform bestimmt. So erhielten Pflegefachkräfte beispielsweise mehr Geld und mehr Verantwortung. Für Altenpflegekräfte brachte im Sommer die Einführung der Tarifpflicht eine weitere finanzielle Aufwertung ihrer Arbeit. Über den Pflegebonus dagegen gab es viele Diskussionen.

Auch im nächsten Jahr erwarten Pflegekräfte Neuerungen und Beschlüsse, die sie kennen sollten. Welche das sind, verraten wir dir jetzt.

Impfpflicht für Pflegekräfte wird 2023 nicht verlängert

Mit dem Ende des Jahres endet die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die seit März 2022 für Mitarbeitende von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt. Laut Bundesgesundheitsministerium fehle aufgrund der aktuellen Infektionslage die medizinische Begründung für die Impfpflicht, da eine Impfung zwar weiter vor schweren Verläufen, jedoch nur noch begrenzt gegen eine Ansteckung schützen könne. Ungeimpfte Pflegekräfte müssen also ab 2023 nicht mehr mit einem Berufsverbot rechnen.


Karl Lauterbach


Pflegemindestlohn erhöht sich weiter

Die Mindestlöhne für Pflegepersonal steigen kontinuierlich. Und auch 2023 werden sie ab 1. Mai je nach Qualifikation weiter angehoben:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 €/Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 €/Stunde
  • Pflegefachkräfte: 17,65 €/Stunde

Zum 1. Dezember 2023 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen:

  • Pflegehilfskräfte: 14,15 €/Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 €/Stunde
  • Pflegefachkräfte: 18,25 €/Stunde

Beschäftigte in der Altenpflege haben bei einer 5-Tage-Woche 2023 zudem Anspruch auf neun Tage bezahlten Urlaub zusätzlich zu den gesetzlichen 20 Tagen.

Neue Pflegekammer ab 2023

Während die Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2021 aufgelöst wurden, nimmt 2023 die neu gegründete Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit auf. Am 16. Dezember konstituierte sich die Kammerversammlung, die aus 60 Mitgliedern besteht. Ende Januar werden Vorstand und Präsidium gewählt.

Damit wird es im nächsten Jahr wieder zwei Pflegekammern geben. Neben Nordrhein-Westfalen besteht auch in Rheinland-Pfalz seit 2016 eine Landespflegekammer.

Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßt die Gründung der Pflegekammer: „Wir haben jetzt eine berufsständische Vertretung für die Pflegenden. Ich freue mich, dass die Pflege nun endlich auf Augenhöhe mit den anderen Professionen des Gesundheitswesens steht. Die Pflegekräfte sind nun politisch unabhängig und haben es selbst in der Hand, die Pflege zu verändern. Dies ist eine enorme Chance.“

Mit bis zu 220.000 Mitgliedern wird die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen die größte Heilberufskammer Deutschlands sein. Das Land übernimmt bis 2027 die Mitgliedsbeiträge der Pflegenden.

Auch in Baden-Württemberg soll eine Pflegekammer gegründet werden. Dort hat das Kabinett im Dezember die Anhörung des Gesetzentwurfs für eine Pflegekammer freigegeben. Interessierte können den Entwurf bis zum 1. Februar in dem Beteiligungsportal der Landesregierung lesen und kommentieren.

2018 sprachen sich in einer Befragung mehr als zwei Drittel der baden-württembergischen Pflegefachkräfte für eine Landespflegekammer aus. Deshalb sind der Landespflegerat Baden-Württemberg und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Südwest optimistisch, dass noch 2023 die Gründung der Landespflegekammer stattfinden kann.

Dennoch sind sich die Befürworter der Pflegekammer einig, dass es nach wie vor viele Kritiker:innen gibt, die es zu überzeugen gilt. Dies wolle der Landespflegerat durch transparente Informationsveranstaltungen erreichen.

Der Berufsverband für Pflegeberufe sieht Pflegekammern als Chance, selbst Verantwortung für die Profession zu übernehmen und die Pflegequalität zu sichern. Die Gewerkschaft Verdi hingegen kritisierte die Gründung der Pflegekammer NRW, unter anderem aufgrund der geringen Wahlbeteiligung der professionell Pflegenden.

PPR 2.0 kommt in drei Stufen

2023 beginnt die erste Stufe der Einführung der neuen Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern. Bei der PPR 2.0 basiert auf dem Bemessungsinstrument aus den 90er Jahren und wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi weiterentwickelt.

Im Januar beginnt die Erprobungsphase in ausgewählten Krankenhäusern, die mindestens drei Monate anhalten soll. Verpflichtend eingeführt wird die PPR 2.0 dann im zweiten Schritt im Januar 2024. Ab 2025 drohen Kliniken schließlich Sanktionen, halten sie die dann geltenden Personalschlüssel nicht ein.



Mehr Verantwortung für Pflegekräfte: Modellvorhaben starten

Im Sommer wurde der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten beschlossen. Auf dieser Grundlage sollen Pflegefachkräfte innerhalb dieser Modellvorhaben ab Januar 2023 mehr Verantwortung bei der Patientenversorgung bekommen.

Jedes Bundesland soll mindestens eines dieser Vorhaben für maximal vier Jahre durchführen. Pflegefachpersonen übernehmen dann bestimmte heilkundliche Aufgaben, die bisher nur von Ärzt:innen ausgeführt werden konnten. Dazu zählen zum Beispiel Befugnisse bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden, Diabetes mellitus oder Demenz, ohne vorher einen Arzt zu konsultieren.



Neu ab 2023: Lebenslange Beschäftigtennummer in der ambulanten Pflege

Ab 2023 wird Pflegekräften ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) zugeteilt. Damit werden sie im Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registriert. Seit August 2022 ist es den ambulanten Diensten möglich, die LBNR für ihre Mitarbeitenden (inklusive Zeitarbeitende) online zu beantragen. Eigentlich sollten alle Beschäftigtennummern bis zum 01. Januar 2023 vorliegen, die Frist wurde mittlerweile jedoch bis zum 30. September 2023 verlängert.

Die neunstellige Nummer wird Voraussetzung, um die erbrachten Leistungen bei den Kranken- und Pflegekassen abzurechnen. Durch sie erhalten die Kassen Informationen zum Datum und der Uhrzeit des Einsatzes sowie zu der Pflegekraft selbst und ihrer Qualifikation. Dieses Verfahren soll die bisher handschriftlichen Leistungsnachweise und Handzeichenlisten ersetzen und eine digitale, papierlose Abrechnung ermöglichen.



Expertenstandards für Pflegende werden 2023 aktualisiert

2023 wird es bei den Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) einige Neuerungen geben. Die Standards sichern die Qualität der Pflege in stationären und ambulanten Einreichungen und müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen. Daher erfolgen im nächsten Jahr Aktualisierungen, die Pflegekräfte und Pflegedienstleitungen verfolgen sollten. So können entsprechende Weiterbildungen im Voraus geplant werden.

Der Expertenstandard zur Sturzprohylaxe wurde Ende dieses Jahres bereits aktualisiert. Für 2023 sind weiterhin Änderungen bei den Richtlinien zur Pflege der Haut und zur Förderung der Harnkontinenz in der Pflege vorgesehen.

Landesamt für Gesundheit und Pflege in Hessen

Im Dezember 2022 beschloss der hessische Landtag ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsverwaltung und damit die Einrichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Pflege zum 1. Januar 2023.

In dem Landesamt werden verschiedene Expertisen gebündelt. Damit sollen der Gesundheitsschutz der Bevölkerung verbessert, einheitliche Standards sichergestellt und der Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt werden. Auch die Pflege soll eine zentrale Rolle einnehmen. Dazu gehören die Pflege- und Betreuungsaufsicht sowie die Zusammenführung von Prüfungen, der Finanzierung der Pflegeausbildung und die Anerkennung der Abschlüsse ausländischer Pflegekräfte unter dem Dach des Landesamtes. Dies soll auch als Mittel gegen den Fachkräftemangel nutzen. Sitz der Behörde wird Darmstadt sein, Außenstellen sind in Frankfurt, Gießen und Dillenburg geplant.

Ethikkommission für Pflegeberufe in Niedersachsen

Ab 1. Januar 2023 gibt es nach Beschluss des Sozialministeriums eine Ethikkommission für Pflegeberufe in Niedersachsen. Berufs- und Fachverbände haben dazu 17 Personen vorschlagen, die vom Ministerium als Mitglieder der Kommission berufen werden. Es handelt sich dabei um Vertreter:innen aus der Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Philosophie, Theologie, den Rechtswissenschaften und der Gesundheitsökonomie sowie um Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und deren Angehörige.

Ziel der Ethikkommission für Pflegeberufe ist die Verbesserung der Pflegequalität. Pflegekräfte seien immer häufiger mit ethischen Fragestellungen und Entscheidungen in Grenzsituationen konfrontiert, so das Sozialministerium.

Sozialministerin Daniela Behrens sagte „Die Rahmenbedingungen in der Pflege verändern sich ständig - durch den medizinischen Fortschritt, die Digitalisierung oder aktuelle Ereignisse wie Pandemien oder Kriege. Pflegekräfte müssen sich täglich von Neuem der Herausforderung stellen, wie sie eine gute und gerechte Versorgung sicherstellen können. Ich verspreche mir von der Arbeit der Ethikkommission, dass sie den Pflegenden durch ausgewogene Empfehlungen für berufsethisches Handeln in schwierigen Fragestellungen Orientierung und Sicherheit gibt. Darüber hinaus wird die Kommission Pflegeeinrichtungen und -organisationen sowie die Pflegekräfte selbst in berufsethischen Fragen beraten.“

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DPR stellt für 2023 klare Forderungen an die Bundesregierung

„Die Pflege steht am Scheideweg, Richtung Aufbruch oder Abgrund.“ Das sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, auf der Pressekonferenz zum 9. Deutschen Pflegetag 2022. „Eine grundlegende Reform unseres Gesundheitssystems ist überfällig.“ Sie machte klar: „Sollte die benötigte Unterstützung durch die Politik nicht kommen, wird pflegerische Versorgung in Zukunft nicht mehr ausreichend stattfinden. Was wird dann passieren, beispielsweise in den Kliniken? Operationen werden nicht durchgeführt werden können, Krebskranke werden auf ihre Behandlungen warten müssen und die Wartezeiten auf lebensqualitätsverbessernde Maßnahmen werden von Wochen zu Jahren wachsen – weil Pflegende fehlen. Und in der ambulanten Versorgung? Menschen könnten verhungern, verdursten und im besten Falle nur von sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Und wir werden unsere pflegebedürftigen Angehörigen in keinem Heim mehr unterbringen können, sondern zu Hause versorgen müssen – mit allen Konsequenzen. Pflege wird eine Frage von Arm und Reich sein.“

Zum Jahresende schloss sich der Deutsche Pflegerat in seinem Newsletter der Kritik an: „Professionelle Pflege ist in Deutschland auf dem Stand der Emanzipations- und Frauenbewegung von 1900. Strukturelle Mitspracherechte werden verweigert, Bildungs- und Karrierewege vorenthalten und Autonomie verhindert.“ Die Mahnungen der letzten Jahre hätten „nicht dazu beigetragen, in der Politik mutige Lösungen voranzubringen“ und so endet der Deutsche Pflegerat in seiner Jahresbilanz mit vier zentralen Forderungen an die Bundesregierung:

  1. Pflege braucht mehr Befugnisse
  2. Pflege braucht einen Weg zur Mündigkeit
  3. Pflege braucht bessere Arbeitsbedingungen
  4. Pflege braucht bundeseinheitliche Bildungsstrukturen.

Christine Vogler schlug in ihrer Rede aber auch einen kämpferischen Ton an, den sicher alle, die nicht aufgeben sich in der und für die Pflege stark zu machen, als Leitsatz ins neue Jahr tragen: „Wir Pflegenden tragen einen maßgeblichen Teil dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine lebenswerte ist. Pflege ist kompetent. Pflege ist stark. Pflege ist mutig. Wir werden uns nicht entmutigen lassen. Wir werden uns Tag für Tag für unseren Beruf einsetzen.“

Friederike Bloch


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