Die neue Personalbemessung in der Altenpflege bedeutet viele Umstellungen, aber auch Chancen für Träger und Pflegekräfte. Erfahre hier, was auf die Pflegeeinrichtungen und das Personal zukommt.
Der Countdown läuft! Ab dem 12. Juli 2023 ist es soweit: Das neue Personalbemessungsverfahren „PeBeM“ wird in allen vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen eingeführt.
Bis spätestens Dezember 2025 soll es in ganz Deutschland etabliert sein. Was ändert sich hierdurch? Und was bedeutet dieser Wandel für Führungskräfte, Pflegekräfte und Bewohner:innen? Der folgende Artikel informiert dich über die wichtigsten Fakten.
Personalbemessung in der Altenpflege bisher
In der Altenpflege bzw. der stationären Pflege war eine bundeseinheitliche Regelung zur Personalbemessung bisher nicht vorhanden. Die Mitarbeiterquote in Pflegeeinrichtungen richtete sich in einzelnen Bundesländern nach dem Verhältnis von Bewohner:innen zu Pflegekräften.
Ebenso besteht eine Fachkraftquote. Diese besagt, dass mindestens die Hälfte der Mitarbeitenden in einer stationären Einrichtung ausgebildete Pflegefachpersonen sein müssen.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um Richtwerte. Die Landesverbände der Pflegekassen machen sie mit den Trägern der jeweiligen Pflegeeinrichtungen aus. Dabei variieren die Vereinbarungen bisher stark von Bundesland zu Bundesland.
Doch die Entwicklung in der Altenpflege gibt schon lange Grund zur Sorge. Immer mehr Pflegekräfte fehlen in den Einrichtungen. Eine optimale pflegerische Versorgung ist kaum mehr möglich. Altenpfleger:innen werden überall gesucht, um einen ausreichenden Personalschlüssel gewährleisten zu können. So weit das Auge reicht, mangelt es an Ressourcen.
Hier soll das neue Personalbemessungssystem (PeBeM) ab Juli 2023 Abhilfe schaffen. Die Einführung dient in erster Linie dazu, dass eine gute pflegerische Versorgung in allen Langzeitpflegeeinrichtungen durch einen optimalen Personalschlüssel gesichert ist.
PeBeM – Wie kam es dazu?
Am 1. Januar 2016 wurde das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet. Unter anderem wurde in diesem Gesetz festgelegt, dass bis Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für eine einheitliche Personalbemessung erprobt und entwickelt worden sein soll.
Anwärter:innen für diese umfangreiche und bedeutende Aufgabe gab es einige in ganz Europa. Letztlich waren es der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang (Universität Bremen) und sein Team, die den Auftrag hierzu erhielten.
Sie besuchten bundesweit 62 Pflegeeinrichtungen. Rothgang und seine Mitarbeitenden haben hierbei die Daten von 1.380 Bewohner:innen erfasst und eine Woche lang in jeder Einrichtung alle Pflegehandlungen dokumentiert und ausgewertet. Aus diesen Daten wurde ein Algorithmus entwickelt. Dieser gibt Aufschluss darüber, wie viele Pflegefachpersonen in einer Einrichtung für eine professionelle, pflegerische Versorgung benötigt werden.
Bei den Auswertungen dieser Studie kam es in erster Linie zu folgenden Ergebnissen:
- Ein deutlicher Mehrbedarf an Pflegekräften besteht in jeder der Pflegeeinrichtungen.
- 36 Prozent mehr Personal wird benötigt (umgerechnet mehr als 100.000 Vollzeitäquivalente).
- Bei den Pflegefachpersonen liegt der Mehrbedarf bei 3,5 Prozent.
- Bei den Pflegeassistent:innen liegt der Mehrbedarf bei 69 Prozent.
- Hauptsächlich fehlen qualifizierte Pflegeassistent:innen mit einer ein- oder zweijährigen Berufsausbildung.
- Ein Qualifikationsmix 40/30/30 könnte eine Lösung sein: die Mitarbeitenden teilen sich auf in ca. 40 Prozent Pflegefachpersonen, ca. 30 Prozent Pflegeassistenzkräfte (ein- oder zweijährige Ausbildung) und ca. 30 Prozent Hilfskräfte ohne ein- oder zweijährige Ausbildung.
- Die bisherige Aufteilung 50/50 (50 Prozent Fachpersonal und 50 Prozent Hilfskräfte) wäre dabei hinfällig.
Was verspricht das neue Verfahren?
Das neue Verfahren zur Personalbemessung in der Altenpflege basiert also grundlegend, ausgehend von der Rothgang-Studie, auf diesem innovativen Gedanken:
Die Pflegeeinrichtungen sollen individuell den benötigten Personalmix ermitteln. Der sogenannte Care-Mix wird also berechnet, indem jede Langzeitpflegeeinrichtung die Anzahl der Bewohner:innen mit dem jeweiligen Pflegegrad angibt. Hieraus kann dann die erforderliche Anzahl der Altenpflegekräfte berechnet werden.
Die Pflegekräfte teilen sich, wie schon erwähnt, in verschieden Qualifikationsstufen auf (Qualifikationsmix):
- Pflegefachpersonen (dreijährige Ausbildung und/oder Studium)
- Pflegeassistent:innen (zweijährige Ausbildung)
- Pflegeassistent:innen (einjährige Ausbildung)
- Hilfskräfte (angelernt, keine Ausbildung)
Ziel der Umstellung ist die Sicherung einer professionellen und guten Pflege in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen. Dabei liegt der Fokus auf der individuellen Berechnung der Personalbemessung.
Einrichtungen/Wohnbereiche mit vielen pflegeintensiven Bewohner:innen benötigen mehr Pflegefachpersonen. Dagegen sind Einrichtungen/Wohnbereiche mit weniger aufwendig zu pflegenden Menschen eher auf ausreichend Hilfskräfte und/oder Assistent:innen angewiesen. Ressourcen sollen also zukünftig passend genutzt werden, um dem Personalmangel entgegenzuwirken.
Den Bedarf an Pflegekräften decken! Aber wie?
Theoretisch hört sich das Verfahren von PeBeM sinnvoll und logisch an. Nur wo sollen die zusätzlichen Fach- und Assistenzkräfte plötzlich herkommen, wenn das Problem doch von Grund auf beim Personalmangel liegt?
Tatsächlich ist dieses Problem auch bei der neuen Vorgabe der Personalbemessung nach wie vor präsent. Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt im Bereich Pflege bietet nicht ausreichend Ressourcen, um die neuen Vorgaben direkt und erfolgreich umzusetzen. Daher sollen innovative Maßnahmen dafür sorgen, Pflegekräfte (Fach- und Hilfskräfte) schrittweise für die Tätigkeit in Langzeiteinrichtungen zu gewinnen.
Hierfür führte das Bundesgesundheitsministerium unter anderem Personalausbaustufen ein. Sie sorgen seit 2021 dafür, dass die Pflegeversicherung 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegeassistent:innen finanziert. Weitere Personalausbaustufen sind in Arbeit und sollen zeitnah umgesetzt werden.
Pflegeassistenzkräfte dringend gesucht
Dass zukünftig mehr Pflegeassistent:innen in der Altenpflege tätig werden sollen, scheint für die Praxis eine sinnvolle Maßnahme. Pflegefachpersonen wird es so möglich, mehr Zeit für zu pflegende Menschen mit höheren Pflegegraden aufzubringen.
Doch, wie so oft, ist auch hier die Umsetzung von der Theorie in den praktischen Pflegealltag nicht leicht zu meistern. Mit PeBeM wird nun nicht nur ein Unterschied zwischen Fach- und Hilfskräften gemacht, sondern auch zwischen Assistenzkräften und Hilfskräften.
Jeder soll, je nach individuellem Pflegebedarf der Einrichtungen, seinen Arbeitsbereich bekommen und dadurch die gesamte Pflegesituation in der Altenpflege entlasten. Doch Assistenzkräfte fehlen bisher noch zahlreich, um die zusätzlich finanzierten Stellen zu besetzen. Spätestens ab Juli 2023 werden sie mehr denn je händeringend gesucht.

Den plötzlich enormen Bedarf an Pflegeassistent:innen gilt es zu decken. Bisher bestand die Pflege hauptsächlich aus Pflegefachpersonen und Hilfskräften. Die Problematik bei Assistent:innen war oft, dass diese zu bestimmten Aufgaben (zum Beispiel den Umgang mit Medikamenten) nicht qualifiziert sind.
Dennoch lautet der Plan, dass in naher Zukunft durch die neue Personalbemessung ca. 30 Prozent der Pflegekräfte in Pflegeheimen Pflegeassistent:innen mit ein- oder zweijähriger Ausbildung sein sollen.
Langzeitpflegeeinrichtung haben die Möglichkeit auch eigenständig die Initiative zu ergreifen, um Assistenzkräfte zu gewinnen:
- Bereits tätige Hilfskräfte zu einer Assistenzausbildung motivieren
- Pflegestellen-Förderprogramme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nutzen
- Langjährige, erfahrene Hilfskräfte durch externe Prüfung schneller zur Pflegeassistenz qualifizieren (auf gute Vorbereitung und Begleitung achten!)
Qualifikationsmix statt Fachkraftquote – Chancen und Herausforderungen für die Einrichtungen
Mit PeBeM stehen Pflegeeinrichtungen deutschlandweit vor enormen Veränderungen und Herausforderungen. Die Inhalte des Personalbemessungsverfahren führen zu langfristigen Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung ergeben.
Fachkraftquoten werden durch den Qualifikationsmix ersetzt. Einrichtungen müssen sich also mit enormen Personal- und Organisationsmaßnahmen auseinandersetzen. Hiermit gehen zweifelsohne erhebliche personelle Herausforderungen einher. Aber auch die Chance für viele Helfer:innen ohne Ausbildung zu einer beruflichen Weiterentwicklung.
Verstärkt müssen sich Arbeitgeber auch mit der Frage beschäftigen: Welcher Mitarbeiter darf/kann wann was machen? Welche Aufgaben Pflegefachpersonen übernehmen dürfen, wird unter anderem im Pflegeberufegesetz § 4 Vorbehaltsaufgaben geregelt.
Mehr als zuvor müssen Alten- bzw. Langzeitpflegeeinrichtungen nun strikt darauf achten, welche Pflegekräfte im alltäglichen Arbeitsablauf welche Aufgaben übernehmen dürfen. Hier geht es um eine gute Organisation der Arbeitsabläufe. Im Interesse von Bewohner:innen und Pflegekräften muss eine Arbeitsanalyse individuell für jede Einrichtung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen.
Wie wird im Qualifikationsmix die Mitarbeiterkonstellation aussehen? Je nach Wohnbereich muss berechnet werden, wie viele Assistent:innen, Hilfskräfte und Fachkräfte eingesetzt werden müssen.

Fachkräfte – neues Rollen-und Berufsverständnis
Das neue Personalbemessungssystem geht Hand in Hand mit den vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG). Es besteht dann vermehrt die Option, Tätigkeiten, welche bisher von Pflegefachpersonen übernommen wurden, an Assistenzkräfte, oder auch Hilfskräfte abzugeben. Natürlich nur solche, die eine Übernahme aufgrund der qualitativen Anforderung gestatten.
Hierdurch erhalten Pflegefachpersonen die Möglichkeit mehr Zeit in Aufgaben zu investieren, die einer dreijährig ausgebildeten Pflegekraft zustehen. Daraus resultiert eine professionelle, bessere und individuell auf den/die Bewohner:in ausgelegte Pflege.
Einjährig ausgebildete Beschäftigte sollen also vorrangig dreijährig ausgebildete Fachkräfte entlasten. Dementsprechend nehmen verantwortliche Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen eine zentrale Stellung für die Organisation der Ablaufstrukturen in der Pflege ein.
In den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung (MuGs) sind die Verantwortungsbereiche für verantwortliche Pflegefachkräfte aufgelistet:
- die Anwendung beschriebener Qualitätsmaßstäbe im Pflegebereich
- die Umsetzung des Pflegekonzepts
- die Planung, Durchführung, Evaluation und gegebenenfalls Anpassung der Pflege
- die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation
- die an dem Pflegebedarf orientierte Dienstplanung der Pflegekräfte
- die regelmäßige Durchführung der Dienstbesprechung innerhalb des Pflegebereichs
Was bei dieser Umstellung der Tätigkeitsbereiche nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Aufklärung und die Weitergabe an Informationen. Auch für Pflegeassistent:innen und Hilfskräfte soll die Arbeit transparent bleiben. Sie müssen über neue Strukturen aufgeklärt und ihre Tätigkeit darf nicht als weniger wichtig wahrgenommen werden.
Einige Helfer:innen können bisher mit einer kompetenzbasierten Aufgabenverteilung nicht viel anfangen. Umso wichtiger ist es, alle Pflegekräfte, egal welcher Qualifikation, mit ins Boot zu holen und jedem die Bedeutsamkeit der jeweiligen Stellung verständlich vor Augen zu führen. Denn nur in einem gut funktionierenden Team macht der geplante Qualifikationsmix einen Sinn, sodass alle Beteiligten davon profitieren.
Sarah Micucci


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