Tipps für Pflegekräfte und Co.: Das kannst du von der Steuer absetzen

MEDWING
August 20, 2024

Lerne von den smartsteuer-Experten, welche Kosten du als Pflegekraft absetzen kannst, um clever Steuern zu sparen.

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    Die Expert:innen von smartsteuer erklären dir hier, welche Ausgaben du von der Steuer absetzen kannst, was du beachten musst und wie du als Pflegekraft besonders clever Steuern sparst. Außerdem haben wir einen Rabattcode für dich, mit dem du bei smartsteuer deine Steuererklärung einfach und schnell erledigen kannst.

    Als Pflegekraft leistest du wichtige Arbeit für deine Mitmenschen und unsere Gesellschaft, die mit viel Einsatz und persönlichem Engagement verbunden ist. Neben der emotionalen und körperlichen Belastung stellt zunehmend auch die finanzielle Situation für Pflegekräfte eine Herausforderung dar – insbesondere aufgrund steigender Preise.

    Eine Möglichkeit, um etwas Geld zurückzubekommen, bieten Steuerabzüge. Hier erfährst du, welche Kosten du geltend machen kannst, wie hoch diese sein können und wie du dabei vorgehst.

    Außerdem siehst du an praktischen Rechenbeispielen, wann du mit einer Rückerstattung rechnen kannst und weiter unten findest du alle absetzbaren Kosten in einer übersichtlichen Checkliste zusammengefasst.



    Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungen und Fachbücher – welche Ausgaben du als Werbungskosten absetzen kannst

    Hast du Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Job stehen? Dann kannst du bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend machen und von der Steuer absetzen. Das reduziert deine Steuerlast. So funktioniert’s:

    Für Werbungskosten (auch „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“) gilt ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.230 Euro im Jahr 2023. Dieser Betrag steht jedem oder jeder Steuerpflichtigen mit Arbeitsvertrag zu – aber nur einmal, auch wenn du mehrere Jobs hast.

    Dein Arbeitgeber berücksichtigt Werbungskosten schon bei deiner monatlichen Lohnsteuer. Unter Umständen hast du aber beruflich veranlasste Ausgaben, die den Pauschalbetrag von 1.230 Euro übersteigen. In diesem Fall solltest du diese Kosten unbedingt in deiner Steuererklärung angeben. Denn Werbungskosten kannst du in unbegrenzter Höhe geltend machen und so deine Steuerlast zusätzlich mindern. Und das kann sich lohnen: Arbeitnehmer:innen bekommen durchschnittlich 1.072 Euro vom Finanzamt zurück.



    Wichtig ist, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und nachgewiesen werden können. Bewahre deine Belege deshalb gut auf, um sie dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen zu können. Bei Werbungskosten geht es um folgende Kosten:

    Fahrtkosten zur Arbeit

    Wenn du zur Arbeit fährst, entstehen dir dafür Fahrtkosten. Vor allem bei weiten Arbeitswegen fallen diese Kosten ins Gewicht. Meistens machen die Fahrtkosten sogar den größten Anteil an Werbungskosten aus.

    Für die Fahrten zu deiner „ersten Tätigkeitsstätte“ kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Häufiger hast du sicherlich den Begriff „Pendlerpauschale“ gehört.

    Für die Entfernungspauschale gelten einige Besonderheiten:

    • Die kürzeste Verbindung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte ist maßgeblich für die Kilometerangabe. Einzige Ausnahme: Du fährst eine längere Strecke, auf der du aber schneller bist. Dann kannst du auch die längere Strecke angeben.
    • Nur die einfache Wegstrecke wird berücksichtigt, also Hin- oder Rückweg.
    • Nur eine Fahrt pro Arbeitstag kann angesetzt werden. Und nur, wenn du auch tatsächlich gefahren bist (Krankheitstage, Urlaubstage etc. gelten nicht).
    • Unabhängig vom Verkehrsmittel kannst du die Pendlerpauschale geltend machen: Ob du mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Fahrgemeinschaft oder sogar mit dem eigenen Fahrrad, Roller oder Scooter fährst oder einfach zu Fuß gehst, ist egal. Du bist völlig frei in der Wahl deines Fortbewegungsmittels.


    Lächelnde kaukasische junge erwachsene Gesundheitsarbeiterin, die nach einem sehr anstrengenden Arbeitstag in ihr Auto steigt


    Für die Berechnung der Entfernungspauschale gelten pauschal folgende Werte:

    • Bis 20 Kilometer: 30 Cent pro Kilometer
    • Ab dem 21. Kilometer: 38 Cent pro Kilometer (gilt ab 1.1.2022 bis 2026)

    Bei der pauschalen Berechnung der Fahrtkosten können pro Jahr maximal 4.500 Euro angegeben werden. Bis zu diesem Betrag brauchst du in der Regel keine Belege.

    Bei einer 5-Tage-Woche werden pauschal bis zu 230 Fahrten pro Jahr akzeptiert. Interessant für Pflegekräfte: Bei einer 6-Tage-Woche sind es bis zu 280 Fahrten, aber nur, wenn du auch tatsächlich zur Arbeit gegangen bist.

    Da es sich um Werbungskosten handelt, kannst du deine tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe angeben, sofern du mit dem eigenen Auto gefahren bist. Ist dieser Betrag höher als 4.500 Euro, solltest du deine Ausgaben mit Rechnungen, Tankquittungen und Tachostandanzeigen nachweisen können.

    Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, prüfe, ob die Kosten für die Tickets höher sind als die Pendlerpauschale von maximal 4.500 Euro. Falls ja, gib die Ticketkosten an.

    Berechnungsbeispiele Entfernungspauschale:

    Beispielrechnung 1:

    Du arbeitest 5 Tage pro Woche. Der Arbeitsweg zu deiner Gesundheitseinrichtung beträgt 10 km und du bist an 225 Tagen mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren. Die Berechnung sieht dann so aus:

    • 10 km x 225 Tage x 0,30 € = 675 €

    Beispielrechnung 2:

    Du arbeitest 5 Tage pro Woche. Dein Arbeitsweg beträgt 50 km und du bist an 230 Tagen mit deinem Auto zur Arbeit gefahren. Wichtig: Es kann nur die einfache Strecke angesetzt werden und ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es 38 Cent pro Kilometer. Die Berechnung sieht dann so aus:

    • 20 km x 230 Tage x 0,30 € = 1.380 €
    • 30 km x 230 Tage x 0,38 € = 2.622 €
    • Insgesamt also 1.350 € + 2.622 € = 4.002 €

    Im Beispiel 2 liegst du deutlich über den pauschalen 1.230 Euro, sodass du in diesem Fall vermutlich mit einer Steuerrückerstattung rechnen kannst.


    lächelnde Frau am laptop


    Unfall auf dem Arbeitsweg

    Bist du auf dem Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in einen Unfall verwickelt, kannst du selbst getragene Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen – und zwar zusätzlich zur Entfernungspauschale.

    Arbeitsmittel

    Arbeitsmittel sind solche Dinge, die du zur Erledigung beruflicher Aufgaben benötigst: Bücher, Zeitschriften und Berufskleidung. Hattest du persönlich Ausgaben hierfür, können diese von der Steuer abgesetzt werden, und zwar in dem Jahr, in dem sie entstanden sind.

    Pauschal kannst du 110 Euro für Arbeitsmittel angeben. Hattest du höhere Ausgaben, kannst du diese nur angeben, wenn du sie nachweisen kannst.

    Arbeitskleidung

    Arbeitskleidung zählt zu den Arbeitsmitteln. Für Arbeitskleidung oder Berufskleidung gilt ein strenger Maßstab: Dazu zählen nur Kleidungsstücke, die ausschließlich im Beruf und nicht privat getragen werden.

    Auch, wenn dein Arbeitgeber vorschreibt, dass ausschließlich weiße Kleidung getragen werden darf, gelten weiße T-Shirts, Wäsche, Socken und Schuhe nicht als „typische Berufskleidung“.

    Möglich ist es aber, Arbeitskleidung abzusetzen, die speziell und ausschließlich für den Beruf bestimmt und notwendig ist. Beispiele für typische Berufskleidung in Gesundheitsberufen sind:

    • Spezielle Arbeitsschutzkleidung
    • Kleidung mit Firmenemblem
    • Kittel für Pflegekräfte und Ärzt:innen


    Berufsbekleidung für Pflegekräfte


    Häufig hattest du aber vielleicht gar keine Ausgaben, weil dir deine Arbeitskleidung vom Arbeitgeber gestellt wird. Deshalb ist es oftmals schwierig, die Kosten für Arbeitskleidung als Werbungskosten abzusetzen.

    Beachte aber: Ob deine Kleidung als Arbeitskleidung oder typische Berufsbekleidung anerkannt wird, kommt immer auf den Einzelfall an. Hier entscheiden die Finanzämter unterschiedlich.

    Tipp: Falls du privat Kleidung für deine Arbeit anschaffst, dann kaufe sie nicht in einem Modegeschäft, sondern besser in einem Fachgeschäft für Arbeitskleidung und bewahre den Beleg gut auf. Das steigert deine Chancen.

    Neben den Anschaffungskosten kannst du auch die Kosten für die Änderung, Instandhaltung und Reinigung geltend machen. Wäschst du deine Arbeitskleidung privat, dann zählen die Kosten für das Waschen der Kleidung als Werbungskosten.

    Pro Jahr kannst du dafür pauschal 110 Euro mithilfe der Arbeitsmittelpauschale angeben. Viele Finanzämter akzeptieren diesen Betrag, ohne einen Nachweis zu verlangen. Hattest du höhere Ausgaben, dann kannst du diese einzeln angeben.

    Welche Kosten für einen Waschgang anfallen, richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Reinigungskosten können anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände oder Hersteller geschätzt werden. Pro Kilogramm Wäsche kannst du mit folgenden Zahlen rechnen:


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    Auch die Kosten für den Trockner und das Bügeln kannst du angeben:


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    Ausbildungs- und Studienkosten

    Hast du bereits eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen, kannst du die Ausbildungskosten für deine zweite Ausbildung vollumfänglich als Werbungskosten absetzen, auch wenn du nebenbei arbeitest.

    Dazu zählen u. a. Studiengebühren, Arbeitsmittel (Fachbücher, Laptop, Tablet, Drucker, Schreibtisch und -stuhl, Schreib- und Lernmaterialien), Homeoffice, Fahrten zur Lerngruppe.

    Homeoffice-Pauschale

    Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hast, aber während deiner Ausbildung oder im Studium zuhause arbeitest oder lernst, profitierst du von der Homeoffice-Pauschale.

    Für jeden Tag, an dem du die Vorlesungen am Bildschirm verfolgt hast, kannst du für das Jahr 2022 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage ansetzen. Ab 2023 gilt eine Pauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage pro Jahr.


    Young African American Mann stehen und Lächeln im Krankenhaus


    Fortbildungen

    Als Pflegekraft bist du darauf angewiesen, ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Fort- und Weiterbildungen in der Pflege können daher als Werbungskosten abgesetzt werden.

    Auch die Kosten für Fachkongresse und -tagungen kannst du steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die Fortbildungen im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen und du deine Teilnahme nachweist. Das gilt aber nur, wenn du die Kosten selbst getragen hast und nicht dein Arbeitgeber.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die folgenden Kosten angeben:

    • Fortbildungskosten und -gebühren
    • Umschulungskosten
    • Seminar- bzw. Studiengebühren
    • Fachliteratur
    • Arbeitsmaterialien
    • Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc.)

    Tipp: Um deine Ausgaben zu belegen, lass dir eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen. Mitschriften können auch als Beleg dienen!

    Krankheitskosten

    In Heil- und Gesundheitsberufen bist du erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Durch deinen Beruf kann es in seltenen Fällen zu Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis oder Tuberkulose kommen. Auch Corona kann von Pflegekräften unter Umständen als Berufskrankheit gemeldet werden.

    Krankheitskosten zählen eigentlich zu den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen du einen Teil selbst tragen musst. In bestimmten Fällen können Krankheitskosten aber als Werbungskosten gelten und sind dann in voller Höhe abzugsfähig. Typische Beispiele sind Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle auf dem Arbeitsweg.

    Laut Bundesfinanzhof sind Krankheitskosten dann Werbungskosten, „wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht“ (Urteil vom 11.07.2013 - VI R 37/12). Dies muss durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden können.


    Bewerbungsmappe


    Bewerbungskosten

    Du fängst einen neuen Job in der Pflege an? Dann hast du dich vorher darauf beworben. Alle Ausgaben, die du dafür hattest, kannst du als Werbungskosten steuerlich absetzen.

    Auch hier lohnt es sich , die Quittungen und Belege aufzubewahren, um für den Fall der Fälle einen Nachweis für das Finanzamt zu haben.

    Zu den Kosten zählen etwa:

    • Stellenanzeigen
    • Fotokopien
    • Porto
    • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen mit dem Auto (30 Cent/km) oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
    • Übersetzungen
    • Urkunden
    • Bewerbungsbilder
    • Bewerbungsmappen
    • Fachbücher über Bewerbungen
    • Bewerbungsratgeber, Bewerbungstraining, Coachings und Seminare
    • Stellengesuche
    • alle Kosten rund um Bewerbungsgespräche
    • Internetgebühren für die Online-Stellensuche und Bewerbungen per E-Mail
    • Gebühren für Telefongespräche

    Wenn du deine tatsächlichen Kosten nicht mehr konkret nachweisen kannst, solltest du sie laut Finanzgericht Köln wie folgt schätzen:

    • 8,50 Euro pro Bewerbung mit Bewerbungsmappe
    • 2,50 Euro pro Bewerbung für digitale Bewerbungen

    Ob die Kosten so akzeptiert werden, ist vom Einzelfall abhängig. Werden sie nicht akzeptiert, kannst du auf das Urteil FG Köln vom 7. 7. 2004 – 7 K 932/03 verweisen.

    Übrigens gilt das für alle deine Bewerbungen – egal, ob du den Pflege-Job bekommen hast oder nicht.

    Berufsverbände und Gewerkschaften

    Alle Beiträge, die du für Berufsverbände und Gewerkschaften gezahlt hast, kannst du angeben.

    Umzugskosten

    Wenn du aus beruflichen Gründen umziehen musstest, kannst du die Kosten für den Umzug als Werbungskosten absetzen. Beispiele sind: Du beginnst eine neue Arbeitsstelle oder wechselst den Arbeitsplatz oder du ziehst deutlich näher an deine Arbeitsstätte.

    Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise die Kosten für die Wohnungssuche, Transportkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten am Umzugstag, Renovierungskosten der alten oder neuen Wohnung oder Maklergebühren sowie Gebühren für die Ummeldung.

    Kontoführungsgebühren

    Zahlst du Kontoführungsgebühren, werden diese pauschal mit 16 Euro pro Jahr anerkannt.

    Telefon- und Internetkosten

    Ob Rufdienst, Schichttausch, als Springer:in oder Urlaubsvertretung – oftmals führst du als Pflegekraft berufliche Gespräche mit deinem Arbeitgeber.

    Wenn du dafür dein privates Smartphone und deinen privaten Internetanschluss benutzt, kannst du deine Telefon- und Internetkosten von der Einkommensteuer absetzen. Pauschal kannst du 20 Prozent dieser Kosten bis maximal 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr) ansetzen. Mit Einzelnachweisen ist mehr möglich!

    Kosten für die Steuererklärung

    Hast du für deine Steuererklärung eine Steuersoftware benutzt oder hat dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater geholfen? Dann kannst du im Folgejahr die Kosten dafür bei deiner Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn du dir ein Buch oder Fachliteratur zum Thema Steuererklärung gekauft hast.


    frau Arbeitet an Büro-Schreibtisch mit Dokumenten und laptop


    Altersvorsorge, Krankenversicherung und Kinderbetreuung – welche Ausgaben du als Sonderausgaben absetzen kannst

    Hast du Ausgaben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit deinem Beruf stehen, dann kannst du sie vielleicht als Sonderausgaben geltend machen.

    Sonderausgaben sind Kosten der „privaten Lebensführung“. Diese werden in zwei Kategorien unterteilt: Vorsorgeaufwendungen und sonstige Aufwendungen.

    Im Einzelnen kannst du folgende Kosten absetzen:

    • Versicherungen
    • Krankenkassenbeiträge
    • Altersvorsorgebeiträge
    • Riesterrente
    • Kinderbetreuungskosten
    • Unterhalt an geschiedenen Ehepartner
    • Kirchensteuer
    • Spenden
    • Kosten für Berufsausbildung oder Studium

    Für diese Kosten gibt es eine Sonderausgaben-Pauschale. Diese beträgt aber nur 36 Euro für Singles und 72 Euro für Verheiratete. Deshalb lohnt es sich, die Beträge einzeln geltend zu machen.

    Das Besondere an Sonderausgaben: Sie können nur dann geltend gemacht werden, wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023 (2022: 10.347 Euro) liegt und auch nur in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind.

    Dabei geht es um folgende Kosten:

    Versicherungen

    Beispielsweise kannst du deine Beiträge für diese Versicherungen angeben:

    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Haftpflichtversicherungen (Privat und Kfz)
    • Krankenzusatzversicherungen
    • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
    • Risikolebensversicherung

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ohne Zusatztarife kannst du in voller Höhe absetzen.

    Tipp: Wenn Versicherungen beruflich bedingt sind, dann gib sie als Werbungskosten an, z. B. Berufshaftpflichtversicherung als freiberufliche Pflegefachkraft.

    Rentenbeiträge

    Beiträge für die Altersvorsorge bzw. gesetzliche Rentenversicherung solltest du als Vorsorgeaufwand geltend machen. Seit dem 1.1.2023 kannst du Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig von der Steuer absetzen.

    Falls du eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente hast, kannst du diese ebenfalls absetzen.


    Ziele für Investitionen. Frau, die Bargeld in ein Glas steckt.


    Ausbildungs- und Studienkosten

    In deiner ersten Ausbildung (oder deinem ersten Studium ohne vorher abgeschlossene Ausbildung) kannst du deine Berufsausbildungskosten bis maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen.

    Dazu muss dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023 liegen. Wichtig ist, dass du dann jährlich eine Steuererklärung machst.

    Typische Kosten sind:

    • Fachliteratur
    • Fahrtkosten zur Schule – hier gilt die Entfernungspauschale
    • Laptop und Tablet
    • Lernmaterialien
    • Schreibtisch und -stuhl

    Kinderbetreuungskosten und Schulgeld

    Du bringst deine Kinder in die Kita? Dann kannst du die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Leider geht das nicht in voller Höhe, sondern nur zu 2/3 und nur bis maximal 4.000 Euro jährlich. Das Gleiche gilt für Schulgeld.

    Weitere Sonderausgaben

    Folgende Ausgaben kannst du außerdem als Sonderausgaben angeben:

    • Kirchensteuer in voller Höhe
    • Spenden an gemeinnützige Organisationen, für kirchliche und wissenschaftliche Zwecke oder an Parteien – für letztere benötigst du einen Zuwendungsnachweis
    • Versorgungsausgleich
    • Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner

    Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten – welche Ausgaben du als außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst

    Manchmal kommt es im Leben zu unerfreulichen Ereignissen wie Krankheiten oder die Pflegebedürftigkeit oder Beerdigung eines Angehörigen. Die Kosten hierfür sind häufig sehr hoch.

    Um Härtefälle zu vermeiden, kannst du private Kosten, die notwendig und unausweichlich sind, als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das sind z.B. Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten.

    Das Besondere dabei: Das Finanzamt ermittelt eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Diese ist abhängig von deinem Einkommen, Familienstand und Kindern. Es gilt der Grundsatz: Je höher die Einkünfte, desto höher die zumutbare Belastung.

    Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens:


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    Die Berechnung durch das Finanzamt erfolgt stufenweise.

    Rechenbeispiel:

    Du bist ledig, hast keine Kinder, verdienst im Jahr 40.000 Euro brutto und hast keine weiteren Einkünfte. Dann berechnet sich deine zumutbare Belastung so:

    • 15.340 x 0,05 = 767 €
    • (40.000 – 15.340) x 0,06 = 1.479,60 €
    • 767 + 1.479,60 = 2.246,60 €

    Deine zumutbare Belastung liegt hier bei 2.246,60 Euro. Erst wenn du Kosten hast, die über 2.246,60 Euro hinausgehen, kannst du diese absetzen. Hast du beispielsweise Kosten von 2.500 Euro, kannst du nur 253,40 Euro absetzen.

    Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind:

    • Kosten im Zusammenhang mit Allergien oder Asthma (z. B. Encasings, Medikamente)
    • Beerdigungskosten eines Angehörigen
    • Kosten für Pflegepersonal
    • Fahrtkosten für gehbehinderte Menschen
    • Krankheitskosten (z. B. Medikamente, Krankenhausaufenthalte, stationäre oder ambulante Behandlungen)
    • Kosten für krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen z. B. barrierefreie Badewanne
    • Kosten für eine Kur
    • Kosten für Pflegepersonal
    • Kosten für Hilfsmittel (Brillen, Zahnersatz, Rollstühle u.a.)

    Wie du siehst, müssen deine Kosten recht hoch sein, damit du sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst.

    Tipp: Wenn du weißt, dass in einem Jahr viele solcher Kosten anfallen werden, kann es sinnvoll sein, möglichst viele davon in einem Jahr zu konzentrieren.


    Sparschwein


    Wie du Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machst

    Wer arbeitet, zahlt in der Regel Steuern und manchmal zu viel davon. Dann besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

    Dafür musst du eine Steuererklärung machen und beim Finanzamt abgeben. Diese musst du bei dem für dich zuständigen Finanzamt einreichen. Dein Finanzamt findest du mit dem Finanzamt-Finder.

    Jede:r Steuerzahlende kann eine Steuererklärung einreichen. In einigen Fällen bist du dazu sogar verpflichtet z. B.:

    • Ehepaare mit Steuerklassen-Kombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor
    • bei zusätzlichen Nebeneinkünften über 410 Euro aus Vermietung, Rente oder Kapitalerträgen
    • bei mehreren Arbeitgebern
    • bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld

    Wenn du nicht verpflichtet bist, kannst du freiwillig eine Steuererklärung einreichen – und das lohnt sich fast immer!

    Für deine Steuererklärung kannst du die offiziellen Steuerformulare nutzen. Alternativ kannst du eine Steuersoftware oder Online-Steuerlösung wie smartsteuer nutzen. Damit geht es meist schneller und unkomplizierter. Während der Eingabe wird schon geprüft, ob deine Angaben plausibel sind und du bekommst wertvolle Steuertipps, damit du nichts vergisst. Am Ende wird dir die zu erwartende Steuererstattung berechnet und, sofern du einverstanden bist, deine Steuererklärung direkt an das Finanzamt übermittelt.

    Fristen für die Steuererklärung

    Bei der freiwilligen Steuererklärung kannst du dir Zeit lassen. Bis zu 4 Jahre rückwirkend kannst du Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen.

    Bis 31.12.2023 kannst du die Erklärung für 2019 einreichen, aber keinen Tag später! Für die Erklärung für 2022 hast du also Zeit bis zum 31.12.2026.

    Bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 verpflichtet, musst du diese bis spätestens 2. Oktober 2023 in den Briefkasten des Finanzamts werfen oder elektronisch per ELSTER oder mit deiner Steuersoftware übermitteln. Mit Hilfe einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins hast du länger Zeit.

    Checkliste: Das können Pflegekräfte und Co. von der Steuer absetzen

    Werbungskosten:

    • Fahrtkosten für den Arbeitsweg (Pendlerpauschale oder Fahrkarten und Tickets)
    • Arbeitskleidung und Arbeitsmittel
    • Kosten für die Ausbildung oder Hochschule (wenn du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast)
    • Krankheitskosten bei Berufskrankheiten
    • Bewerbungen
    • Berufsverbände und Gewerkschaften
    • Fortbildungen
    • Homeoffice-Pauschale bei Ausbildung oder Studium
    • Kontoführungsgebühren
    • Telefon- und Internetkosten
    • Kosten für die Steuererklärung

    Sonderausgaben:

    • Versicherungen
    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenversicherung
    • Private Altersvorsorge
    • Manche Privatversicherungen
    • Ausbildungs- und Studienkosten (bei erstmaliger Ausbildung oder Studium)
    • Kinderbetreuungskosten
    • Kirchensteuer
    • Spenden

    Außergewöhnliche Belastungen:

    • Krankheitskosten (z. B. Medikamente, Krankenhausaufenthalte, stationäre oder ambulante Behandlungen)
    • Pflegekosten
    • Kosten für Hilfsmittel (z.B. Brillen, Zahnersatz, Rollstühle)
    • Beerdigungskosten eines Angehörigen
    • Kosten für Pflegepersonal
    • Kosten für krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreie Badewanne)
    • Kosten für eine Kur

    Wie du siehst, gibt es einige Kosten, die du als Pflegekraft in deiner Steuererklärung angeben kannst. Am Ende des Geldes ist meistens noch viel Monat übrig und deshalb kann es hilfreich sein, sich über Steuerabzüge zu informieren. So kannst du möglichst viele Kosten in deiner Steuererklärung absetzen und auf diese Weise Geld zurückbekommen – zwar nicht sofort, aber zumindest einmal jährlich.

    Vor allem für das Jahr 2022 dürfte sich die Steuererklärung für dich lohnen. Denn die meisten Arbeitgeber haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 zu viel Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt, weil sich der Grundfreibetrag im Juli 2022 rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht hat. Am meisten kannst du als Pflegekraft aber wahrscheinlich über Fahrtkosten und Fortbildungen rausholen.

    (Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine unbezahlte Kooperation zwischen smartsteuer und MEDWING. MEDWING übernimmt für den Inhalt keine Gewähr.)

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