
Etwa drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Einen Großteil der Aufgaben übernehmen dabei oft die Angehörigen. Doch jeder braucht mal eine Pause oder wird selber krank und kann eine Zeitlang nicht für das pflegebedürftige Familienmitglied da sein. In diesen Fällen können Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
In diesem Artikel erfährst du:
- Was Verhinderungspflege ist
- Wer Verhinderungspflege durchführen kann
- Welche Aufgaben die Verhinderungspflege umfasst
- Wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat
- Wer die Kosten der Verhinderungspflege übernimmt
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung (§ 39 SGB XI) und wird immer dann in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige oder 24hPflegekräfte die pflegebedürftige Person für einige Zeit nicht versorgen können. Das kann kurzfristig sein, für einige Stunden oder auch einige Tage und Wochen. Gerade wenn es sich um pflegende Familienmitglieder handelt, ist es wichtig, dass sie sich ab und zu eine Auszeit von der oft kraftraubenden Pflege nehmen können und zum Beispiel Zeit im Urlaub oder mit ihrem Partner verbringen können und den Pflegebedürftigen dabei in guten Händen wissen. Auch kann es sein, dass sie selbst krank werden oder Termine wahrnehmen müssen und den Pflegeempfänger nicht allein lassen können.
Wer kann Verhinderungspflege durchführen?
Nicht nur examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger eines ambulanten Pflegedienstes können Verhinderungspflege durchführen, sondern auch Pflegehelfer oder Angehörige oder Freunde und Bekannte der Person, die sich sonst um den Pflegebedürftigen kümmert. Dann sollte aber sichergestellt sein, dass die Person der verantwortungsvollen Aufgabe, sich um einen pflegebedürftigen Menschen zu kümmern, tatsächlich gewachsen ist.
Aufgaben in der Verhinderungspflege
Pflegekräfte oder andere Pflegeersatzpersonen haben folgende Aufgaben, wenn sie die Verhinderungspflege übernehmen:
- Grundpflege: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege, der Mobilität und bei Toilettengängen
- Hauswirtschaftliche Aufgaben: Wäsche waschen, Aufräumen und Reinigung der Wohnung, Kochen, Einkaufen usw.
Achtung: Behandlungspflege darf im Rahmen der Verhinderungspflege nicht durchgeführt werden, denn dies ist eine Leistung der Krankenkasse.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen die Pflegeempfänger Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und muss mindestens sechs Monate in seinem häuslichen Umfeld betreut worden sein. Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 erhalten die Leistung nicht. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr beansprucht werden, dies kann auch gestaffelt oder nur stundenweise geschehen.
Wer übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro im Jahr. Dazu muss der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson einen Antrag stellen, mit dem dann beispielsweise die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder die Fahrt- und Verdienstausfallkosten der Pflegeersatzperson erstattet werden. Da Verhinderungspflege manchmal sehr kurzfristig organisiert werden muss, kann der Antrag auf die Kostenerstattung auch rückwirkend eingesandt werden.
Da Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auch Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (für höchstens vier Wochen im Jahr) haben, können die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch miteinander kombiniert werden, wenn beispielsweise die Kurzzeitpflege nicht (vollständig) in Anspruch genommen wird. So können pflegende Angehörige bis zu 806 Euro zusätzlich für die Finanzierung von Verhinderungspflege, bei der ihr Familienmitglied ganz oder teilweise im vertrauten Umfeld bleiben kann, verwenden. Umgekehrt kann natürlich auch die Kurzzeitpflege verlängert werden, wenn die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird.
Friederike Bloch


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