Arbeitsrecht in der Pflege Teil 2: Gesundheit und Personalakte

Inspiriert von der faszinierenden Welt der Medizin und Pflege, möchte unser Redaktionsteam sich mit Fachkräften austauschen, Perspektiven aufzeigen mit Interviews und Reportagen, um die Vielfalt des Pflegealltags zum Ausdruck bringen.

Darf ich meine Personalakte lesen? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Diese und andere Fragen klären wir im zweiten Teil unserer Reihe „Arbeitsrecht in der Pflege“.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?

Die Anzeige- und Nachweispflicht deiner Arbeitsunfähigkeit ist in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit solltest du deinen Arbeitgeber darüber sofort – vor Schichtbeginn – informieren. Das heißt, noch bevor du in deine hausärztliche Praxis fährst. Damit kommst du deiner Anzeigepflicht nach. Diese Meldung kann per Telefon, E-Mail oder Fax erfolgen. Allerdings muss sie die zuständige Person direkt erreichen. Es reicht also nicht, wenn du eine Kollegin informierst.Allerdings weißt du bei deiner Krankmeldung in der Regel nicht, wie lange du ausfallen wirst. Schreibt dich deine Hausärztin bzw. dein Hausarzt für eine komplette Woche krank, ist ein erneuter Anruf bei deiner Chefin bzw. deinem Chef nötig. Laut Gesetz musst du erst am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (ärztliches Attest). Allerdings kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du diesen Nachweis schon am ersten, zweiten oder dritten Tag erbringst (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG). Achtung: Samstag und Sonntag gelten in der Pflege als Arbeitstage.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn du im Urlaub erkrankst und arbeitsunfähig bist, gilt diese Zeit laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht als Urlaub. Damit du die verlorenen Urlaubstage rückwirkend gutgeschrieben bekommst, musst du deine Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag bei deinem Arbeitgeber melden und dir am Urlaubsort ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Das gilt sowohl für Urlaub in deinen eigenen vier Wänden als auch wenn du im In- oder Ausland deine Ferien verbringst. Wichtig ist, dass sowohl deine Krankheit als auch deine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert werden. Die verlorenen Urlaubstage darfst du allerdings nicht eigenmächtig an deinen bestehenden Urlaub anhängen.



Muss ich als Pflegekraft meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, wenn ich schwanger bin?

Gemäß § 15 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sollst du als schwangere Frau deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Geburt deines Kindes mitteilen. Es ist allerdings nicht verpflichtend, dass du deinen Arbeitgeber sofort informierst.

In der Pflege gelten allerdings bestimmte Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen sowie für stillende Mütter. Diese dienen deinem Schutz und dem Schutz deines (zukünftigen) Kindes. Darum solltest du deine Schwangerschaft möglichst zeitnah anzeigen, wenn du Pflegekraft bist.

Rechtliche Fragen rund um deine Personalakte

In deiner Personalakte finden sich Unterlagen wie deine Bewerbungsunterlagen, dein Arbeitsvertrag, Zeugnisse, Angaben zu deiner Krankenkasse und Steuerunterlagen. Dein Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Personalakte zu führen.

Darf ich Einsicht in meine Personalakte nehmen?

Ja, du darfst jederzeit während deiner Arbeitszeit Einsicht in deine Akte nehmen. Dazu brauchst du keinen speziellen Anlass. Dieses Recht hast du als Arbeitnehmer:in in der Privatwirtschaft gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG. Falls du im öffentlichen Dienst tätig bist, ergibt sich dieses Recht aus § 3 Abs. 5 TVöD. Das gilt für Personalakten auf Papier ebenso wie für digitale Personalakten. Dein Arbeitgeber darf keine geheimen Akten über dich führen. Du bist berechtigt, dir eine Kopie oder Fotos von deiner Akte zu machen. Allerdings darfst du die Unterlagen nicht mitnehmen.

Mein:e Chef:in hat einen ungerechtfertigten Vermerk bzw. eine Abmahnung in meine Personalakte gesetzt. Was kann ich jetzt tun?

Du kannst eine Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass diese deiner Akte beigelegt wird. Außerdem kannst du darauf bestehen, dass der, aus deiner Sicht ungerechtfertigte, Vermerk beziehungsweise die Abmahnung entfernt wird.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Dazu gibt es keine konkreten Vorgaben. Manchmal regeln Tarifverträge, wann eine Abmahnung entfernt wird. Im Allgemeinen gilt: Erst wenn die Abmahnung keine Bedeutung mehr für das bestehende Arbeitsverhältnis hat, muss der Arbeitgeber diese entfernen (BAG, Az. 2 AZR 782/11).

Dieser Artikel dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ersetzt keine individuelle, verbindliche Rechtsberatung.

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