Pflege im Altenheim: Alles, was du dazu wissen musst

MEDWING
August 20, 2024

Wenn Senioren nicht mehr alleine wohnen können, gibt es unterschiedliche Arten von Pflegeeinrichtungen für sie.

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    In der Alltagssprache gehen die Begriffe meist durcheinander: Altenheim (oder Altersheim), Seniorenheim, Seniorenresidenz und Altenpflegeheim. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Versorgungseinrichtungen für ältere und hochbetagte Menschen.

    Mit zunehmendem Alter fällt es den meisten Menschen schwerer, ihren Alltag ohne Unterstützung zu bewältigen. Manche möchten ihren Angehörigen nicht zur Last fallen. Oder es gibt niemanden in der Nähe, der sich um die Betreuung kümmern könnte.Die Kraft reicht irgendwann oft altersbedingt nicht mehr aus, um einen eigenen Haushalt zu führen. Dazu kommen möglicherweise Erkrankungen, die weitere Einschränkungen mit sich bringen.

    Ende 2017 gab es in Deutschland rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Etwa drei Viertel werden zu Hause betreut und versorgt. Knapp ein Viertel lebt in Pflegeheimen. Außerdem leben rund 783.000 Seniorinnen und Senioren in Altenheimen. Die überwiegende Mehrheit (71,8 Prozent) sind Frauen.

    Welche Einrichtung am sinnvollsten ist, richtet sich danach, wie viel Hilfe gebraucht wird. Es gibt verschiedene Arten von verfügbaren stationären Einrichtungen für ältere Menschen:

    1. Altenwohnheime/ Seniorenwohnheime/ Senioren-WGs

    In Wohnheimen leben Seniorinnen und Senioren, die mobil und eigenständig sind. Das gemeinsame Wohnen steht bei diesen Einrichtungen im Vordergrund. Die Bewohnerinnen und Bewohner ziehen als Paar ein oder kommen als Alleinstehende. Je nach Einrichtung gibt es möblierte oder unmöblierte Zimmer.

    Laut der „Erhebung der Alten- und Behinderteneinrichtungen nach § 1 Absatz 1 Heimgesetz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) besteht ein Altenwohnheim beziehungsweise Seniorenwohnheim aus in sich abgeschlossenen Wohnungen. Diese sind seniorengerecht geschnitten und eingerichtet.Die Bewohnerinnen und Bewohner haben eigene Räume mit Küche und Badezimmer. Dabei steht die einfache Bedienbarkeit der Geräte im Vordergrund. Es gibt beispielsweise zusätzliche Griffe an der Toilette, der Dusche und der Badewanne, die den Einstieg erleichtern.

    Außerdem sind die Böden und Bodenbeläge eben gestaltet. Es gibt weder Stufen noch Kanten. Das kommt den Bedürfnissen älterer Menschen entgegen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, lange selbstständig zu bleiben. Sie führen weiterhin ihren eigenen Haushalt.

    Falls Unterstützung gebraucht wird, gibt es verschiedene Angebote zur Versorgung und Betreuung. Beispielsweise übernehmen Betreuer oder Pflegehelfer den Einkauf, bringen Medikamente mit oder organisieren den Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus.Allerdings gibt es in Seniorenwohnheimen deutlich weniger Hilfsangebote und Hilfsmöglichkeiten als in einem Alten- oder Seniorenheim.

    2. Altenheime/ Seniorenheime

    Altenheime befinden sich entweder in öffentlicher, in kirchlicher oder in privater Trägerschaft:

    • Öffentlichen Träger: Kommunen, Städte, Bundesländer oder der Bund sind für das Altenheim zuständig.
    • Freie/gemeinnützige Träger: Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen und gemeinnützige Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert.
    • Private Träger: Sie arbeiten gewinnorientiert und befinden sich im Wettbewerb mit anderen Einrichtungen.

    Wer sich für das Wohnen in einem Altenheim beziehungsweise Seniorenheim entscheidet, braucht zwar Unterstützung im Alltag. Der Pflegebedarf ist aber insgesamt noch gering. Meistens sind die Seniorinnen und Senioren einigermaßen mobil und leben relativ selbstbestimmt. Sie bewohnen eigene Zimmer mit Bad in einem Gesamtkomplex. Dabei gibt es in der Regel Einzel- oder Doppelzimmer.

    Die Bewohnerinnen und Bewohner führen allerdings keinen eigenen Haushalt mehr. Sie bekommen Unterstützung durch Dienstleistungen wie das Reinigen ihres Zimmers. Auch das Essen – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen – wird für sie zubereitet. In der Regel speisen alle gemeinsam in einem Raum. Dadurch ergeben sich neue Kontakte und Gesprächsmöglichkeiten.

    Die ärztliche Betreuung organisiert das Altenheim. Das Bereitstellen der Medikamente übernehmen Pflegekräfte.

    Um der Vereinsamung entgegenzuwirken, gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten und Betreuungsangebote wie gemeinsamen Singen, Sport und Basteln oder auch kulturelle Aktivitäten.

    3. Altenpflegeheime/Seniorenpflegeheime

    In Altenpflege- beziehungsweise Seniorenpflegeheimen steht die stationäre Pflege von pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund. Es hängt von der Art und vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab, ob jemand vollstationär (ganztags) oder teilstationär (tagsüber oder nachts) in einem Pflegeheim untergebracht wird.

    Meistens verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund von Krankheiten und Behinderungen oder wegen ihres Alters über einen Pflegegrad. Qualifiziertes Fachpersonal, vor allem Altenpflegekräfte, kümmert sich um die tägliche Versorgung. In Deutschland lebt ein Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen.Die Kosten für die Unterbringung übernimmt zum Teil die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Höhe des Pflegegeldes hängt mit dem Pflegegrad zusammen.

    Mischformen

    Es gibt auch Mischformen aus Alten- und Pflegeheimen. 2017 war an jedes fünfte Pflegeheim neben dem Pflegebereich ein Altenheim oder betreutes Wohnen angeschlossen. Ein Wechsel zwischen den Einrichtungen ist hier unkompliziert möglich.

    Seniorenresidenzen

    Der Begriff „Seniorenresidenz“ ist nicht gesetzlich geschützt. Letztlich kann sich jede Einrichtung so nennen. Es handelt sich um ein betreutes Wohnen in luxuriösem Ambiente mit vielfältigen zusätzlichen Dienstleistungen, kulturellen Angeboten und sonstigen Freizeitaktivitäten. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben eine eigene Wohnung mit Küche und Bad. Der Erhalt der Selbstständigkeit und ein selbstbestimmtes, stilvolles Leben im Alter stehen hier im Mittelpunkt.

    Manche Seniorenresidenzen erinnern an Luxushotels: Sie sind hervorragend ausgestattet und verfügen oft über eine Rezeption, einen eigenen Wellness- und Fitnessbereich und Angebote wie Cafés, Restaurants, einen eigenen Friseursalon, Geschäfte, Arztpraxen oder eine Apotheke. Diese Infrastruktur schlägt sich allerdings im Preis nieder. Je besser das Angebot, desto höher der Preis. Die Differenz zwischen dem Beitrag, den die Pflegekasse trägt, und den tatsächlichen Kosten der Seniorenresidenz übernehmen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst.



    Wie finde ich eine gute Einrichtung?

    Ist ein Alleinleben nicht mehr möglich, stehen ältere Menschen vor der Entscheidung, wo sie künftig leben möchten. Bei der Auswahl der richtigen Einrichtung helfen in der Regel Angehörige mit.

    1. Individuelle Bedürfnisse beachten

    In erster Linie spielen die individuellen Bedürfnisse der Senioren eine Rolle:

    • Wer sich nach wie vor selbst versorgen kann, aber nicht länger allein leben möchte, kann in ein Altenwohnheim oder in eine Senioren-WG ziehen.
    • Ist eine eigenständige Haushaltsführung nicht mehr möglich? Oder liegt bereits eine leichte Pflegebedürftigkeit vor? Dann ist ein Alten- oder Seniorenheim die bessere Wahl.
    • Stehen aufgrund einer schweren Krankheit oder wegen einer Behinderung Pflege und Hilfe im Alltag im Mittelpunkt, bleibt der Umzug in ein Pflegeheim mit einer vollstationären Betreuung.

    2. Internet-Recherche

    Es gibt viele Einrichtungen, die sich um die Betreuung und Pflege von älteren Menschen kümmern. Einen ersten Überblick verschafft eine Online-Recherche. Am besten ist es, sich eine Liste zu erstellen: Welche Heime kommen in Frage?

    Dabei spielt die Lage eine wesentliche Rolle:

    • Befindet sich die Einrichtung in der Nähe des bisherigen Lebensumfeldes? Das ist wichtig, denn dann begegnen die neuen Bewohnerinnen und Bewohner dort vermutlich alten Bekannten. Auch die Umgebung ist ihnen vertraut. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit.
    • Ist die Einrichtung problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß und mit dem Auto zu erreichen? Das macht es Besuchenden von außen leichter, vorbeizuschauen.
    • Wo liegt die Einrichtung? Mitten in der Stadt? Im Grünen? Hier spielt auch eine Rolle, was den älteren Menschen wichtiger ist: Einkaufsmöglichkeiten und kulturelle Aktivitäten oder die Chance, Vögel und Eichhörnchen zu beobachten und ins Grüne zu schauen.

    3. Besuchstermin vereinbaren

    In der Werbung klingen alle Einrichtungen vielversprechend. Bewertungen sind nur begrenzt zuverlässig. Am besten ist es, sich bei Besuchen selbst einen Eindruck zu verschaffen:

    • Ausstattung: Wie groß ist das Zimmer? Ist es möbliert oder können eigene Möbel mitgebracht werden? Welche Arten von Gemeinschaftsräumen stehen zur Verfügung? Gibt es eine Bibliothek, einen Fitness- und Wellnessbereich, einen Andachtsraum? Was ist der pflegebedürftigen Person wichtig?
    • Atmosphäre: Wirken die Pflegekräfte gestresst? Herrscht eine freundliche und herzliche Stimmung? Wie fühlt es sich an, sich in dem Gebäude aufzuhalten?
    • Sauberkeit: Ist es dort einladend und sauber? Riecht es angenehm?
    • Beschäftigungsmöglichkeiten: Passen die Beschäftigungsangebote zu den Interessen der potenziellen Bewohnerinnen und Bewohner? Welche Beschäftigungen werden angeboten?
    • Pflege: Wirken die Bewohner gepflegt, zum Beispiel ordentlich frisiert und gut gekleidet?
    • Essen: Wie sieht der Speiseplan aus? Gibt es Wahlmenüs? Ist die Kost ausgewogen und abwechslungsreich? Wird auf besondere Wünsche Rücksicht genommen? Möglicherweise können Besucherinnen und Besucher an einem oder mehreren Gemeinschaftsessen teilnehmen. Das gibt ihnen zum einen die Chance, die Qualität zu beurteilen. Zum anderen ergeben sich bei einem gemeinsamen Essen Kontakte zu den Bewohnern. Sie können aus erster Hand berichten, ob sie zufrieden dort sind.

    4. Probewohnen

    Ein befristetes Probewohnen und ein Reinschnuppern in den Alltag des Heims bietet einen noch besseren Einblick als ein einmaliger Besuch oder mehrere Besuche.

    Welche Leistungen bietet das Pflegeheim an?

    Es gibt drei Möglichkeiten: Langzeitpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

    Langzeitpflege

    Langzeitpflege bedeutet die stationäre Unterbringung in einer Einrichtung, in der Pflegebedürftige Tag und Nacht betreut werden. Die meisten Menschen entscheiden sich erst dafür, wenn eine Versorgung zu Hause durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr möglich ist. Die Pflegebedürftigen erhalten von der Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Die Höhe ist von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig.

    Kurzzeitpflege

    Im Rahmen der Pflegeleistungen haben pflegebedürftige Menschen das Recht auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege beziehungsweise acht Wochen im Jahr innerhalb einer stationären Einrichtung. Darauf greifen Pflegebedürftige beispielsweise zurück, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin stationäre Versorgung benötigen.

    Verhinderungspflege

    Pflegeheime bieten außerdem die sogenannte Verhinderungspflege an: Befindet sich die/der pflegende Angehörige im Urlaub, ist selbst krank, zur Kur oder braucht eine Auszeit, muss ein Ersatz her. Prinzipiell kann eine Verhinderungspflege auch zu Hause stattfinden. Manchmal lässt sich diese allerdings nicht (zeitnah) organisieren. In solchen Fällen springt das Pflegeheim ein.

    Dabei muss die/ der Pflegebedürftige allerdings folgende Kosten übernehmen:

    • Unterkunft und Verpflegung und die
    • Investitionskosten der Einrichtung.

    Letzteres ist eine Umlage für die Instandhaltung der Räume und des Mobiliars.

    Fazit

    In Deutschland gibt es drei Arten von stationären Einrichtungen für ältere Menschen. Je nach Pflegebedürftigkeit kommen ein Altenwohnheim, ein Altenheim oder ein Pflegeheim zur Unterbringung infrage.Mischformen sind vorteilhaft, weil hier besonders auf die sich verändernden Bedürfnisse alter Menschen Rücksicht genommen werden kann. Ein erneuter Ortswechsel ist oft nicht notwendig, wenn sich die Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zueinander befinden. Liegt noch kein Pflegegrad vor, bietet sich das selbstbestimmte Leben in einer Senioren-WG oder in einem Altenwohnheim an. Ist irgendwann mehr Hilfe nötig? Dann kann der Wechsel in ein angeschlossenes Altenheim erfolgen. Bei einem Pflegegrad und entsprechender Pflegebedürftigkeit wechselt die Seniorin beziehungsweise der Senior in ein Altenpflegeheim.

    Michaela Hövermann

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